NDA-Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie sich auf den richtigen Schutzgegenstand beziehen. Wir erstellen passgenaue NDA-Vereinbarungen für Ihren Bedarf Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen Wir monitoren Gesetzesänderungen und Rechtsprechung für Sie. Wenn hierdurch Anpassungen an Ihren Rechtstexten erforderlich werden, erhalten Sie diese unaufgefordert per E-Mail. NDA stets auf dem neusten rechtlichen Stand & DSGVO-konform Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz. Partnerkanzlei von Schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse und sichern Sie Ihr Business ab Per Telefon, E-Mail oder Video-Call. Schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. „*“ zeigt erforderliche Felder an Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen. “Herr Rechtsanwalt Lexow hat uns bei der Umsetzung des Datenschutzes auf unserer Webseite und bei vielen, weiteren Fragen hinsichtlich unseres Unternehmens wunderbar und kompetent beraten. Seine Lösungsvorschläge waren fundiert, verständlich und vor allem in der Praxis gut umsetzbar. Wir würden die Kanzlei jedem weiterempfehlen, der sich zu den Themen Datenschutz und Marketing und mit seinem Business sicher im Netz bewegen will. Vielen Dank!" “Wir haben die Kanzlei für die Erstellung unserer AGB beauftragt. Zu meiner Überraschung, hatte ich sogar Herrn Lexow zur persönlich am Telefon. Nebst Must-Have rechtlichen Regelungen, wird ebenfalls auf individuelle Anforderungen des Unternehmens eingegangen. Zusätzlich wurde unser Wartungsvertrag zur Bestandsaufnahme mit einbezogen und in Zusammenarbeit mit Herrn Lexow weiter ausgearbeitet, da dies ein fester Bestandteil unserer Leistungen ist. Man profitiert ebenfalls vom IT Know-How der Kanzlei. Da auch Punkte besprochen werden, an welche man selbst zuerst nicht gedacht hätte. In allen Punkten, wurden die Erwartungen weit übertroffen!" “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit der Erstellung der Datenschutzerklärung beauftragt und dazu das entsprechende Service-Paket im Internet bestellt. Die nachfolgende Beratung ging individuell auf meine Anforderungen ein. Auch mehrfache Rückfragen hat das Team geduldig und qualifiziert beantwortet. Der Service und das Ergebnis sind Top - ich kann das Paket uneingeschränkt empfehlen.” “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit deren Premium Agenturpaket beauftragt und kann es auf jeden Fall weiterempfehlen. Um mein Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen bin ich jetzt mit den passenden AGB, sowie Abnahmeprotokoll und AV-Vertrag ausgestattet. Jegliche Bedenken wurden in einem persönlichen Telefonat aus dem Weg geräumt und Rückfragen wurden auf schnellem Wege beantwortet. Ich hatte die Dokumente binnen einer Woche komplett fertig und bereit zur Nutzung. Ich bin sehr zufrieden!” “Wir hatten das Vergnügen mit der Kanzlei Siebert Lexow Lang zusammenzuarbeiten um die Rechtstexte für den Online-Shop des SV Darmstadt 98 zu überprüfen und zu erstellen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Lexow war äußerst professionell und zielgerichtet. Die Anwälte haben sich gründlich mit den spezifischen Anforderungen des SV Darmstadt 98 auseinandergesetzt und hochwertige Rechtstexte erstellt, darunter AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung u. v. m. Die Zusammenarbeit war super - wir danken für die Unterstützung.” Schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) kommen beispielsweise dann zum Einsatz, wenn Sie als Unternehmen in einer Verhandlung mit einem potenziellen Vertragspartner stehen oder Sie als App-Entwickler Ihren Betatestern eine Betaversion zum Testen zur Verfügung stellen. In beiden Fällen tauschen Unternehmen mit (potenziellen) Vertragspartnern sensible und vertrauliche Informationen aus. Damit in solchen sensiblen Phasen Ihre Unternehmensgeheimnisse geschützt sind, ist es wichtig, für solche Fälle eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit Ihren Vertragspartnern abzuschließen. Alles, was Sie dazu wissen müssen und warum es schlecht ist, wenn eine NDA fehlt, erfahren Sie in der folgenden Übersicht. Bei einer Vertraulichkeitsvereinbarung (engl. Non-Disclosure-Agreement) handelt es sich um eine Geheimhaltungserklärung, die als Vertrag ausgestaltet ist. Dabei legt er das Stillschweigen über die laufenden Vertragsverhandlungen oder Verhandlungsergebnisse sowie geheime Unterlagen und Dokumente fest. Ihr Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm öffentlich gemachten Daten und Informationen geheim zu halten. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann dabei völlig frei gestaltetet werden, im Gegensatz zum Betriebsgeheimnis, das dem strafrechtlichen Schutz und dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) unterliegt. Bevor Sie aber mit Ihren Vertragspartnern eine Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen, müssen Sie zuvor festlegen, was überhaupt vertrauliche Informationen sind. Diese legen Sie individuell für Ihr Unternehmen fest. Vertrauliche Informationen sind zum Beispiel: Indem Sie alle Ihre vertraulichen Informationen in Ihrem NDA aufnehmen, legen Sie zugleich auch den Vertragsgegenstand des NDAs fest. In den meisten Fällen wird eine Allgemeinklausel genutzt (z. B. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen.“), die dann anschließend die wesentlichen vertraulichen Informationen aufzählt, die von Ihrer Seite aus zu schützen sind (z. B. technische oder geschäftliche Daten und Dokumente). Im B2B-Bereich dienen NDAs dem Schutz von unternehmensrelevanten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wichtige Ziele eines NDAs sind sowohl besonders sensible und für Ihr Unternehmen fundamentale Daten vor einem unberechtigten Besitz von Mitbewerbern zu schützen als auch die Existenz Ihres Unternehmens auf dem Wettbewerbsmarkt sicherzustellen. Ein NDA sollten Sie beispielsweise immer dann in Erwägung ziehen, wenn Sie eine neue Entwicklung gemacht haben und in Verhandlungen mit einem neuen Vertragspartner stehen. Ihr neuer Vertragspartner ist daran interessiert, wie genau Ihre neue Entwicklung funktioniert und benötigt Kenntnisse über Ihre Geschäftsabläufe, um selbst bewerten zu können, ob er in eine Zusammenarbeit mit Ihnen einsteigt oder nicht. Damit einer möglichen Patentierung Ihrerseits nichts im Wege steht, müssen Sie sich davor schützen, dass Ihr potenzieller Vertragspartner im Rahmen von Vertragsverhandlungen Ihre sensiblen Daten zweckentfremdet und die Entwicklung selbst patentieren lässt. Sollte ein potenzieller Vertragspartner, trotz NDA, einmal Ihr Vertrauen missachten, können Sie mithilfe einer entsprechend geregelten Vertragsstrafe eine bestimmte Summe vertraglich festlegen und vom potenziellen Vertragspartner verlangen. Sollte der potenzielle Vertragspartner trotz NDA nicht zahlen, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen und diesen auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe verklagen. Damit Ihre Vertraulichkeitsvereinbarung auch wasserdicht formuliert ist, sollte zumindest folgendes enthalten sein: Wie Sie sehen, ist die Liste der notwendigen Vertragsinhalte lang. Da jedes Unternehmen und jede Zusammenarbeit mit potenziellen Vertrags- oder Kooperationspartner unterschiedlich ist, sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Vertraulichkeitsvereinbarung auf eine erfahrene Rechtsexpertise vertrauen. Wir unterstützen Sie dabei gerne, um Sie vor unerwünschten Überraschungen zu schützen. Im Falle einer fehlenden Vertraulichkeitsvereinbarung sind Sie den Handlungen Ihrer Wettbewerber schutzlos ausgeliefert. Wettbewerber können dann das Interesse an einer möglichen Zusammenarbeit vortäuschen, um an Ihre geheimen Betriebs- und Unternehmensdaten zu gelagen. Besonders Ihre Pläne zu neuen Entwicklungen oder Verfahren können Ihre Mitbewerber ausspionieren und Ihre Idee selbst umsetzen, sodass Ihnen dadurch ein Wettbewerbsnachteil entsteht. Im schlimmsten Fall kann dies Ihre Unternehmensexistenz gefährden. Gerade junge und kleine sowie mittlere Unternehmen sind neben großen Unternehmen von der Gefahr betroffen, da diese zumeist kein ausreichendes Kapital zur Verfügung haben, um solche Negativerfahrungen abzudämpfen. Aber nicht nur potenzielle Vertrags- oder Kooperationspartner können eine Gefahr für Ihr Unternehmen sein. Auch die bei Ihnen angestellten Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die Ihr Unternehmen verlassen haben und an einer bahnbrechenden Entwicklung mitgewirkt haben, sind zu berücksichtigen. Denn nicht selten kommt es vor, dass ehemalige Mitarbeiter zur Konkurrenz gehen und wichtige sowie sensible Daten im Gepäck haben, die Ihren Entwicklungsprozess gefährden. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich absichern. Nicht nur gegen eine Nutzung Ihrer vertraulichen Informationen im Falle eines gescheiterten Vertragsschlusses mit einem potenziellen Vertrags- oder Kooperationspartner, sondern auch vor der Gefahr aus den eigenen, wenn auch ehemaligen, Reihen. Denn mit einer individuell erstellten NDA sorgen Sie dafür, dass Sie im Falle einer Zweckentfremdung Ihrer vertraulichen Informationen, Ihre potenziellen Vertragspartner oder die daran mitwirkenden Mitarbeiter verpflichten, die vertraulichen Informationen nicht zu offenbaren. Tun sie es dennoch, sind diese zu einer Zahlung einer entsprechend hohen Summe verpflichtet, die Sie an dem jeweiligen Grad Ihrer vertraulichen Informationen entsprechend anpassen. Je sensibler und vertraulicher die Informationen, desto höher ist der Preis im Falle einer Vertragsstrafe. Kaum ein potenzieller Vertragspartner oder ehemaliger Mitarbeiter wird Ihre vertraulichen Informationen preisgeben, wenn Sie einen hohen Preis als Vertragsstrafe festlegen. Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung Ihrer rechtssicheren Vertraulichkeitsvereinbarung. Wir beurteilen individuell für Ihr Unternehmen, was Ihre NDA zwingend enthalten muss und weisen Sie auf mögliche Gefahren hin. Unser Ziel ist es, Ihre Vertragsverhandlungen zu sichern und Ihre vertraulichen Informationen zu schützen. Melden Sie sich dazu gerne bei uns. NDA für alle Unternehmen
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Wie Sie Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) nutzen und so Ihr Unternehmen schützen
Was ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)?
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Wann sollten Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) nutzen?
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