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Für Webseitenbetreiber, Unternehmen & Gründer

Umfassende Webseitenprüfung mit DSGVO Beratung

Rechtliche Überprüfung Ihrer Webseite

Urheberrecht, Datenschutz, Impressum, Abmahnfallen

Persönliche Beratung und Betreuung

Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen

Aktuell, DSGVO-konform und abmahnsicher

Prüfung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung & Abmahnwellen

665 € 499 € einmalig (zzgl. USt.)
Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren

Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz.

Partnerkanzlei von   

Professionelle Webseitenprüfung und Erstellung aller Rechtstexte in einem Paket & zum Festpreis

Damit die eigene Webseite nicht zur Haftungsfalle wird

Abmahnschutz selbstverständlich mit anwaltlicher Haftungsübernahme

Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall

Keine vorgefertigten Rechtstexte

Alle Rechtstexte und Dokumente werden nach vorheriger Beratung für Ihren Fall angepasst.

Beratung und Betreuung durch spezialisierte Anwälte

Per Telefon, E-Mail oder Video-Call.

Für Webseitenbetreiber, Unternehmen und Gründer

Diese Leistungen bekommen Sie

Wir prüfen Ihre Webseite auf Abmahnfallen und Haftungsrisiken.

Wir prüfen, ob Ihre Webseite die Anforderungen der DSGVO erfüllt und erstellen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, die das abdeckt, was wirklich auf Ihrer Webseite passiert.

Wir prüfen Ihr Impressum und erstellen bei Bedarf ein vollständiges und rechtssicheres Impressum.

Wir zeigen Ihnen die Schwachstellen beim Thema Urheberrechte und Urheberkennzeichnung an Texten, Produktbildern und Videos auf.

Wir analysieren ihre Seite und beraten Sie zur rechtssicheren Einbindung von Social Media, Like Button & Co.

Wir prüfen Ihre Mailprozesse und zeigen Ihnen wie Sie rechtssicher Mails versenden und mit Kundenanfragen umgehen.

Wir prüfen ob Sie Tracking Tools wie Google Analytics und Co. korrekt eingebunden haben und beraten Sie zur Einbindung eines Cookie Consent Tools.

665 € 499 € einmalig (zzgl. USt.)
Unverbindlich anfragen

Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko

Online-Anfrage für Webseitenbetreiber & Unternehmer

Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Die Kanzlei Siebert Lexow wird Sie regelmäßig per E-Mail über aktuelle rechtliche Entwicklungen und Angebote informieren, die mit den von Ihnen bei der Kanzlei erworbenen Leistungen vergleichbar sind. Sie können diesen Mailings jederzeit kostenlos widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken oder indem Sie uns direkt kontaktieren (z. B. via info@siebert-lexow.de)
Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
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Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht

Kanzlei Siebert Lexow Lang

Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen.

Lev Lexow,
Rechtsanwalt, Partner, TÜV-zertifizierter DSB
Sören Siebert,
Rechtsanwalt, Partner & eRecht24 Gründer
Karl Lang
Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
Fachanwalt IT-Recht

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

Professionelle Webseitenprüfung und Erstellung aller Rechtstexte in einem Paket & zum Festpreis

Damit die eigene Webseite nicht zur Haftungsfalle wird

665 € 499 € einmalig (zzgl. USt.)
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Warum Sie eine Webseiten-Prüfung auf Rechtssicherheit machen sollten und was das für Ihr Business bedeutet

Ohne eine eigene Webseite ist es heute kaum in einer Branche möglich, herauszustechen und erfolgreich Business zu machen. Viele Informationen zum Unternehmen und dessen angebotenen Produkte und Dienstleitungen sind dort enthalten und Kunden können jederzeit die Website aufsuchen, die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder mit dem Unternehmen in Kontakt treten. Da es sich um eine Außenpräsenz handelt, wird es immer wichtiger, Ihre Webseite entsprechend auf bestimmte SEO-Faktoren auszurichten und sicherzustellen, dass Ihr Internetauftritt rechtskonform ist. Nur rechtssichere Websites sind professionell, weil sie einen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen und zum Unternehmenserfolg beitragen.

Mit unserer Webseiten-Prüfung können Sie Ihre Webseite im Detail überprüfen. Er scannt Webseiten auf notwendige gesetzliche Vorgaben und prüft, ob alles rechtskonform eingebunden ist.

Dabei wird Ihre Website nachfolgender Checkliste überprüft:

  • Rechtssicheres Impressum
  • DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
  • Formale Anforderungen (z. B. branchenspezifische Regelungen, Preisangaben)
  • Urheberrechte und Bildrechte
  • Fehlerfreie Einbindung von Social Media-Buttons, Links und Inhalte sowie Tracking Tools
  • Rechtskonforme E-Mail-Werbung, Newsletter, Kontaktformulare
  • Nach Bedarf: (Unternehmens-)Marken-/Domain-Check

Rechtskonforme Rechtstexte: Warum brauchen Sie einen Webseiten-Prüfung?

No Copy Paste, please!

Jedes Unternehmen ist auf seine Weise individuell und einzigartig. Aus diesem Grund müssen auch juristische Dokumente individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein. Das bloße Kopieren von Impressum und Datenschutzerklärungen kann hier mangels Anpassung an Ihr Unternehmen zu Nachteilen führen, sodass die Gefahr von Abmahnungen und hohen Kosten erhöht wird. Setzen Sie daher auf individuell auf Ihr Business zugeschnittene Rechtstexte, um sorglos abgesichert zu sein und optimale Ergebnisse zu erhalten.

Rechtssicheres Impressum

Ein rechtssicheres Impressum ist erforderlich, um als Webseitenbetreiber Ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen. Darüber hinaus zeugt ein rechtssicheres Impressum von Seriosität gegenüber Ihren Kunden. Dabei müssen Sie die folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben angeben:

Generell:

  • Name des Website-Betreibers
  • Adresse und Kontaktdaten

Zusätzlich bei Unternehmen:

  • Rechtsform
  • Umsatzsteuer-ID
  • Registereintragung

DSGVO-konforme Datenschutzerklärung – Haben Sie an alles gedacht?

Damit Ihre Datenschutzerklärung den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entspricht und damit rechtskonform ist, sollten Sie diese, wie auch Ihr Impressum, individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Denn alle Webseiten erheben und verarbeiten personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten werden nicht nur beim Besuch einer Website erhoben und verarbeitet, sondern auch wenn E-Mail-Adressen zur Newsletter-Anmeldung übermittelt werden oder Sie Tracking-Tools nutzen. Aus diesem Grund sind die Daten der Website-Besucher und deren allgemeines Persönlichkeitsrecht in Form der Informationellen Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) zu schützen. Mit Hilfe der Datenschutzbestimmungen klären Sie Ihre Website-Nutzer über die zukünftige Datenspeicherung und Datenverarbeitung auf. Ihre Website-Nutzer können dann in die zukünftige Datenspeicherung und Datenverarbeitung einwilligen oder diese ablehnen.

Wie Sie rechtssicher mit Medien und Tracking-Tools umgehen

Externe Medien rechtssicher einbinden

Nicht nur Ihre Datenschutzerklärung sollte gesetzeskonform sein, sondern auch der Internetauftritt Ihres Unternehmens sollte ansprechend und modern gestaltet sein. Daher werden Bilder, Grafiken und Videos verwendet, die urheber- und bildrechtlich geschützt sind. Um Strafen zu vermeiden, ist es deshalb wichtig, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben des Urheber- und Kunsturheberrechts einhalten. Hier kommt es darauf an, ob Ihnen Nutzungsrechte eingeräumt und die Zustimmung des jeweiligen Urhebers erteilt wurde und ob die Nutzung des jeweiligen Bildes oder der Grafik erlaubt ist.
Es gibt unzählige Websites im Internet, die Bilder kostenlos und ohne Lizenzen anbieten, um die gestalterische Präsenz der Website zu verbessern. Es empfiehlt sich jedoch, eigene Bilder, z. B. mithilfe Ihrer Marketingabteilung, zu erstellen oder zu nutzen, um Konflikte mit dem Urheber- oder Bildrechten zu vermeiden.

Fehlerfreie Einbindung von Social Media-Buttons, Links und Inhalte sowie Tracking Tools

Durch die sozialen Medien lassen sich heute vor allem jüngere Generationen erreichen. Daher ist es sinnvoll, dass auch Sie diesen Marketing-Kanal für sich nutzen. Es empfiehlt sich daher, auf Ihre Social-Media-Plattformen per Button oder Link zu verweisen. Bei Buttons oder Verlinkungen von Ihrer Unternehmens-Website zu Ihren Social Media-Profilen müssen Sie aber darauf achten, dass die Links entsprechend ohne Fehler auf die gewünschte Plattform weiterleiten. Hier eignen sich vor allem Social-Media Plugins.
Hinsichtlich Links zu externen Websites hat der BGH in seiner Paper Boy-Entscheidung (Urteil vom 17. Juli 2003 – I ZR 259/00) klargestellt, dass externe Links zu anderen frei zugänglichen Websites kein urheber- oder wettbewerbsrechtliches Verhalten darstellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, in diesem Bereich immer auf die Verlinkung zu anderen Websites hinzuweisen und deutlich zu machen, dass die verlinkten Inhalte nicht Ihnen gehören. Sofern Sie eigenen Content veröffentlichen und keine externen Links nutzen, brauchen Sie sich darum keine Sorgen zu machen.
Bei Tracking-Tools wie Google Analytics ist darauf zu achten, dass diese rechtssicher eingebunden sind und die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO einhalten. Insbesondere für Tools der Google LLC führen der Standort in den USA und die Übermittlung von Daten aus der Europäischen Union in die USA immer wieder zu Problemen, da seit jüngster Zeit die Speicherung von personenbezogenen Daten auf Google-Servern in den USA rechtswidrig ist. Daher müssen Sie rechtliche Änderungen beachten und entsprechend reagieren, damit Sie rechtssicher auf Kurs bleiben. Denn was gestern noch rechtskonform war, kann morgen bereits rechtswidrig sein.
Ebenfalls müssen Sie beim Einsatz von Google-Fonts vorsichtig sein. Im Jahr 2022 wurden zahlreiche Abmahnschreiben an Privatpersonen und Webseitenbetreiber versendet, da es rechtswidrig zum Einsatz von Google Fonts kam. Damit Sie in Zukunft auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir, die Schriften lokal zu installieren oder aber eine Einwilligung (Opt-In) des Nutzers einzuholen.

Rechtskonforme E-Mail-Werbung, Newsletter, Kontaktformulare

Wie fast alles, so ist auch das Versenden von E-Mail-Werbung und Newslettern stark durch das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) oder das Telemediengesetz (TMG) reguliert. Für E-Mail-Werbung und Newsletter ist es wichtig, vor der Zusendung des Newsletters die vorherige Einwilligung (Opt-In-Verfahren) jedes Empfängers einzuholen. Ohne eine solche Zustimmung stellt die E-Mail laut UWG eine „unzumutbare Belästigung“ dar und birgt die Gefahr, eine Abmahnung zu kassieren.

Das Kontaktformular ermöglicht es Website-Nutzern, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ihre Fragen, z.B. zu Ihren Dienstleistungen oder Produkten, zu übermitteln. Allerdings können Sie auch hier in die Falle der Datenschutzhaftung tappen. Bei Kontaktformularen gilt das Prinzip der Datenminimierung, weshalb Sie zur Sicherheit nicht beliebig viele Kundendaten abfragen dürfen. Sie dürfen nur so viele personenbezogene Daten erheben, wie zur Bearbeitung einer Kundenanfrage erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie die erhobenen personenbezogenen Daten nach der Erhebung anonymisieren oder pseudonymisieren, um die Daten Ihrer Website-Nutzer zu schützen.

Wie Sie sehen, gibt es einiges zu beachten und oftmals großes Optimierungspotenzial. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein Schloss mit sieben Siegeln, sondern schlicht und ergreifend um klassische Rechtsfragen, die es zu klären gibt. Damit Sie sich nicht allein mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir können Ihren Online-Shop auf Rechtssicherheit prüfen. Melden Sie sich einfach bei uns und vertrauen Sie auf unsere Dienste sowie eine professionelle Analyse.

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Unser „Agentur-Paket“ ist speziell auf die Bedürfnisse von Agenturen, aber auch Webdesignern abgestimmt. Wir konzentrieren uns dabei darauf, Ihnen gerade in den haftungsgefährdeten Bereichen (AGB, Datenschutz und AV-Verträge) zu helfen, um Ihre Haftungsbeschränkung individuell an Ihr Business anzupassen und so Nerven und Zeit zu sparen.
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