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Für Social Media Agenturen

professionelle AGB, AV-Verträge und Abnahmeprotokolle

Auf Ihren Business-Case zugeschnittene Rechtstexte

Analysen, Kamapagenenplanung – klare Regelung für typische Social-Media Leistungen

Persönliche Beratung und Betreuung

Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen

Kostenlose Aktualisierung bei Gesetzesänderungen

Wir aktualisieren Ihre Rechtstexte, wenn Änderungen notwendig werden – 2 Jahre kostenlos

980 € einmalig (zzgl. USt.)
Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren

Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz.

Partnerkanzlei von   

So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Social Media Agentur

Professionelle AGB und Vereinbarungen zur Content-Freigabe zum Festpreis

Abmahnschutz selbstverständlich mit anwaltlicher Haftungsübernahme

Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall

Keine vorgefertigten Rechtstexte

Alle Rechtstexte und Dokumente werden nach vorheriger Beratung für Ihren Fall angepasst

Beratung und Betreuung durch spezialisierte Anwälte

Per Telefon, E-Mail oder Video-Call.

Individuell für Social Media und Web-Agenturen

Diese Leistungen bekommen Sie

Wir erstellen passende AGB für die von Ihnen angebotenen Leistungen und minimieren Ihre Haftungsrisiken. Folgende Leistungen decken die AGB ab:

  • Strategien und Konzeptionsentwicklung / Social Media Strategie
  • Social Media Marketing
  • Community-Management und Moderation der einzelnen Kanäle
  • Planung und Erstellung redaktioneller Beiträge
  • Seminare und Workshops für den Kunden
  • Schaltung von Werbeanzeigen
  • Analyse und Monitoring von Kampagnen / Accounts
  • Allgemeine Beratungsleistungen
  • Unterstützung / Erstellen des Redaktionsplanes
  • Erstellung und Veröffentlichung von Beiträgen
  • Umfassende Betreuung des kompletten Social Media Auftritts von Unternehmen
  • Statusanalysen

Egal, welche Leistungen Sie Ihren Kunden anbieten – fast jede Social Media Agentur benötigt einen AV-Vertrag.  Wir erstellen den passenden AV-Vertrag für Ihr Geschäftsmodell. Zugeschnitten und abgestimmt auf ihr Leistungsportfolio.

Ein Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO ist ebenfalls Pflicht für Social-Media-Agenturen. Wir erstellen für Sie ein Muster-Verarbeitungsverzeichnis mit praktischen Beispielen zur einfachen Umsetzung.

Unsere Rechtstexte und Formulierungsvorschläge sind darauf zugeschnitten, Ihre Haftung bestmöglich zu begrenzen. Behandelt werden z.B. Themen wie

  • Minimierung Ihrer Haftung für die Social-Media-Inhalte
  • Reduzierung ihrer Haftung bei Links & bei Embedding und Framing von Social Media Content
  • Mit Abnahme- & Freigabeprozessen Risiken aus dem Weg gehen

Der Klassiker: In vielen Fällen stockt ein Projekt, weil ein der Kunde notwendige Texte, Bilder oder sonstige Inhalte nicht rechtzeitig liefert. Um Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, regeln wir diese Fragen eindeutig in Ihren AGB.

Nach der Erstellung der Erstentwürfe stehen wir Ihnen für Rückfragen kostenfrei zur Verfügung und passen die Verträge bei Bedarf kostenfrei an. Unsere Beratung endet erst, wenn Sie zufrieden sind.

980 € einmalig (zzgl. USt.)
Unverbindlich anfragen

Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Social-Media-Agentur

Online-Anfrage für Social-Media

Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

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Die Kanzlei Siebert Lexow wird Sie regelmäßig per E-Mail über aktuelle rechtliche Entwicklungen und Angebote informieren, die mit den von Ihnen bei der Kanzlei erworbenen Leistungen vergleichbar sind. Sie können diesen Mailings jederzeit kostenlos widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken oder indem Sie uns direkt kontaktieren (z. B. via info@siebert-lexow.de)
Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
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Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht

Kanzlei Siebert Lexow

Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen.

Lev Lexow,
Rechtsanwalt, Partner, TÜV-zertifizierter DSB
Sören Siebert,
Rechtsanwalt, Partner & eRecht24 Gründer
Sören Siebert, Rechtsanwalt & eRecht24 Gründer:

Viele Social-Media-Agenturen wissen nicht, dass sie zum Beispiel auf für Inhalte haften, die der Kunde liefert. Durch professionelle AGB und Vereinbarungen zur Content-Freigabe minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko und vermitteln Ihren Kunden einen professionellen Eindruck.

Bekannt aus

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Social Media Agentur

Professionelle AGB und Vereinbarungen zur Content-Freigabe zum Festpreis

980 € einmalig (zzgl. USt.)
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Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Social Media Agentur

So richten Sie Ihre Social Media Agentur rechtssicher aus

Marketingstrategien haben sich in den letzten Jahren durch Social Media stark verändert. Printmedien werden immer unwichtiger und der Großteil des Marketings findet heute auf Social-Media Plattformen, wie Facebook, Instagram oder TikTok, statt. Dies eröffnet unzählige neue Möglichkeiten, Ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Allerdings öffnet dies auch neue rechtliche Fallen, die sie beachten müssen. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, soll dieser Artikel die wichtigsten rechtlichen Fragen skizzieren, denen Sie sich stellen müssen, um als Social Media Agentur rechtssicher aufzutreten.

Das rechtliche Fundament

Um sich bedenklos innerhalb von Social Media zu vermarkten, gibt es rechtliche Bereiche, an die Sie als Social Media Agenturen denken müssen, um rechtssicher zu handeln. Diese Bereiche betreffen:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)
  • Verschwiegenheitserklärung (NDA)
  • Agenturhaftung

Warum sollten Sie auf maßgeschneiderte AGB setzen?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen sicher, dass die von Ihnen erbrachten Leistungen in einem gesetzlichen Rahmen verpackt sind. Es ist wichtig, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Dienste und Nutzungen abdecken, die Sie als Social Media Agentur anbieten. Je nach Leistung oder Nutzung müssen Sie die AGB entsprechend erstellen, um die Vertragsgrundlage zu bestimmen. So wissen Sie und Ihr Vertragspartner, wie der Vertragsrahmen aussieht. Gerade in sozialen Netzwerken geht es um Daten, mit denen Unternehmen Geld verdienen. Daher ist es besonders wichtig, dass alle geforderten Inhalte frei von Rechtsfehlern sind. Dadurch wird das Risiko einer möglichen gesetzlichen Haftung minimiert.

Welche Vorteile hat ein AV-Vertrag im Social Media-Bereich?

Wenn Kunden darauf abzielen, ihre Präsenz im Social Media-Bereich mit Ihrer Hilfe auszubauen, dann treten Sie als Dienstleister zwischen Ihren Kunden und der Social Media-Plattform auf. Dabei verarbeiten Sie personenbezogene Daten Ihrer Kunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie mit Ihren Kunden und der Social Media-Plattform einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen oder sofern Sie bereits einen abgeschlossen AV-Vertrag haben, diesen prüfen.

Der AV-Vertrag regelt die Datenverarbeitung zwischen Ihnen und Ihren Kunden bzw. Ihren Auftraggebern. Geregelt werden insbesondere Art und Zweck der Verarbeitung, die Dauer der Verarbeitung sowie die Arten personenbezogener Daten. Wichtig ist auch, Verantwortlichkeiten nicht nur im Außenverhältnis, sondern auch im Innenverhältnis zwischen Ihnen zu regeln, damit die Haftungsfrage im Zweifel geklärt ist. Am einfachsten ist es, die Bestandteile des AV-Vertrages in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammenzufassen und beide Punkte in einem Dokument festzuhalten.

Wozu dient eine Verschwiegenheitserklärung (NDA)?

Arbeiten Sie mit anderen Unternehmern zusammen, dann ist bei der Arbeit mit sensiblen Daten darauf zu achten, dass Sie mit Ihren Vertragspartnern, eine Verschwiegenheitserklärung (non disclosure agreement) abschließen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zur Geheimhaltung vertraulicher und sensibler Daten, Dokumente oder Gespräche. Sie schützt Sie vor möglichen finanziellen Schäden sowie einem Imageverlust und sichert Ihre Geschäftsgeheimnisse. Bei Nichtbeachtung der Vertraulichkeit durch Ihre Vertragspartner führt dies zu einer Vertragsstrafe und Sie können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ihre Verschwiegenheitsvereinbarung sollte dabei folgendes enthalten:

  • Wer sind die Vertragsparteien?
  • Was ist Gegenstand der Vereinbarung?
  • Welche Informationen müssen vertraulich behandelt werden?
  • Gibt es zulässige und unzulässige Handlungen?
  • Gibt es eine Vertragsstrafe?
  • Wie lange gilt die Vereinbarung?
  • Welches Recht ist anwendbar und wie ist der Gerichtsstand?

Durch die Nutzung einer Geheimhaltungsvereinbarung nehmen Sie die Vertraulichkeit Ihrer Kundendaten ernst und zeigen ihnen, dass Sie professionell und vertrauenswürdig sind. So werten Sie nebenbei Ihr Image Ihrer Agentur auf.

Was kann noch eine Agenturhaftung auslösen?

Neben fehlerhaft formulierten AGB und unzureichenden Datenschutzbestimmungen können Sie auch für Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheber- oder Markenrecht haften. Wettbewerbswidriges Verhalten kann zu einer meist kostspieligen Unterlassungspflicht führen. Das falsche Erstellen eines Logos oder Firmennamens kann beispielsweise eine Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzung darstellen und führt in vielen Fällen zu einer Abmahnung.

Auch die Nutzung von z. B. fremden Inhalten anderer Websites ohne Kennzeichnung des Urhebers kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Zudem müssen Sie im Rahmen des Framings darauf achten, dass bei einer Einbindung externer Inhalte in Ihre eigene Website damit zu rechnen ist, dass Sie für den fremden Inhalt haften, wenn der fremde Inhalt Rechte Dritter verletzt.

Es lohnt sich daher auf einen umfänglichen Schutz zu setzen, der Sie in vielerlei Hinsicht absichert. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Sie dabei zu unterstützen und steht Ihnen zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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