Überprüfung, ob das Wunschzeichen die rechtlichen Anforderungen zum Markenschutz erfüllt Unsere Anwälte führen die Anmeldung durch und nehmen Ihnen die aufwändige Kommunikation mit den Markenämtern ab Unsere spezialisierten Anwälte beantworten all Ihre Fragen rund um die Anmeldung Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz. Partnerkanzlei von Um eine Marke erfolgreich auf dem Markt zu etablieren, gehört neben einer guten Geschäftsidee ebenso die rechtliche Sicherheit. Eine solche können Sie durch eine Markenanmeldung erreichen, wodurch Sie Ihre Marke und damit letztendlich auch Ihre Geschäftsidee vor einer widerrechtlichen Nutzung Anderer schützen. Daneben bietet eine Markenanmeldung weitere Vorteile: So kann sie das Vertrauen der Kunden in Ihr Unternehmen aufbauen sowie den Wert Ihres Unternehmens steigern. Welche Vorteile eine Markenanmeldung noch so für Sie bereit hält und wie Sie überhaupt eine Marke anmelden, erfahren Sie in diesem Beitrag. Die Anmeldung einer Marke bietet Ihnen als Unternehmen oder Einzelperson eine Reihe von Vorteilen. Die wichtigsten Vorteile einer Markenanmeldung sind: Eine eingetragene Marke bietet Ihnen zunächst einen rechtlichen Schutz. Dies bedeutet, dass andere Unternehmen oder Einzelpersonen nicht ohne Erlaubnis die identische oder ähnliche Marke für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen verwenden dürfen. Die Anmeldung einer Marke verleiht Ihnen das exklusive Recht, die Marke für die eingetragenen Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Dies ermöglicht Ihrem Unternehmen, sich von Mitbewerbern zu differenzieren. Der rechtliche Schutz Ihrer eingetragenen Marke erleichtert die Durchsetzung der Markenrechte. Im Falle von Markenverletzungen oder unlauterem Wettbewerb stehen Ihnen als Markeninhaber wirksamere rechtliche Mittel (z.B. in Form von Unterlassungserklärungen) zur Verfügung. Eine eingetragene Marke schafft Vertrauen bei Ihren Kunden. Verbraucher neigen dazu, Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen mit starken Marken zu bevorzugen, da sie eine gewisse Qualität und Kontinuität erwarten. Das können Sie für sich nutzen. Eine eingetragene Marke kann den Wert Ihres Unternehmens steigern. Eine starke Marke schafft Vertrauen bei Ihren Kunden und Investoren und kann zu einer höheren Markenbewertung führen. Ein eingetragenes Markenrecht erleichtert es Ihnen als Unternehmen, Lizenzen zu vergeben oder Franchisevereinbarungen abzuschließen. Andere Unternehmen können Ihre Marke dann unter einer Lizenz nutzen, was zusätzliche Einnahmequellen für Sie schafft. Der rechtliche Schutz Ihrer eingetragenen Marke erleichtert die Durchsetzung der Markenrechte. Im Falle von Markenverletzungen oder unlauterem Wettbewerb stehen Ihnen als Markeninhaber wirksamere rechtliche Mittel (z.B. in Form von Unterlassungserklärungen) zur Verfügung. Wie Sie sehen, bietet die Anmeldung einer Marke eine solide Grundlage für den Aufbau und Schutz der Markenidentität Ihres Unternehmens. So können Sie langfristig von Wettbewerbsvorteilen und Geschäftswachstum profitieren. Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Marke Neben den Vorteilen einer Markenanmeldung ist es für Sie essenziell zu wissen, was eine Marke ist, um Ihre Markenidentität überhaupt aufbauen zu können. Eine Marke ist grundsätzlich ein Zeichen, das dazu dient, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das Markengesetz definiert dazu genauer, was Sie als Marke schützen können. Sie können demnach alle Zeichen, insbesondere schützen lassen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 Absatz 1 MarkenG). Marken können also in verschiedenen Formen auftreten, und es gibt verschiedene Arten von Marken: Diese unterschiedlichen Arten von Marken bieten Ihnen als Unternehmen die Möglichkeit, Ihre Produkte und Dienstleistungen auf einzigartige Weise zu kennzeichnen und zu schützen. Die Wahl der Art der Marke hängt oft von den Besonderheiten Ihres Produkts, Ihrer Dienstleistung und der Markenstrategie Ihres Unternehmens ab. Online-Anfrage für Markenanmeldung Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. „*“ zeigt erforderliche Felder an Möchten Sie eine bereits registrierte nationale Marke auch international schützen lassen, dann müssen Sie einen „Antrag auf internationale Registrierung“ über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nach dem Madrider System stellen. Die Einreichung ist dabei auch elektronisch und signaturfrei möglich. Folgende Formulare sind für den Antrag auf internationale Registrierung Ihrer Marke erforderlich: Darüber hinaus können Sie weitere Dokumente einreichen, wie beispielsweise eine Markendarstellung, das Formular zur Beanspruchung einer Seniorität (MM17) oder eine Benutzungsabsichtserklärung (MM18). Diese finden Sie unter „Additional downloadable Forms“. Aufgrund der Komplexität empfehlen wir allerdings das Prozedere der Markenanmeldung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchführen zu lassen, der die notwendigen Dokumente vollständig und fristgerecht einreicht, um Verzögerungen bei der Anmeldung zu vermeiden. Nachdem Sie eine Markenanmeldung eingereicht haben, sind wesentliche Änderungen der Markenanmeldung ausgeschlossen. Das besagt der Grundsatz der Unveränderlichkeit, der im Markenrecht gilt. Eine Korrektur von Registereintragungen ist deshalb nur in begrenztem Umfang möglich. Beispielsweise kann das DPMA gemäß § 45 MarkenG Eintragungen im Register und entsprechende Veröffentlichungen auf Antrag oder von Amts wegen aus Gründen von offensichtlichen Unrichtigkeiten ändern und berichtigen. Wie lange ein Anmeldeverfahren einer Marke dauert, ist schwer vorauszusehen. Nach Aussagen des DPMA ist das Anmeldeverfahren aber in der Regel nach wenigen Monaten abgeschlossen. Ausschlaggebend für eine verlängerte Bearbeitungsdauer sind die Unvollständigkeit der eingereichten Dokumente und Unterlagen und mögliche Rückfragen seitens des DPMA. Sobald Ihre Marke im Markenregister eingetragen ist, ist Ihre Marke zunächst für 10 Jahre geschützt und ist beliebig verlängerbar. Jedoch sind mit der Verlängerung auch wieder Kosten verbunden, die Sie in Ihre langfristige Unternehmensplanung berücksichtigen sollten. Die Gebühren für eine Markenverlängerung sind wie folgt: Sofern Sie die Eintragung Ihrer Marke nicht verlängern oder die Verlängerungsgebühren nicht rechtzeitig zahlen, erlischt das Markenrecht und Sie verlieren alle Exklusivrechte an Ihrer Marke. Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen. Lev Lexow Sören Siebert Karl Lang Ja, das ist möglich. Die Art des Schutzes hängt allerdings davon ab, ob es sich um eine Marke oder ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. Hier sind die beiden Arten des Schutzes im Detail: 1.Markenschutz 2. Urheberrechtsschutz Es ist oft empfehlenswert, sowohl den Firmennamen als auch das Logo als Marken zu schützen, da sie unterschiedliche Aspekte Ihrer Markenidentität repräsentieren und schützenswert sein können (wie beispielsweise „Microsoft“). Der Firmenname ist oft das primäre Identifikationsmerkmal eines Unternehmens. Durch den Schutz des Firmennamens als Marke sichern Sie sich das exklusive Recht, diesen Namen im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Dies schützt Sie vor der Verwendung desselben oder eines ähnlichen Namens durch andere Unternehmen in ähnlichen Branchen. Das Logo ist ein visuelles Element Ihrer Markenidentität und kann genauso wichtig sein wie der Firmenname. Ein einzigartiges Logo kann das Wiedererkennungspotenzial Ihrer Marke erheblich steigern. Durch den Schutz des Logos als Marke sichern Sie sich das exklusive Recht, dieses visuelle Element im Zusammenhang mit Ihren Produkten oder Dienstleistungen zu verwenden. Oft ist es auch sinnvoll, eine Kombinationsmarke zu registrieren, die sowohl den Firmennamen als auch das Logo umfasst. Dies bietet einen umfassenden Schutz für die Gesamtidentität Ihrer Marke. Die Kombinationsmarke kann auch sicherstellen, dass der Schutz sowohl für den Firmennamen als auch für das Logo zusammen gilt. “Herr Rechtsanwalt Lexow hat uns bei der Umsetzung des Datenschutzes auf unserer Webseite und bei vielen, weiteren Fragen hinsichtlich unseres Unternehmens wunderbar und kompetent beraten. Seine Lösungsvorschläge waren fundiert, verständlich und vor allem in der Praxis gut umsetzbar. Wir würden die Kanzlei jedem weiterempfehlen, der sich zu den Themen Datenschutz und Marketing und mit seinem Business sicher im Netz bewegen will. Vielen Dank!" “Wir haben die Kanzlei für die Erstellung unserer AGB beauftragt. Zu meiner Überraschung, hatte ich sogar Herrn Lexow zur persönlich am Telefon. Nebst Must-Have rechtlichen Regelungen, wird ebenfalls auf individuelle Anforderungen des Unternehmens eingegangen. Zusätzlich wurde unser Wartungsvertrag zur Bestandsaufnahme mit einbezogen und in Zusammenarbeit mit Herrn Lexow weiter ausgearbeitet, da dies ein fester Bestandteil unserer Leistungen ist. Man profitiert ebenfalls vom IT Know-How der Kanzlei. Da auch Punkte besprochen werden, an welche man selbst zuerst nicht gedacht hätte. In allen Punkten, wurden die Erwartungen weit übertroffen!" “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit der Erstellung der Datenschutzerklärung beauftragt und dazu das entsprechende Service-Paket im Internet bestellt. Die nachfolgende Beratung ging individuell auf meine Anforderungen ein. Auch mehrfache Rückfragen hat das Team geduldig und qualifiziert beantwortet. Der Service und das Ergebnis sind Top - ich kann das Paket uneingeschränkt empfehlen.” “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit deren Premium Agenturpaket beauftragt und kann es auf jeden Fall weiterempfehlen. Um mein Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen bin ich jetzt mit den passenden AGB, sowie Abnahmeprotokoll und AV-Vertrag ausgestattet. Jegliche Bedenken wurden in einem persönlichen Telefonat aus dem Weg geräumt und Rückfragen wurden auf schnellem Wege beantwortet. Ich hatte die Dokumente binnen einer Woche komplett fertig und bereit zur Nutzung. Ich bin sehr zufrieden!” “Wir hatten das Vergnügen mit der Kanzlei Siebert Lexow Lang zusammenzuarbeiten um die Rechtstexte für den Online-Shop des SV Darmstadt 98 zu überprüfen und zu erstellen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Lexow war äußerst professionell und zielgerichtet. Die Anwälte haben sich gründlich mit den spezifischen Anforderungen des SV Darmstadt 98 auseinandergesetzt und hochwertige Rechtstexte erstellt, darunter AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung u. v. m. Die Zusammenarbeit war super - wir danken für die Unterstützung.” Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Marke Markenanmeldung in Deutschland & in der EU
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Vorteile einer Markenanmeldung
Individuell für Markenanmeldung – Diese Leistungen bekommen Sie
Was ist eine Marke?
Eine Wortmarke besteht aus Buchstaben, Wörtern oder einer Kombination aus beidem. Der Schutz einer Wortmarke erstreckt sich auf die Verwendung der spezifischen Wörter oder Buchstaben in der markenrechtlich geschützten Form.
Beispiele: Apple, Coca-Cola, Google
Eine Bildmarke besteht aus einem grafischen Element, einem Symbol oder einem Design. Die Schutzrechte gelten für das visuelle Erscheinungsbild des Symbols oder Logos.
Beispiele: Apple-Logo, Nike-Swoosh, McDonald’s-“M”
Beispiel: Starbucks-Logo, das sowohl den Schriftzug “Starbucks” als auch ein grafisches Element enthält.
Beispiel: Coca-Cola-Flasche
Beispiel: Intel-Klanglogo
Beispiel: Lila Farbe, die von der Marke Milka verwendet wird.
Beispiel: Polo-Logo by Ralph Lauren Marke beim DPMA für Deutschland anmelden
Welche Besonderheit gilt bei internationalen Markenanmeldungen?
Kann eine Markenanmeldung nachträglich geändert werden?
Wie lange ist eine Marke nach einer Anmeldung markenrechtlich geschützt?
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen)
750 €
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)
260 €
Kanzlei Siebert Lexow Lang – Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht
Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
TÜV-zertifizierter DSB
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Fachanwalt IT-Recht Kann man einen Slogan, Logo oder Grafik schützen lassen?
Ein Slogan kann als Wortmarke geschützt werden, indem er als eigenständige Marke registriert wird. Der Schutz erstreckt sich auf die spezifischen Worte des Slogans und ihre Verwendung im geschäftlichen Kontext.
Logos und Grafiken können als Bildmarke oder Kombinationsmarke geschützt werden. Dies bedeutet, dass das visuelle Erscheinungsbild der Grafik oder des Logos als Marke registriert wird. Der Schutz deckt das spezifische Design ab und schützt vor der Verwendung ähnlicher Designs durch andere.
Ein Slogan kann auch urheberrechtlich geschützt sein, wenn er ausreichend kreativ und originell ist. Allerdings sind kurze und allgemeine Slogans möglicherweise nicht stark genug, um Urheberrechtsschutz zu erhalten.
Logos und Grafiken können durch das Urheberrecht geschützt werden, wenn sie ausreichend kreativ und originell sind. Der Schutz deckt das konkrete künstlerische Ausdrucksniveau der Grafik ab, unabhängig von ihrer Verwendung als Marke. Sollte man das Logo oder den Firmennamen als Marke schützen?
Das sagen unsere zufriedenen Kunden
Marc-Oliver Borgardt
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