Stornierung, Leistungsumfang, Einwilligung – alle relevanten Themen werden abgedeckt Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen Wir monitoren Gesetzesänderungen und Rechtsprechung für Sie. Wenn hierdurch Anpassungen an Ihren Rechtstexten erforderlich werden, erhalten Sie diese unaufgefordert per E-Mail. Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz. Partnerkanzlei von Erhalten Sie passende AGB, AV-Verträge, Muster für Ihr Coachung-Business Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall Per Telefon, E-Mail oder Video-Call Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. „*“ zeigt erforderliche Felder an Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen. “Herr Rechtsanwalt Lexow hat uns bei der Umsetzung des Datenschutzes auf unserer Webseite und bei vielen, weiteren Fragen hinsichtlich unseres Unternehmens wunderbar und kompetent beraten. Seine Lösungsvorschläge waren fundiert, verständlich und vor allem in der Praxis gut umsetzbar. Wir würden die Kanzlei jedem weiterempfehlen, der sich zu den Themen Datenschutz und Marketing und mit seinem Business sicher im Netz bewegen will. Vielen Dank!" “Wir haben die Kanzlei für die Erstellung unserer AGB beauftragt. Zu meiner Überraschung, hatte ich sogar Herrn Lexow zur persönlich am Telefon. Nebst Must-Have rechtlichen Regelungen, wird ebenfalls auf individuelle Anforderungen des Unternehmens eingegangen. Zusätzlich wurde unser Wartungsvertrag zur Bestandsaufnahme mit einbezogen und in Zusammenarbeit mit Herrn Lexow weiter ausgearbeitet, da dies ein fester Bestandteil unserer Leistungen ist. Man profitiert ebenfalls vom IT Know-How der Kanzlei. Da auch Punkte besprochen werden, an welche man selbst zuerst nicht gedacht hätte. In allen Punkten, wurden die Erwartungen weit übertroffen!" “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit der Erstellung der Datenschutzerklärung beauftragt und dazu das entsprechende Service-Paket im Internet bestellt. Die nachfolgende Beratung ging individuell auf meine Anforderungen ein. Auch mehrfache Rückfragen hat das Team geduldig und qualifiziert beantwortet. Der Service und das Ergebnis sind Top - ich kann das Paket uneingeschränkt empfehlen.” “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit deren Premium Agenturpaket beauftragt und kann es auf jeden Fall weiterempfehlen. Um mein Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen bin ich jetzt mit den passenden AGB, sowie Abnahmeprotokoll und AV-Vertrag ausgestattet. Jegliche Bedenken wurden in einem persönlichen Telefonat aus dem Weg geräumt und Rückfragen wurden auf schnellem Wege beantwortet. Ich hatte die Dokumente binnen einer Woche komplett fertig und bereit zur Nutzung. Ich bin sehr zufrieden!” “Wir hatten das Vergnügen mit der Kanzlei Siebert Lexow Lang zusammenzuarbeiten um die Rechtstexte für den Online-Shop des SV Darmstadt 98 zu überprüfen und zu erstellen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Lexow war äußerst professionell und zielgerichtet. Die Anwälte haben sich gründlich mit den spezifischen Anforderungen des SV Darmstadt 98 auseinandergesetzt und hochwertige Rechtstexte erstellt, darunter AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung u. v. m. Die Zusammenarbeit war super - wir danken für die Unterstützung.” Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko Um sich beruflich, fachlich oder persönlich weiterzubilden, wird vermehrt auf die Expertise von sog. Coaches zurückgegriffen. Es gibt unterschiedliche Arten von Coachingangeboten, in denen Kunden sich individuell weiterentwickeln können. Das Angebot ist vielfältig und bietet eine alternative Hilfe, um seine Fähigkeit auszubauen oder das Business voranzutreiben. Wenn Sie darüber nachdenken, selbst als Coach tätig zu sein, gibt es einige rechtliche Punkte zu beachten, die wir Ihnen in der folgenden Übersicht vorstellen. So gelingt der Sprung auf die nächste Ebene, damit Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind. Das Wort „Coaching“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Training“ oder „Betreuung“. Dabei geht es darum, die Kunden in unterschiedlichen Bereichen durch Beratungs- oder Trainingskonzepte zu beraten und zu unterstützen. Je nach Wünsche der Kunden kann es sich dabei um die Weiterentwicklung durch persönliche, fachliche oder berufliche Ziele handeln. Das Beratungs- bzw. Trainingskonzept des Coaches soll dabei lösungsorientiert sein, sodass die Kunden durch aktive und eigenverantwortliche Mitarbeit eine Entwicklung durchlaufen und so Lösungen für zukünftige Probleme eigenständig finden. In der Coaching-Welt gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich persönlich, beruflich oder fachlich weiterzuentwickeln. Zu den bekanntesten Coaching-Angeboten zählen u. a.: Dabei haben Sie die Möglichkeit, sich in einem Gebiet gesondert zu spezialisieren, um für Ihre Kunden ein einzigartiges Beratungs- und Trainingskonzept zu entwickeln. Die Besonderheit bei dem Begriff „Coaching“ ist nämlich, dass es sich, im Gegensatz zu einem Psychotherapeuten, nicht um einen geschützten Namen handelt. Jeder, der denkt, er habe gewisse Fähigkeiten, kann diese der Außenwelt anbieten und sich „Coach“ nennen. Zudem gibt es dazu keine staatlich anerkannte Ausbildung und auch bestimmte Qualitätsstandards sind für den Wunschberuf „Coach“ nicht festgelegt. Dabei ist es egal, ob Sie sich Coach, Trainer oder Berater nennen, denn alle Begriffe meinen dasselbe. Die Gefahr, die bei dem Begriff „Coaching“ besteht, ist vor allem die, dass Personen den Begriff missbräuchlich benutzen, obwohl sie fachlich nicht dazu qualifiziert sind, den Kunden effektiv zu helfen. Damit Sie sich als seriösen Coach kennzeichnen, ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen teilen, damit sich potenzielle Kunden ein Bild von Ihren Fähigkeiten machen können und ob Sie geeignet sind, dem potenziellen Kunden zu helfen. Wenn Sie rechtssicheres Coaching betreiben und Ihren Kunden gezielt helfen möchten, dann müssen Sie folgende rechtliche Gesichtspunkte regeln: Der Coaching-Vertrag zwischen Ihnen und Ihren Kunden stellt die vertragliche und rechtliche Basis Ihrer Beratung dar. Für Sie ist er elementar, da Sie darin Ihre Spielregeln festlegen. Erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist, sind Sie und Ihre Kunden Vertragspartner und zur gegenseitigen Leistung (Beratung Ihrerseits und Zahlung des vereinbarten Preises durch Ihre Kunden andererseits) verpflichtet. Um den Vertragsabschluss für Sie zu erleichtern, können Sie Ihre Vertragsbedingungen in Ihren AGB regeln. Sobald Sie diese korrekt in Ihren Coaching-Vertrag einbinden, sind Ihre AGB Bestandteil des Coaching-Vertrages und sowohl Sie als auch Ihre Kunden sind daran gebunden. Ihre vorformulierten Vertragsbedingung gelten so für eine Vielzahl von Verträgen. Dabei müssen Sie lediglich darauf achten, dass Sie bei Vertragsschluss Ihre Kunden ausdrücklich auf die Einbeziehung Ihrer AGB hinweisen und die Möglichkeit bieten, jederzeit von Ihren AGB Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus müssen Ihre Kunden mit der Einbeziehung Ihrer Vertragsbedingungen einverstanden sein, was aber anzunehmen ist, wenn sich Ihre Kunden auf den Vertragsschluss einlassen. Sofern Sie AGB in Ihren Vertragsprozess nutzen oder nutzen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Coaching-AGB folgende Punkte enthalten: Der Vorteil von AGB besteht vor allem darin, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit gelten und Sie sich auf die einzelne Vertragsgestaltung mit Ihren Kunden konzentrieren können. Ihre Kunden kommen mit teils sehr persönlichen Geschichten auf Sie zu. Aber auch gesundheitliche Daten, politische Meinungen oder die sexuelle Orientierung geben sie Ihnen gegenüber Preis. Dazu gehören aber auch die persönlichen Daten Ihrer Kunden (wie Vorname, Name, Adresse usw.). Da es sich um besonders sensible personenbezogene Daten handelt, ist es wichtig, dass Sie nicht auf Standarddatenschutzerklärungen vertrauen, sondern Ihre Datenschutzerklärung individuell an Ihre Coaching-Leistungen anpassen. Das BDSG und die DSGVO schreiben den rechtlichen Rahmen vor, in dem Sie sich bewegen. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Vorschriften zu kennen und Ihre Rechtstexte danach auszurichten. Das Sie eine individuell ausgerichtete Datenschutzerklärung haben ist schon mal gut. Allerdings nützt Sie Ihnen nichts, wenn Sie dazu nicht die Einwilligung Ihrer Kunden haben. Erheben und verarbeiten Sie personenbezogene Daten, müssen Ihre Kunden der Erhebung und Verarbeitung aktiv zustimmen. Tun sie dies nicht, ist sowohl die Erhebung als auch die Verarbeitung rechtswidrig und Sie setzen sich der Gefahr von Abmahnungen und hohen Bußgeldern aus. Daher sollten Sie eine rechtskonforme Einwilligungserklärung Ihrer Kunden einholen, in die sie der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Beim Coaching besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Widerrufsausschluss vereinbaren. Von dieser Möglichkeit sollten Sie in jedem Fall Gebrauch machen. Der Widerrufsausschluss sichert Sie dahingehend ab, dass Ihre Kunden den Coaching-Vertrag nicht innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen. In Ihren AGB sollten Sie daher einen Widerrufsausschluss vertraglich regeln, sodass die Klausel bei jedem Vertragsschluss gilt. Haben Sie keinen Widerrufsausschluss vereinbart, gelten die gesetzlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das Ihren Kunden ein Widerrufsrecht innerhalb von vierzehn Tagen zuspricht. Dies birgt für Sie den Nachteil, dass Sie bereits zu Anfang eine aufwendige Personenanalyse Ihrer Kunden durchführen sowie bereits ein Coaching-Paket zusammenstellen. Ihre Kunden können den Coaching-Vertrag innerhalb der Frist widerrufen und müssen Ihre bereits teilweise erbrachte Leistung nicht zahlen. Damit für Sie ein rechtssicheres Coachen möglich ist, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Vertragsunterlagen. So sind Ihre Rechtstexte stets auf dem rechtlich aktuellen Stand und bilden so eine vertrauensvolle Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und Ihrem Coachee. Coachings können Sie sowohl vor Ort bei Ihren Kunden als auch online anbieten. Der Vorteil bei Online-Coachings ist vor allem der Zeitaspekt, da Sie keine lange Fahrt zu Ihren Kunden auf sich nehmen müssen. Dabei können Sie Ihre Coaching-Pakete auf Ihrer Website, per Mail, Telefon oder auch Messenger-Dienste abschließen. Dadurch können Sie Ihre Coachings zudem kostengünstig anbieten und so eine Vielzahl an potenziellen Kunden ansprechen. Allerdings sind beim Online-Coaching ebenfalls rechtliche Besonderheiten zu beachten. Unterhalten Sie eine eigene Website und bieten dort Ihre Coaching-Angebote zum Kauf an, dann müssen Sie darauf achten, dass Sie eine Datenschutzerklärung sowie ein Impressum auf Ihrer Website hinterlegen. Diese müssen nach der Zwei-Klick-Methode mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Zudem müssen sowohl die Datenschutzerklärung als auch das Impressum die gesetzlichen Pflichtanforderungen erfüllen. Zudem gilt für Sie das Fernabsatzrecht, sobald Sie Ihre Coaching-Dienste online anbieten. Durch das Fernabsatzrecht regelt der Gesetzgeber aktiv den Verbraucherschutz für alle Verbraucher. Für Sie ergeben sich daraus drei Konsequenzen: Damit Sie in jeder Hinsicht auf der rechtlich sicheren Seite stehen, helfen wir Ihnen gerne bei der Gestaltung Ihrer Rechtstexte und beraten Sie dazu schnell und umfassend. Selbst, wenn sich Ihre Geschäftsbereiche verändern oder Sie Anpassungsbedarf haben, übernehmen wir die Nachbetreuung und bringen Ihre Rechtstexte auf den aktuellen Stand. Für Coaches, Berater und Dozenten
AGB, Datenschutzerklärung, Einwilligungserklärungen und Widerrufsausschluss
Auf Ihr Coaching zugeschnittene Rechtstexte
Persönliche Beratung und Betreuung
Kostenloser Updateservice inklusive
Schaffen Sie die rechtliche Basis für ein vertrauensvolles Coaching!
Professionelle Rechtstexte für das Coaching-Geschäft
Maßgeschneiderte Rechtstexte für Coaches und selbstständige Berater
Abmahnschutz selbstverständlich mit anwaltlicher Haftungsübernahme
Beratung und Betreuung durch spezialisierte Anwälte
Individuell für Coaches und selbstständige Berater
Diese Leistungen bekommen Sie
Online-Anfrage für Coaches
Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht
Kanzlei Siebert Lexow Lang
Lev Lexow
Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
TÜV-zertifizierter DSB Sören Siebert
Rechtsanwalt, Geschäftsführer
eRecht24 Gründer Karl Lang
Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
Fachanwalt IT-Recht Das sagen unsere zufriedenen Kunden
Marc-Oliver Borgardt
Barmenia AG
N. Röhler
WEB-4 STUDIO
Guido Freyermuth
Fertighaus Kinderleicht
Jonas Schwab
Jonas Schwab Design
Fabian Ortkamp
SV Darmstadt 98
Schaffen Sie die rechtliche Basis für ein vertrauensvolles Coaching!
Professionelle Rechtstexte für das Coaching-Geschäft
Wie Sie als Coach rechtssicher durchstarten und Ihr Business vorantreiben
Was ist Coaching und welche Arten gibt es?
Wer darf Coachen?
Was ist rechtlich beim Coaching zu beachten?
Wie können Coaching-AGB Ihren Alltag erleichtern?
Wie kann Ihre Datenschutzerklärung Sie absichern?
Worin und Warum müssen Ihre Kunden einwilligen?
Warum sollten Sie einen Widerrufsausschluss festlegen?
Was gilt beim Online-Coaching?
- Wer wir sind
- Für wen wir arbeiten
- Beratung
- Rechtsprodukte
Absicherung
Ihr Geschäftsmodell ist nicht dabei?
- FAQ
- Magazin
- Jetzt anfragen und absichern