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Markenanmeldung in Deutschland & in der EU

Praxisgutachten zur Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke

Überprüfung, ob das Wunschzeichen die rechtlichen Anforderungen zum Markenschutz erfüllt

Anmeldung der Marke

Unsere Anwälte führen die Anmeldung durch und nehmen Ihnen die aufwändige Kommunikation mit den Markenämtern ab

Persönliche Beratung

Unsere spezialisierten Anwälte beantworten all Ihre Fragen rund um die Anmeldung

599 € für DE-Marke
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Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren

Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz.

Partnerkanzlei von   

Professionelle rechtliche Begleitung und Durchführung Ihrer Markenanmeldung zum Festpreis

Um eine Marke erfolgreich auf dem Markt zu etablieren, gehört neben einer guten Geschäftsidee ebenso die rechtliche Sicherheit. Eine solche können Sie durch eine Markenanmeldung erreichen, wodurch Sie Ihre Marke und damit letztendlich auch Ihre Geschäftsidee vor einer widerrechtlichen Nutzung Anderer schützen. Daneben bietet eine Markenanmeldung weitere Vorteile: So kann sie das Vertrauen der Kunden in Ihr Unternehmen aufbauen sowie den Wert Ihres Unternehmens steigern. Welche Vorteile eine Markenanmeldung noch so für Sie bereit hält und wie Sie überhaupt eine Marke anmelden, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Vorteile einer Markenanmeldung

Die Anmeldung einer Marke bietet Ihnen als Unternehmen oder Einzelperson eine Reihe von Vorteilen. Die wichtigsten Vorteile einer Markenanmeldung sind: 

Rechtlicher Schutz

Eine eingetragene Marke bietet Ihnen zunächst einen rechtlichen Schutz. Dies bedeutet, dass andere Unternehmen oder Einzelpersonen nicht ohne Erlaubnis die identische oder ähnliche Marke für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen verwenden dürfen.

Exklusivität

Die Anmeldung einer Marke verleiht Ihnen das exklusive Recht, die Marke für die eingetragenen Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Dies ermöglicht Ihrem Unternehmen, sich von Mitbewerbern zu differenzieren.

Erleichterte Durchsetzung

Der rechtliche Schutz Ihrer eingetragenen Marke erleichtert die Durchsetzung der Markenrechte. Im Falle von Markenverletzungen oder unlauterem Wettbewerb stehen Ihnen als Markeninhaber wirksamere rechtliche Mittel (z.B. in Form von Unterlassungserklärungen) zur Verfügung.

Vertrauensbildung bei Kunden

Eine eingetragene Marke schafft Vertrauen bei Ihren Kunden. Verbraucher neigen dazu, Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen mit starken Marken zu bevorzugen, da sie eine gewisse Qualität und Kontinuität erwarten. Das können Sie für sich nutzen.

Wertsteigerung des Unternehmens

Eine eingetragene Marke kann den Wert Ihres Unternehmens steigern. Eine starke Marke schafft Vertrauen bei Ihren Kunden und Investoren und kann zu einer höheren Markenbewertung führen.

Lizenzierung und Franchising

Ein eingetragenes Markenrecht erleichtert es Ihnen als Unternehmen, Lizenzen zu vergeben oder Franchisevereinbarungen abzuschließen. Andere Unternehmen können Ihre Marke dann unter einer Lizenz nutzen, was zusätzliche Einnahmequellen für Sie schafft.

Erleichterte Durchsetzung

Der rechtliche Schutz Ihrer eingetragenen Marke erleichtert die Durchsetzung der Markenrechte. Im Falle von Markenverletzungen oder unlauterem Wettbewerb stehen Ihnen als Markeninhaber wirksamere rechtliche Mittel (z.B. in Form von Unterlassungserklärungen) zur Verfügung.

Markenanmeldung

Wie Sie sehen, bietet die Anmeldung einer Marke eine solide Grundlage für den Aufbau und Schutz der Markenidentität Ihres Unternehmens. So können Sie langfristig von Wettbewerbsvorteilen und Geschäftswachstum profitieren.

Individuell für Markenanmeldung – Diese Leistungen bekommen Sie

Wir prüfen, ob Ihr Wunschkennzeichen als Marke eingetragen werden kann und die erforderlichen Kriterien für eine Markeneintragung erfüllt.

Ohne Waren- & Dienstleistungsverzeichnis können Sie Ihre Marke nicht anmelden. Wir prüfen und beraten Sie, für welche Waren und Dienstleistungen Sie Ihre Marken anmelden sollten.

Die deutsche Marke (DE-Marke) gewährt Markenschutz in Deutschland. Sie wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Ideal für Unternehmen, die hauptsächlich in Deutschland tätig sind.
Die EU-Marke gewährt Markenschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen. Sie gewährt einen weitreichenden Schutz über die nationalen Grenzen hinaus. Ideal für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind.

Wir übernehmen die Formalitäten bei der Kommunikation mit den Markenämtern. Sie müssen nichts tun und erhalten Ihre Markenurkunde nach der Anmeldung direkt zugeschickt.

Vor der Anmeldung prüfen wir, ob identische Marken bereits angemeldet wurden. So vermeiden Sie böse Überraschungen, die zur Löschung Ihrer Marke führen könnten.

Wir erarbeiten für Sie Strategien zur Stärkung der Unterscheidungskraft, Risikovermeidung, Lizenzmodelle.

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Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Marke

Was ist eine Marke?

Neben den Vorteilen einer Markenanmeldung ist es für Sie essenziell zu wissen, was eine Marke ist, um Ihre Markenidentität überhaupt aufbauen zu können. Eine Marke ist grundsätzlich ein Zeichen, das dazu dient, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Das Markengesetz definiert dazu genauer, was Sie als Marke schützen können. Sie können demnach alle Zeichen, insbesondere

  • Wörter einschließlich Personennamen,
  • Abbildungen,
  • Buchstaben,
  • Zahlen,
  • Klänge,
  • dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie
  • sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen

schützen lassen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 Absatz 1 MarkenG).

 

Marken können also in verschiedenen Formen auftreten, und es gibt verschiedene Arten von Marken:

  • Wortmarke (Buchstaben und/oder Wörter):
    Eine Wortmarke besteht aus Buchstaben, Wörtern oder einer Kombination aus beidem. Der Schutz einer Wortmarke erstreckt sich auf die Verwendung der spezifischen Wörter oder Buchstaben in der markenrechtlich geschützten Form.
    Beispiele: Apple, Coca-Cola, Google
  • Bildmarke (grafische Symbole oder Designs):
    Eine Bildmarke besteht aus einem grafischen Element, einem Symbol oder einem Design. Die Schutzrechte gelten für das visuelle Erscheinungsbild des Symbols oder Logos.
    Beispiele: Apple-Logo, Nike-Swoosh, McDonald’s-“M”
  • Kombinationsmarke (Wort- und Bildelemente): Kombinationsmarken kombinieren sowohl Wort- als auch Bildelemente.
    Beispiel: Starbucks-Logo, das sowohl den Schriftzug “Starbucks” als auch ein grafisches Element enthält.
  • Dreidimensionale Marke (Form von Waren oder Verpackung): Eine dreidimensionale Marke bezieht sich auf die Form von Waren oder ihrer Verpackung.
    Beispiel: Coca-Cola-Flasche
  • Hörmarke (akustische Signale oder Klänge): Hörmarken beziehen sich auf akustische Signale oder Klänge, die mit einer bestimmten Marke verbunden sind.
    Beispiel: Intel-Klanglogo
  • Farbmarke (spezifische Farben oder Farbkombinationen): Farbmarken beziehen sich auf bestimmte Farben oder Farbkombinationen.
    Beispiel: Lila Farbe, die von der Marke Milka verwendet wird.
  • Positionsmarke (spezifische Position von Elementen): Eine Positionsmarke bezieht sich auf die spezifische Position von Elementen auf einem Produkt oder einer Verpackung
    Beispiel: Polo-Logo by Ralph Lauren

Diese unterschiedlichen Arten von Marken bieten Ihnen als Unternehmen die Möglichkeit, Ihre Produkte und Dienstleistungen auf einzigartige Weise zu kennzeichnen und zu schützen. Die Wahl der Art der Marke hängt oft von den Besonderheiten Ihres Produkts, Ihrer Dienstleistung und der Markenstrategie Ihres Unternehmens ab.

Marke beim DPMA für Deutschland anmelden

Markenrecherche durchführen

Bevor Sie eine Marke anmelden, ist es ratsam, eine umfassende Recherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht bereits von anderen Unternehmen in ähnlicher Form verwendet wird und mit solchen kollidiert.

Anmeldeformulare ausfüllen

Besuchen Sie die Website des DPMA (www.dpma.de) und laden Sie die erforderlichen Anmeldeformulare herunter. Das Hauptformular für die Markenanmeldung ist das “Anmeldeformular Marke.”

Markenanmeldung online oder postalisch einreichen

Sie können Ihre Markenanmeldung entweder online über das Elektronische Markenamt (eM@rk) des DPMA oder auf dem Postweg einreichen. Die elektronische Einreichung ist in der Regel schneller und kostengünstiger.

Gebühren bezahlen

Die Markenanmeldung ist gebührenpflichtig. Überprüfen Sie die aktuellen Gebühren auf der Website des DPMA. Die Gebühren können je nach Art der Anmeldung und der Klassifizierung der Produkte oder Dienstleistungen variieren.

Prüfung durch das DPMA

Das DPMA prüft die Markenanmeldung auf Formvorschriften und absolute Eintragungshindernisse. Es wird überprüft, ob die Marke den Anforderungen entspricht und nicht gegen bestehende Markenrechte verstößt.

Hinweis: Die Prüfung durch das DPMA ersetzt keine vorherige Markenrecherche! Das DPMA prüft lediglich die formellen Voraussetzungen und ob absolute Eintragungshindernisse (z.B. fehlende Unterscheidungskraft) bestehen. Ob Ihre Marke hingegen mit bereits vorhanden Marken kollidiert, prüft das DPMA nicht!
Veröffentlichung im Markenblatt

Bei erfolgreicher Prüfung wird die Marke im Markenblatt veröffentlicht. Dies gibt Dritten die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke zu erheben.

Eintragung der Marke

Wenn keine Widersprüche oder Einsprüche erhoben werden und alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Marke in das Markenregister des DPMA eingetragen. Sie erhalten zudem die Eintragungsurkunde mit dem dazugehörigen Registerauszug .

Online-Anfrage für Markenanmeldung

Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Die Kanzlei Siebert Lexow Lang wird Sie regelmäßig per E-Mail über aktuelle rechtliche Entwicklungen und Angebote informieren, die mit den von Ihnen bei der Kanzlei erworbenen Leistungen vergleichbar sind. Sie können diesen Mailings jederzeit kostenlos widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken oder indem Sie uns direkt kontaktieren D(z. B. via info@siebert-lexow.de)
Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
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Welche Besonderheit gilt bei internationalen Markenanmeldungen?

Möchten Sie eine bereits registrierte nationale Marke auch international schützen lassen, dann müssen Sie einen „Antrag auf internationale Registrierung“ über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nach dem Madrider System stellen. Die Einreichung ist dabei auch elektronisch und signaturfrei möglich.

Folgende Formulare sind für den Antrag auf internationale Registrierung Ihrer Marke erforderlich:

Darüber hinaus können Sie weitere Dokumente einreichen, wie beispielsweise eine Markendarstellung, das Formular zur Beanspruchung einer Seniorität (MM17) oder eine Benutzungsabsichtserklärung (MM18). Diese finden Sie unter „Additional downloadable Forms“.

Aufgrund der Komplexität empfehlen wir allerdings das Prozedere der Markenanmeldung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchführen zu lassen, der die notwendigen Dokumente vollständig und fristgerecht einreicht, um Verzögerungen bei der Anmeldung zu vermeiden.

Kann eine Markenanmeldung nachträglich geändert werden?

Nachdem Sie eine Markenanmeldung eingereicht haben, sind wesentliche Änderungen der Markenanmeldung ausgeschlossen. Das besagt der Grundsatz der Unveränderlichkeit, der im Markenrecht gilt. Eine Korrektur von Registereintragungen ist deshalb nur in begrenztem Umfang möglich.

Beispielsweise kann das DPMA gemäß § 45 MarkenG Eintragungen im Register und entsprechende Veröffentlichungen auf Antrag oder von Amts wegen aus Gründen von offensichtlichen Unrichtigkeiten ändern und berichtigen.

Wie lange ist eine Marke nach einer Anmeldung markenrechtlich geschützt?

Wie lange ein Anmeldeverfahren einer Marke dauert, ist schwer vorauszusehen. Nach Aussagen des DPMA ist das Anmeldeverfahren aber in der Regel nach wenigen Monaten abgeschlossen. Ausschlaggebend für eine verlängerte Bearbeitungsdauer sind die Unvollständigkeit der eingereichten Dokumente und Unterlagen und mögliche Rückfragen seitens des DPMA. 

Wie lange dauert eine Markenanmeldung?

Sobald Ihre Marke im Markenregister eingetragen ist, ist Ihre Marke zunächst für 10 Jahre geschützt und ist beliebig verlängerbar. Jedoch sind mit der Verlängerung auch wieder Kosten verbunden, die Sie in Ihre langfristige Unternehmensplanung berücksichtigen sollten.

Die Gebühren für eine Markenverlängerung sind wie folgt:

Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen) 750 €
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 260 €

Sofern Sie die Eintragung Ihrer Marke nicht verlängern oder die Verlängerungsgebühren nicht rechtzeitig zahlen, erlischt das Markenrecht und Sie verlieren alle Exklusivrechte an Ihrer Marke.

Kanzlei Siebert Lexow Lang – Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht

Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen.

Lev Lexow
Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
TÜV-zertifizierter DSB

Sören Siebert
Rechtsanwalt, Geschäftsführer
eRecht24 Gründer

Karl Lang
Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
Fachanwalt IT-Recht

Kann man einen Slogan, Logo oder Grafik schützen lassen?

Ja, das ist möglich. Die Art des Schutzes hängt allerdings davon ab, ob es sich um eine Marke oder ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. Hier sind die beiden Arten des Schutzes im Detail: 

 

1.Markenschutz

  • Slogan
    Ein Slogan kann als Wortmarke geschützt werden, indem er als eigenständige Marke registriert wird. Der Schutz erstreckt sich auf die spezifischen Worte des Slogans und ihre Verwendung im geschäftlichen Kontext.
  • Logo und Grafik
    Logos und Grafiken können als Bildmarke oder Kombinationsmarke geschützt werden. Dies bedeutet, dass das visuelle Erscheinungsbild der Grafik oder des Logos als Marke registriert wird. Der Schutz deckt das spezifische Design ab und schützt vor der Verwendung ähnlicher Designs durch andere.

2. Urheberrechtsschutz

  • Slogan
    Ein Slogan kann auch urheberrechtlich geschützt sein, wenn er ausreichend kreativ und originell ist. Allerdings sind kurze und allgemeine Slogans möglicherweise nicht stark genug, um Urheberrechtsschutz zu erhalten.
  • Logo und Grafik
    Logos und Grafiken können durch das Urheberrecht geschützt werden, wenn sie ausreichend kreativ und originell sind. Der Schutz deckt das konkrete künstlerische Ausdrucksniveau der Grafik ab, unabhängig von ihrer Verwendung als Marke.

Sollte man das Logo oder den Firmennamen als Marke schützen?

Es ist oft empfehlenswert, sowohl den Firmennamen als auch das Logo als Marken zu schützen, da sie unterschiedliche Aspekte Ihrer Markenidentität repräsentieren und schützenswert sein können (wie beispielsweise „Microsoft“).

Der Firmenname ist oft das primäre Identifikationsmerkmal eines Unternehmens. Durch den Schutz des Firmennamens als Marke sichern Sie sich das exklusive Recht, diesen Namen im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Dies schützt Sie vor der Verwendung desselben oder eines ähnlichen Namens durch andere Unternehmen in ähnlichen Branchen.

Das Logo ist ein visuelles Element Ihrer Markenidentität und kann genauso wichtig sein wie der Firmenname. Ein einzigartiges Logo kann das Wiedererkennungspotenzial Ihrer Marke erheblich steigern. Durch den Schutz des Logos als Marke sichern Sie sich das exklusive Recht, dieses visuelle Element im Zusammenhang mit Ihren Produkten oder Dienstleistungen zu verwenden.

Oft ist es auch sinnvoll, eine Kombinationsmarke zu registrieren, die sowohl den Firmennamen als auch das Logo umfasst. Dies bietet einen umfassenden Schutz für die Gesamtidentität Ihrer Marke. Die Kombinationsmarke kann auch sicherstellen, dass der Schutz sowohl für den Firmennamen als auch für das Logo zusammen gilt.

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

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