Analysen, Kamapagenenplanung – klare Regelung für typische Social-Media Leistungen Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen Wir aktualisieren Ihre Rechtstexte, wenn Änderungen notwendig werden – 2 Jahre kostenlos Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz. Partnerkanzlei von Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall Alle Rechtstexte und Dokumente werden nach vorheriger Beratung für Ihren Fall angepasst Per Telefon, E-Mail oder Video-Call. Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Social-Media-Agentur Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen. Viele Social-Media-Agenturen wissen nicht, dass sie zum Beispiel auf für Inhalte haften, die der Kunde liefert. Durch professionelle AGB und Vereinbarungen zur Content-Freigabe minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko und vermitteln Ihren Kunden einen professionellen Eindruck. “Herr Rechtsanwalt Lexow hat uns bei der Umsetzung des Datenschutzes auf unserer Webseite und bei vielen, weiteren Fragen hinsichtlich unseres Unternehmens wunderbar und kompetent beraten. Seine Lösungsvorschläge waren fundiert, verständlich und vor allem in der Praxis gut umsetzbar. Wir würden die Kanzlei jedem weiterempfehlen, der sich zu den Themen Datenschutz und Marketing und mit seinem Business sicher im Netz bewegen will. Vielen Dank!" “Wir haben die Kanzlei für die Erstellung unserer AGB beauftragt. Zu meiner Überraschung, hatte ich sogar Herrn Lexow zur persönlich am Telefon. Nebst Must-Have rechtlichen Regelungen, wird ebenfalls auf individuelle Anforderungen des Unternehmens eingegangen. Zusätzlich wurde unser Wartungsvertrag zur Bestandsaufnahme mit einbezogen und in Zusammenarbeit mit Herrn Lexow weiter ausgearbeitet, da dies ein fester Bestandteil unserer Leistungen ist. Man profitiert ebenfalls vom IT Know-How der Kanzlei. Da auch Punkte besprochen werden, an welche man selbst zuerst nicht gedacht hätte. In allen Punkten, wurden die Erwartungen weit übertroffen!" “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow mit der Erstellung der Datenschutzerklärung beauftragt und dazu das entsprechende Service-Paket im Internet bestellt. Die nachfolgende Beratung ging individuell auf meine Anforderungen ein. Auch mehrfache Rückfragen hat das Team geduldig und qualifiziert beantwortet. Der Service und das Ergebnis sind Top - ich kann das Paket uneingeschränkt empfehlen.” “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow mit deren Premium Agenturpaket beauftragt und kann es auf jeden Fall weiterempfehlen. Um mein Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen bin ich jetzt mit den passenden AGB, sowie Abnahmeprotokoll und AV-Vertrag ausgestattet. Jegliche Bedenken wurden in einem persönlichen Telefonat aus dem Weg geräumt und Rückfragen wurden auf schnellem Wege beantwortet. Ich hatte die Dokumente binnen einer Woche komplett fertig und bereit zur Nutzung. Ich bin sehr zufrieden!” Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Social Media Agentur Marketingstrategien haben sich in den letzten Jahren durch Social Media stark verändert. Printmedien werden immer unwichtiger und der Großteil des Marketings findet heute auf Social-Media Plattformen, wie Facebook, Instagram oder TikTok, statt. Dies eröffnet unzählige neue Möglichkeiten, Ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Allerdings öffnet dies auch neue rechtliche Fallen, die sie beachten müssen. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, soll dieser Artikel die wichtigsten rechtlichen Fragen skizzieren, denen Sie sich stellen müssen, um als Social Media Agentur rechtssicher aufzutreten. Um sich bedenklos innerhalb von Social Media zu vermarkten, gibt es rechtliche Bereiche, an die Sie als Social Media Agenturen denken müssen, um rechtssicher zu handeln. Diese Bereiche betreffen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen sicher, dass die von Ihnen erbrachten Leistungen in einem gesetzlichen Rahmen verpackt sind. Es ist wichtig, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Dienste und Nutzungen abdecken, die Sie als Social Media Agentur anbieten. Je nach Leistung oder Nutzung müssen Sie die AGB entsprechend erstellen, um die Vertragsgrundlage zu bestimmen. So wissen Sie und Ihr Vertragspartner, wie der Vertragsrahmen aussieht. Gerade in sozialen Netzwerken geht es um Daten, mit denen Unternehmen Geld verdienen. Daher ist es besonders wichtig, dass alle geforderten Inhalte frei von Rechtsfehlern sind. Dadurch wird das Risiko einer möglichen gesetzlichen Haftung minimiert. Wenn Kunden darauf abzielen, ihre Präsenz im Social Media-Bereich mit Ihrer Hilfe auszubauen, dann treten Sie als Dienstleister zwischen Ihren Kunden und der Social Media-Plattform auf. Dabei verarbeiten Sie personenbezogene Daten Ihrer Kunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie mit Ihren Kunden und der Social Media-Plattform einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen oder sofern Sie bereits einen abgeschlossen AV-Vertrag haben, diesen prüfen. Der AV-Vertrag regelt die Datenverarbeitung zwischen Ihnen und Ihren Kunden bzw. Ihren Auftraggebern. Geregelt werden insbesondere Art und Zweck der Verarbeitung, die Dauer der Verarbeitung sowie die Arten personenbezogener Daten. Wichtig ist auch, Verantwortlichkeiten nicht nur im Außenverhältnis, sondern auch im Innenverhältnis zwischen Ihnen zu regeln, damit die Haftungsfrage im Zweifel geklärt ist. Am einfachsten ist es, die Bestandteile des AV-Vertrages in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammenzufassen und beide Punkte in einem Dokument festzuhalten. Arbeiten Sie mit anderen Unternehmern zusammen, dann ist bei der Arbeit mit sensiblen Daten darauf zu achten, dass Sie mit Ihren Vertragspartnern, eine Verschwiegenheitserklärung (non disclosure agreement) abschließen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zur Geheimhaltung vertraulicher und sensibler Daten, Dokumente oder Gespräche. Sie schützt Sie vor möglichen finanziellen Schäden sowie einem Imageverlust und sichert Ihre Geschäftsgeheimnisse. Bei Nichtbeachtung der Vertraulichkeit durch Ihre Vertragspartner führt dies zu einer Vertragsstrafe und Sie können Schadensersatzansprüche geltend machen. Ihre Verschwiegenheitsvereinbarung sollte dabei folgendes enthalten: Durch die Nutzung einer Geheimhaltungsvereinbarung nehmen Sie die Vertraulichkeit Ihrer Kundendaten ernst und zeigen ihnen, dass Sie professionell und vertrauenswürdig sind. So werten Sie nebenbei Ihr Image Ihrer Agentur auf. Neben fehlerhaft formulierten AGB und unzureichenden Datenschutzbestimmungen können Sie auch für Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheber- oder Markenrecht haften. Wettbewerbswidriges Verhalten kann zu einer meist kostspieligen Unterlassungspflicht führen. Das falsche Erstellen eines Logos oder Firmennamens kann beispielsweise eine Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzung darstellen und führt in vielen Fällen zu einer Abmahnung. Auch die Nutzung von z. B. fremden Inhalten anderer Websites ohne Kennzeichnung des Urhebers kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Zudem müssen Sie im Rahmen des Framings darauf achten, dass bei einer Einbindung externer Inhalte in Ihre eigene Website damit zu rechnen ist, dass Sie für den fremden Inhalt haften, wenn der fremde Inhalt Rechte Dritter verletzt. Es lohnt sich daher auf einen umfänglichen Schutz zu setzen, der Sie in vielerlei Hinsicht absichert. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Sie dabei zu unterstützen und steht Ihnen zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Für Social Media Agenturen
professionelle AGB, AV-Verträge und Abnahmeprotokolle
Auf Ihren Business-Case zugeschnittene Rechtstexte
Persönliche Beratung und Betreuung
Kostenlose Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Social Media Agentur
Professionelle AGB und Vereinbarungen zur Content-Freigabe zum Festpreis
Abmahnschutz selbstverständlich mit anwaltlicher Haftungsübernahme
Keine vorgefertigten Rechtstexte
Beratung und Betreuung durch spezialisierte Anwälte
Individuell für Social Media und Web-Agenturen
Diese Leistungen bekommen Sie
Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht
Kanzlei Siebert Lexow
Lev Lexow,
Rechtsanwalt, Partner, TÜV-zertifizierter DSB Sören Siebert,
Rechtsanwalt, Partner & eRecht24 Gründer Sören Siebert, Rechtsanwalt & eRecht24 Gründer:
Bekannt aus
Das sagen unsere zufriedenen Kunden
Marc-Oliver Borgardt
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So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Social Media Agentur
Professionelle AGB und Vereinbarungen zur Content-Freigabe zum Festpreis
So richten Sie Ihre Social Media Agentur rechtssicher aus
Das rechtliche Fundament
Warum sollten Sie auf maßgeschneiderte AGB setzen?
Welche Vorteile hat ein AV-Vertrag im Social Media-Bereich?
Wozu dient eine Verschwiegenheitserklärung (NDA)?
Was kann noch eine Agenturhaftung auslösen?
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