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Marketing-Paket

Sichern Sie Ihre Marketing-Aktivitäten ab und vermeiden Sie Abmahnungen!   

Überblick über alle Rechts-Bereiche

Cookies und Tracking, Content Marketing, Marken und Logos, Mailings, Social Media Marketing – das gesamte Spektrum digitaler Rechtsfragen wird abgedeckt

Praktisches Gutachten mit Ampelsystem

Erhalten Sie auf einen Blick eine klare Risikobewertung Ihrer digitalen Projekte

Persönliche Beratung

Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen verständlich und auf Augenhöhe.

 

980 € einmalig (zzgl. USt.)
735 € für eRecht24 Premium Mitglieder
Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren

Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz.

Partnerkanzlei von   

So minimieren Sie Ihr Abmahnrisiko bei Ihren Marketingaktivitäten

Anwaltliches Kurzgutachten mit verständlichen Handlungsanweisungen zum Festpreis

Abmahnschutz selbstverständlich mit anwaltlicher Haftungsübernahme

Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall

Keine vorgefertigten Rechtstexte

Alle Rechtstexte und Dokumente werden nach vorheriger Beratung für Ihren Fall angepasst.

Beratung und Betreuung durch spezialisierte Anwälte

per Telefon, E-Mail oder Video-Call.

Individuell für Marketingaktivitäten

Diese Leistungen bekommen Sie

Die fehlerhafte Einbindung von Cookies und Tracking-Technologien sind und bleiben Abmahnklassiker. Wir prüfen, welche einwilligungsbedürftigen Technologien Sie auf Ihrer Webseite einsetzen und geben Praxisempfehlungen, wie sie sie rechtlich absichern können.

Ob Marken, Zitate oder Werbeaussagen. Überall lauern rechtliche Stolperfallen. Wir beraten Sie, was Sie beachten müssen und geben Empfehlungen, um Fehler zu vermeiden.

Newsletter- und Mailingkampagnen sind weiterhin die beliebtesten Marketing-Maßnahmen. Gleichzeitig werden diese rechtlich streng geregelt und häufig abgemahnt. Damit Ihre Newsletter-Kampagnen nicht nach hinten losgehen, müssen Anmelde- und Einwilligungsprozesse korrekt ausgestaltet werden. Wir beraten Sie und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale rechtliche Ausgestaltung.

Ob Gewinnspiele, Postings mit Personen oder Recruiting – Werbung über Social Media ist allgegenwärtig. Hier sind jedoch zahlreiche rechtliche Voraussetzungen zu beachten, die viele nicht kennen. Sichern Sie Ihr Social Media Marketing jetzt ab!

Wir prüfen Ihre Marketingkampagnen und erstellen ein verständliches Praxisgutachen mit Handlungsempfehlungen zur Absicherung Ihrer Marketing-Kampagnen.

Neben der Erstellung des Gutachten stehen wir Ihnen für Rückfragen in einem einstündigen Telefona kostenfrei zur Verfügung.

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Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht

Kanzlei Siebert Lexow Lang

Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen.

Lev Lexow,
Rechtsanwalt, Partner, TÜV-zertifizierter DSB
Sören Siebert,
Rechtsanwalt, Partner & eRecht24 Gründer
Sören Siebert, Rechtsanwalt & eRecht24 Gründer:

Sie erhalten ein anwaltliches Kurzgutachten mit verständlichen Handlungsanweisungen und Empfehlungen. So verhindern Sie rechtliche Auseinandersetzungen und Abmahnungen bei ihren Marketing-Aktivitäten.

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

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Wie Sie rechtssicheres Marketing betreiben und Ihre Agentur voranbringen

Werbung ist für Unternehmen essenziell, um auf die eigenen Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Dabei spielt in der heutigen Zeit vor allem das Online-Marketing eine große Rolle. Während vor zehn Jahren noch vermehrt in klassische Straßenplakate als Werbeform investiert wurde, nutzen die meisten Unternehmen heute Online-Marketing-Lösungen (wie z. B. Social-Media-Plattformen oder Newsletter Werbung). Dabei sorgen insbesondere Social-Media-Plattformen für eine größere Reichweite, wodurch Unternehmen besonders stark profitieren, da diese Marketingvariante besonders kostengünstig und effektiv ist. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, da Sie rechtliche Besonderheiten sowohl beim klassischen Marketing als auch Online-Marketing berücksichtigen müssen, um nicht in die Haftungsfalle zu treten. Welche das sind, erfahren Sie in dieser Übersicht.

Was ist Marketing bzw. Online-Marketing?

Unter Marketing sind alle unternehmerischen Maßnahmen und Entscheidungen zu verstehen, die die Erfüllung der Kundenerwartungen als Ziel haben. Das Unternehmen richtet sich dabei nach den Bedürfnissen des Marktes aus. Marketing-Strategien helfen, die verändernden Bedürfnisse des Marktes zu erkennen und durch dessen Analyse die Absatzzahlen des Unternehmens zu steigern, Neukunden zu gewinnen sowie das Unternehmensbranding zu verbessern.

Das Online-Marketing umfasst alle Marketingstrategien und Prozesse, die das Internet nutzen und das Unternehmen online einsetzt, um die Marketingziele zu erreichen. Dabei gibt es unterschiedliche Arten des Online-Marketings. Die wichtigsten Online-Marketingmaßnahmen sind:

  • Social-Media-Marketing
  • Suchmaschinen-Marketing
  • E-Mail-Marketing
  • Affiliate-Marketing
  • Video- und Content-Marketing

Wie funktioniert Marketing bzw. Online-Marketing?

Klassisches Marketing erfolgt heute vermehrt entweder (analog) über Printmedien oder zum Beispiel durch Werbebeiträgen im Fernsehen. Mithilfe solcher Medien versuchen Unternehmen die Bedürfnisse des Marktes zu befriedigen und die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden auf das Produkt oder die eigene Dienstleistung zu gewinnen. Ziel dabei ist, den eigenen Absatz und Gewinn zu erhöhen.

Online-Marketingmethoden sind hingegen vollständig internetbasiert. Sie platzieren in den meisten Fällen in bezahlte Werbeanzeigen in Form von Bildern, Posts, Videos oder ähnlichen, wie beispielsweise innerhalb von Suchmaschinen (Suchmaschinenmarketing) oder auf Social-Media-Plattformen (Social-Media-Marketing), wodurch Sie Ihre Sichtbarkeit erhöhen. Dies erhöht wiederum die Wahrscheinlichkeit, dass Sie potenzielle Kunden auf Ihr Unternehmen sowie Ihre Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam machen und letztendlich zum Kauf zu bewegen.

Daneben setzen besonders kleinere und mittlere Unternehmen auf die kostengünstige Variante des E-Mail Marketings, indem sie Newsletter an Ihre Bestandskunden versenden, um auf wichtige Neuerungen innerhalb des Unternehmens oder auf neue Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen.

Wie können Sie rechtssicheres Marketing betreiben?

Marketing zielt darauf ab, dass Unternehmen versuchen, unterschiedliche Emotionen und Gefühle innerhalb potenzieller Kunden zu wecken, um diese zum Kauf Ihrer Produkte oder zur Inanspruchnahme Ihrer Dienstleistungen zu bringen. Dabei kommen unterschiedliche Medien zum Einsatz, wie z.B. Printmedien, Radio oder Fernsehen. In diesen Bereichen sind rechtliche Vorgehensweisen zu beachten, denn hier kann es zu Problemen innerhalb des Urheberrechts oder bei Bildrechten sowie im Wettbewerbsrecht kommen. Wenn Sie beispielsweise Bilder oder Videos von Auftragnehmern erhalten, müssen Sie darauf achten, dass diese Ihnen Nutzungsrechte übertragen, um die Bilder, Videos oder aber auch Tonspuraufnahmen zu verwenden. Denn Fotografen, Videographen oder Musiker sind Urheber der von ihnen erstellten Werke und bestimmen selbst, ob Sie die erstellten Medien veröffentlichen dürfen oder nicht.

Wie können Sie rechtssicheres Online-Marketing betreiben?

Es gibt unzählige Varianten, wie Sie Online-Marketing betreiben können. Sei es durch die Kooperation mit Influencern und der Nutzung von Social Media Plattformen oder durch die Nutzung von Newslettern bzw. das Anbieten von Workshops zur Kundenbindung. Marketing-Agenturen sind darauf spezialisiert, individuelle Marketing-Konzepte für Unternehmen zu entwickeln und die Bedürfnisse an die jeweiligen Unternehmensziele anzupassen.

Wenn Sie Online-Marketing betreiben, müssen Sie auch hier rechtliche Bereiche gesondert beachten. Dazu gehören u.a.

  • Datenschutzrecht gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):B. Monitoring & CRM, Tracking, Einsatz von Social Media Plugins (Like Button & Co.), Datenschutzerklärungen
  • Verbraucherrechte & E-Commerce:B. Impressumspflichten, Schleichwerbung, Zusammenarbeit mit Influencern, Gewinnspiele
  • Markenrecht:B. Nutzung von fremden Marken, Logos, Grafiken oder Produkten
  • Urheberrecht:B. Einwilligungsfreie Nutzungen, Einwilligungen & Lizenzen, Schutz von Grafiken & Fotografien sowie Musiknotationen etc., Nutzung von Stockarchiven (Shutterstock, iStock & Co.)

Je nachdem, ob Sie auch auf Social Media Plattformen Werbung machen, müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht nur eine Datenschutzerklärung für Ihre klassische Unternehmenswebsite benötigen, sondern auch eine individuelle und gesonderte Datenschutzerklärung für die jeweilige Social Media Plattform. Denn auch hier verarbeiten Sie personenbezogene Daten, die Sie schützen müssen. Auch eine Impressumspflicht besteht sowohl für Ihre klassische Unternehmenswebsite als auch Ihre Social Media Profile. Das Impressum muss dabei in beiden Fällen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Besonders Social Media Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook sind beliebte Plattformen, um kostengünstig Reichweite zu generieren. Um die Aufmerksamkeit zu erhöhen, nutzen viele Unternehmen oftmals die Reichweite bekannter Influencer. Influencer erstellen einen eigens für das Unternehmen bestimmten Content, womit das Unternehmen im Anschluss wirbt.

Haben Sie aber schon mal darüber nachgedacht, dass es sich dabei um fremde Inhalte handelt? Auch, wenn Sie beispielsweise Stockphotos, -videos oder Musik nutzen, müssen Sie darauf achten, dass Ihnen an diesen Medien ein Nutzungsrecht zusteht. Daher ist es wichtig, dass Sie die Nutzungsverhältnisse regeln, damit Sie sich dabei keiner Haftung aussetzen.

Auch, wenn Sie auf Facebook einen Like- oder Share-Button implementieren müssen Sie immer im Hinterkopf behalten, dass Sie personenbezogene Daten an Facebook übermitteln, sobald Ihre Website aufgerufen wird. Ohne Einwilligung der Nutzer geht hier nichts. Verarbeiten Sie dennoch personenbezogene Daten ohne Einwilligung, müssen Sie mit Abmahnungen und teuren Bußgeldern rechnen.

Wie Sie sehen, gehört einiges mehr zu einem erfolgreichen und rechtssicheren Online-Marketing als vielleicht gedacht. Zwar gibt es die rechtlichen Besonderheiten, aber mit den richtigen Herangehensweisen und Anpassungen an Ihre Unternehmens- und Marketingprozesse, lassen sich die rechtlichen Vorgaben einfach in Ihre Marketingstrategien integrieren. Dabei können wir Sie gerne unterstützen. Unsere individuellen Rechtstexte passen wir an Ihre Bedürfnisse an und beraten Sie umfassend zur rechtskonformen Ausgestaltung Ihrer Marketing-Inhalte. Kommen Sie einfach auf uns zu!

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