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Beratung zum neuen Digital Service Act

Ihre Komplettlösung für DSA-Konformität und Rechtssicherheit im Digitalgeschäft

  • AGB-Anpassung nach DSA-Vorgaben. Wir updaten oder Erstellen Ihre AGB für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten
  • DSA-konformer Meldeprozess. Beratung und Erstellung  einfacher Meldeformulare
    • Datenschutzpassage für DSA-Meldeprozesse. Unsere Profis Erstellen die erforderlicher Bestimmungen für Ihre Datenschutzerklärung.
    • Optional: Update-Service kontinuierlichen Anpassungen an Gesetzesänderungen. Kostenlose Unterstützung bei der ersten Anfrage Meldung nach DSA
      ab 495 € (zzgl. USt.)
      Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren

      Die Herausforderungen als Unternehmen

      Unklarer Anwendungsbereich des Digital Service Acts

      Der Digital Service Act (DSA) markiert einen Meilenstein in der Regulierung digitaler Dienstleistungen und Plattformen. Dieses wegweisende Gesetz, das seit dem 17.02.2024 gilt, setzt neue Standards für Transparenz, Verantwortlichkeit und Sicherheit im Online-Bereich. Insbesondere für Hoster,  Webseitenbetreiber, Agenturen, IT-Systemhäuser, Plattformbetreiber, Marktplätze, Startups, App-Anbieter, o.Ä. bedeutet dies eine verstärkte Aufmerksamkeit.

      Das Problem:

      Leider hat der Gesetzgeber keine klaren Regelungen geschaffen und es ist ziemlich unklar, wer überhaupt von dem DSA betroffen ist.

      Im Hauptfokus stehen Webhoster, Webdesigner, Agenturen mit Hosting-Services, Webseitenbetreiber, Online-Shops und Blogbetreiber.

      Die Folge:

      Bei Nichteinhaltung bzw. einem Verstoß gegen den DSA können erhebliche Bußgelder von bis zu 6 % des Jahresumsatzes verhängt werden​​. Ein Verstoß gegen den DSA kann also wesentlich teurer werden als ein Verstoß gegen die DSGVO. Es ist also genau zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist. 

      Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren

      Die erste Hürde

      Wer ist betroffen?

      Für Online-Dienste gibt es unterschiedliche Verpflichtungen im Digital Service Act, die abhängig von der Art und Größe des Dienstes in vier Stufen unterteilt sind.
      Für kleine Online-Dienste ist die zweite Stufe interessant, die Hosting-Diensteanbieter betrifft.

      Die Lösung: Unsere Beratung zum Digital Service Act

      Sie fragen an und wir machen Ihr Unternehmen DSA-ready

      Wir prüfen, ob Ihr Business vom DSA betroffen ist
      • Wir schauen uns an, was genau Sie machen – sind Sie Webhoster, Webdesigner, Agenturen mit Hosting, haben Sie einen Online-Shop oder betreiben Sie einen Blog?
      • Dann checken wir, ob und wie der Digital Service Act Ihr Geschäft beeinflusst.
        Beratung und Check, ob der DSA eingehalten wird
        • Wir erklären Ihnen, was der Digital Service Act für Sie bedeutet und ob und wie genau Sie sich daran halten müssen.
        • Wir prüfen genau, ob Sie schon alles tun, was Sie laut dem neuen Gesetz tun müssen, und schauen, ob es irgendwelche Risiken gibt.
        Individuelle Lösungen und Unterstützung:
        • Für jeden Mandanten entwickeln wir spezielle Ideen, wie Sie die Regeln des Digital Service Act einhalten können.
        • Wir bleiben dran und helfen dabei, diese Ideen umzusetzen. Wenn sich die Regeln ändern, passen wir die Lösungen entsprechend an.

        Unsere Beratung zum Digital Service Act

        Einfach anfragen und beraten lassen.

        *“ zeigt erforderliche Felder an

        Die Kanzlei Siebert Lexow Lang wird Sie regelmäßig per E-Mail über aktuelle rechtliche Entwicklungen und Angebote informieren, die mit den von Ihnen bei der Kanzlei erworbenen Leistungen vergleichbar sind. Sie können diesen Mailings jederzeit kostenlos widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken oder indem Sie uns direkt kontaktieren (z. B. via info@siebert-lexow.de)
        Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
        Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

        Die Vorteile auf einen Blick

        • Rechtliche Sicherheit: Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen des Digital Service Acts entspricht, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
        • Keine Abmahnungen Unsere Überprüfung minimiert das Risiko von Abmahnungen und anderen rechtlichen Herausforderungen. Mit anwaltlicher Haftungsübernahme.
        • Kein Stress mit den Behörden: Wir prüfen Ihr Business und sorgen dafür, dass Sie das DSA einhalten.
        • Expertenrat: Unsere spezialisierten Anwälte für Internetrecht und Datenschutz stehen Ihnen mit Ihrem Fachwissen zur Verfügung.
        • Schnelle Reaktion und persönlicher Kontakt: Sie bekommen innerhalb von 2 Werktagen einen Telefontermin für schnelles Feedback und Unterstützung.

        Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren