Urheberrecht, Datenschutz, Impressum, Abmahnfallen Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen Prüfung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung & Abmahnwellen Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz. Partnerkanzlei von Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall Alle Rechtstexte und Dokumente werden nach vorheriger Beratung für Ihren Fall angepasst. Per Telefon, E-Mail oder Video-Call. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. „*“ zeigt erforderliche Felder an Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen. “Herr Rechtsanwalt Lexow hat uns bei der Umsetzung des Datenschutzes auf unserer Webseite und bei vielen, weiteren Fragen hinsichtlich unseres Unternehmens wunderbar und kompetent beraten. Seine Lösungsvorschläge waren fundiert, verständlich und vor allem in der Praxis gut umsetzbar. Wir würden die Kanzlei jedem weiterempfehlen, der sich zu den Themen Datenschutz und Marketing und mit seinem Business sicher im Netz bewegen will. Vielen Dank!" “Wir haben die Kanzlei für die Erstellung unserer AGB beauftragt. Zu meiner Überraschung, hatte ich sogar Herrn Lexow zur persönlich am Telefon. Nebst Must-Have rechtlichen Regelungen, wird ebenfalls auf individuelle Anforderungen des Unternehmens eingegangen. Zusätzlich wurde unser Wartungsvertrag zur Bestandsaufnahme mit einbezogen und in Zusammenarbeit mit Herrn Lexow weiter ausgearbeitet, da dies ein fester Bestandteil unserer Leistungen ist. Man profitiert ebenfalls vom IT Know-How der Kanzlei. Da auch Punkte besprochen werden, an welche man selbst zuerst nicht gedacht hätte. In allen Punkten, wurden die Erwartungen weit übertroffen!" “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit der Erstellung der Datenschutzerklärung beauftragt und dazu das entsprechende Service-Paket im Internet bestellt. Die nachfolgende Beratung ging individuell auf meine Anforderungen ein. Auch mehrfache Rückfragen hat das Team geduldig und qualifiziert beantwortet. Der Service und das Ergebnis sind Top - ich kann das Paket uneingeschränkt empfehlen.” “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit deren Premium Agenturpaket beauftragt und kann es auf jeden Fall weiterempfehlen. Um mein Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen bin ich jetzt mit den passenden AGB, sowie Abnahmeprotokoll und AV-Vertrag ausgestattet. Jegliche Bedenken wurden in einem persönlichen Telefonat aus dem Weg geräumt und Rückfragen wurden auf schnellem Wege beantwortet. Ich hatte die Dokumente binnen einer Woche komplett fertig und bereit zur Nutzung. Ich bin sehr zufrieden!” “Wir hatten das Vergnügen mit der Kanzlei Siebert Lexow Lang zusammenzuarbeiten um die Rechtstexte für den Online-Shop des SV Darmstadt 98 zu überprüfen und zu erstellen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Lexow war äußerst professionell und zielgerichtet. Die Anwälte haben sich gründlich mit den spezifischen Anforderungen des SV Darmstadt 98 auseinandergesetzt und hochwertige Rechtstexte erstellt, darunter AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung u. v. m. Die Zusammenarbeit war super - wir danken für die Unterstützung.” Ohne eine eigene Webseite ist es heute kaum in einer Branche möglich, herauszustechen und erfolgreich Business zu machen. Viele Informationen zum Unternehmen und dessen angebotenen Produkte und Dienstleitungen sind dort enthalten und Kunden können jederzeit die Website aufsuchen, die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder mit dem Unternehmen in Kontakt treten. Da es sich um eine Außenpräsenz handelt, wird es immer wichtiger, Ihre Webseite entsprechend auf bestimmte SEO-Faktoren auszurichten und sicherzustellen, dass Ihr Internetauftritt rechtskonform ist. Nur rechtssichere Websites sind professionell, weil sie einen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen und zum Unternehmenserfolg beitragen. Mit unserer Webseiten-Prüfung können Sie Ihre Webseite im Detail überprüfen. Er scannt Webseiten auf notwendige gesetzliche Vorgaben und prüft, ob alles rechtskonform eingebunden ist. Dabei wird Ihre Website nachfolgender Checkliste überprüft: Jedes Unternehmen ist auf seine Weise individuell und einzigartig. Aus diesem Grund müssen auch juristische Dokumente individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein. Das bloße Kopieren von Impressum und Datenschutzerklärungen kann hier mangels Anpassung an Ihr Unternehmen zu Nachteilen führen, sodass die Gefahr von Abmahnungen und hohen Kosten erhöht wird. Setzen Sie daher auf individuell auf Ihr Business zugeschnittene Rechtstexte, um sorglos abgesichert zu sein und optimale Ergebnisse zu erhalten. Ein rechtssicheres Impressum ist erforderlich, um als Webseitenbetreiber Ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen. Darüber hinaus zeugt ein rechtssicheres Impressum von Seriosität gegenüber Ihren Kunden. Dabei müssen Sie die folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben angeben: Generell: Zusätzlich bei Unternehmen: Damit Ihre Datenschutzerklärung den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entspricht und damit rechtskonform ist, sollten Sie diese, wie auch Ihr Impressum, individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Denn alle Webseiten erheben und verarbeiten personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten werden nicht nur beim Besuch einer Website erhoben und verarbeitet, sondern auch wenn E-Mail-Adressen zur Newsletter-Anmeldung übermittelt werden oder Sie Tracking-Tools nutzen. Aus diesem Grund sind die Daten der Website-Besucher und deren allgemeines Persönlichkeitsrecht in Form der Informationellen Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) zu schützen. Mit Hilfe der Datenschutzbestimmungen klären Sie Ihre Website-Nutzer über die zukünftige Datenspeicherung und Datenverarbeitung auf. Ihre Website-Nutzer können dann in die zukünftige Datenspeicherung und Datenverarbeitung einwilligen oder diese ablehnen. Nicht nur Ihre Datenschutzerklärung sollte gesetzeskonform sein, sondern auch der Internetauftritt Ihres Unternehmens sollte ansprechend und modern gestaltet sein. Daher werden Bilder, Grafiken und Videos verwendet, die urheber- und bildrechtlich geschützt sind. Um Strafen zu vermeiden, ist es deshalb wichtig, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben des Urheber- und Kunsturheberrechts einhalten. Hier kommt es darauf an, ob Ihnen Nutzungsrechte eingeräumt und die Zustimmung des jeweiligen Urhebers erteilt wurde und ob die Nutzung des jeweiligen Bildes oder der Grafik erlaubt ist. Durch die sozialen Medien lassen sich heute vor allem jüngere Generationen erreichen. Daher ist es sinnvoll, dass auch Sie diesen Marketing-Kanal für sich nutzen. Es empfiehlt sich daher, auf Ihre Social-Media-Plattformen per Button oder Link zu verweisen. Bei Buttons oder Verlinkungen von Ihrer Unternehmens-Website zu Ihren Social Media-Profilen müssen Sie aber darauf achten, dass die Links entsprechend ohne Fehler auf die gewünschte Plattform weiterleiten. Hier eignen sich vor allem Social-Media Plugins. Wie fast alles, so ist auch das Versenden von E-Mail-Werbung und Newslettern stark durch das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) oder das Telemediengesetz (TMG) reguliert. Für E-Mail-Werbung und Newsletter ist es wichtig, vor der Zusendung des Newsletters die vorherige Einwilligung (Opt-In-Verfahren) jedes Empfängers einzuholen. Ohne eine solche Zustimmung stellt die E-Mail laut UWG eine „unzumutbare Belästigung“ dar und birgt die Gefahr, eine Abmahnung zu kassieren. Das Kontaktformular ermöglicht es Website-Nutzern, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ihre Fragen, z.B. zu Ihren Dienstleistungen oder Produkten, zu übermitteln. Allerdings können Sie auch hier in die Falle der Datenschutzhaftung tappen. Bei Kontaktformularen gilt das Prinzip der Datenminimierung, weshalb Sie zur Sicherheit nicht beliebig viele Kundendaten abfragen dürfen. Sie dürfen nur so viele personenbezogene Daten erheben, wie zur Bearbeitung einer Kundenanfrage erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie die erhobenen personenbezogenen Daten nach der Erhebung anonymisieren oder pseudonymisieren, um die Daten Ihrer Website-Nutzer zu schützen. Wie Sie sehen, gibt es einiges zu beachten und oftmals großes Optimierungspotenzial. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein Schloss mit sieben Siegeln, sondern schlicht und ergreifend um klassische Rechtsfragen, die es zu klären gibt. Damit Sie sich nicht allein mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir können Ihren Online-Shop auf Rechtssicherheit prüfen. Melden Sie sich einfach bei uns und vertrauen Sie auf unsere Dienste sowie eine professionelle Analyse. Für Webseitenbetreiber, Unternehmen & Gründer
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Warum Sie eine Webseiten-Prüfung auf Rechtssicherheit machen sollten und was das für Ihr Business bedeutet
Rechtskonforme Rechtstexte: Warum brauchen Sie einen Webseiten-Prüfung?
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Wie Sie rechtssicher mit Medien und Tracking-Tools umgehen
Externe Medien rechtssicher einbinden
Es gibt unzählige Websites im Internet, die Bilder kostenlos und ohne Lizenzen anbieten, um die gestalterische Präsenz der Website zu verbessern. Es empfiehlt sich jedoch, eigene Bilder, z. B. mithilfe Ihrer Marketingabteilung, zu erstellen oder zu nutzen, um Konflikte mit dem Urheber- oder Bildrechten zu vermeiden.Fehlerfreie Einbindung von Social Media-Buttons, Links und Inhalte sowie Tracking Tools
Hinsichtlich Links zu externen Websites hat der BGH in seiner Paper Boy-Entscheidung (Urteil vom 17. Juli 2003 – I ZR 259/00) klargestellt, dass externe Links zu anderen frei zugänglichen Websites kein urheber- oder wettbewerbsrechtliches Verhalten darstellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, in diesem Bereich immer auf die Verlinkung zu anderen Websites hinzuweisen und deutlich zu machen, dass die verlinkten Inhalte nicht Ihnen gehören. Sofern Sie eigenen Content veröffentlichen und keine externen Links nutzen, brauchen Sie sich darum keine Sorgen zu machen.
Bei Tracking-Tools wie Google Analytics ist darauf zu achten, dass diese rechtssicher eingebunden sind und die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO einhalten. Insbesondere für Tools der Google LLC führen der Standort in den USA und die Übermittlung von Daten aus der Europäischen Union in die USA immer wieder zu Problemen, da seit jüngster Zeit die Speicherung von personenbezogenen Daten auf Google-Servern in den USA rechtswidrig ist. Daher müssen Sie rechtliche Änderungen beachten und entsprechend reagieren, damit Sie rechtssicher auf Kurs bleiben. Denn was gestern noch rechtskonform war, kann morgen bereits rechtswidrig sein.
Ebenfalls müssen Sie beim Einsatz von Google-Fonts vorsichtig sein. Im Jahr 2022 wurden zahlreiche Abmahnschreiben an Privatpersonen und Webseitenbetreiber versendet, da es rechtswidrig zum Einsatz von Google Fonts kam. Damit Sie in Zukunft auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir, die Schriften lokal zu installieren oder aber eine Einwilligung (Opt-In) des Nutzers einzuholen.Rechtskonforme E-Mail-Werbung, Newsletter, Kontaktformulare
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