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Für Coaches, Berater und Dozenten

AGB, Datenschutzerklärung, Einwilligungserklärungen und Widerrufsausschluss

Auf Ihr Coaching zugeschnittene Rechtstexte

Stornierung, Leistungsumfang, Einwilligung – alle relevanten Themen werden abgedeckt

Persönliche Beratung und Betreuung

Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen

Kostenloser Updateservice inklusive

Wir monitoren Gesetzesänderungen und Rechtsprechung für Sie. Wenn hierdurch Anpassungen an Ihren Rechtstexten erforderlich werden, erhalten Sie diese unaufgefordert per E-Mail.

980 € einmalig (zzgl. USt.)
735 € für eRecht24 Premium Mitglieder
Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren

Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz.

Partnerkanzlei von   

Schaffen Sie die rechtliche Basis für ein vertrauensvolles Coaching!

Professionelle Rechtstexte für das Coaching-Geschäft

Maßgeschneiderte Rechtstexte für Coaches und selbstständige Berater

Erhalten Sie passende AGB, AV-Verträge, Muster für Ihr Coachung-Business

Abmahnschutz selbstverständlich mit anwaltlicher Haftungsübernahme

Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall

Beratung und Betreuung durch spezialisierte Anwälte

Per Telefon, E-Mail oder Video-Call

Individuell für Coaches und selbstständige Berater

Diese Leistungen bekommen Sie

Wir erstellen passende AGB für Ihr Coaching-Geschäft, die die häufigsten Probleme bei Coaching-Verträgen abdecken. Die AGB regeln insbesondere folgende Bereiche:

  • Möglichkeiten und Grenzen des Coachings (besonders wichtig)
  • Umgang mit Stornierungen
  • Beschränkung der Haftung
  • Grundregeln für Coachings
  • Vorzeitiger Abbruch von Coachings
  • Zahlungskonditionen
  • Vertragsgegenstand
  • Vertragsschluss
  • Individuelle Klauseln zu:
    • Karrierecoaching
    • Mental-Coaching
    • Life-Coaching
    • Business-Coaching
    • Einzel- und Gruppencoaching
    • uvm…

 

Weitere Leistungen berücksichtigen wir gerne auf Anfrage.

Als Coach verarbeiten Sie eine Vielzahl von personenbezogenen Daten. Als Coach müssen Sie daher Ihre Coachees über Ihre Datenverarbeitung informieren. Schaffen Sie Vertrauen mit transparenten und rechtskonformen Datenschutzinformationen!

In den meisten Coachings geht es früher oder später auch um sensible Daten (z.B. Gesundheit, politische Einstellungen etc.). Diese Daten dürfen Sie nur mit Einwilligung der Coachees verarbeiten. Wir erstellen eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung, damit Sie sich ganz auf Ihr Coaching konzentrieren können.

Zu diesem Rechtspaket erhalten Sie kostenlos unseren 12-monatigen Updateservice mitfolgenden Leistungen:

  • Ihre Rechtstexte immer auf dem neuesten Stand: Neue Gesetze und Gerichtsurteile können dazu führen, dass Ihre Rechtstexte (AGB, Verträge) unwirksam oder abmahnfähig werden. Mit uns sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand. Wir senden Ihnen notwendige Änderungen unkompliziert per E-Mail. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
  • Abmahnschutz: Als Anwälte haften wir selbstverständlich vertraglich und gesetzlich für die von uns erstellten Rechtstexte. Zusätzlich sichern wir Sie mit unserem Abmahnschutz gegen berechtigte und unberechtigte Abmahnungen ab. Wenn ein Konkurrent Sie also wegen unserer Rechtstexte abmahnt, erhalten Sie eine kostenlose Einschätzung der Abmahnung, wir übernehmen die Kommunikation mit dem Abmahner / der Behörde und beraten Sie hinsichtlich ggf. notwendiger Unterlassungserklärungen und sonstiger außergerichtlicher Schritte. Diese Leistungen erhalten Sie ohne Aufpreis. Im Falle einer berechtigten Abmahnung übernehmen wir die Abmahnkosten.
  • Eine kostenlose Beratungsstunde mit einem Rechtsanwalt: Ihr Geschäftsmodell ändert oder Sie haben akute rechtliche Fragen? Mit unserem Updateservice können Sie sich jederzeit kostenlos eine Stunde von einem unserer Anwälte beraten lassen. Beispielsweise:
    • Analyse Ihres Geschäftsmodells: Welche Rechtstexte brauchen Sie für Ihr Geschäftsmodell?
    • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen: Ihre Vertragspartner möchten Anpassungen an den von uns erstellten AV-Verträgen oder sonstige rechtliche Änderungen? Wir beraten!
    • Erweiterung Ihres Geschäftsmodells: Sie haben Ihre Geschäftsmodell erweitert und möchten Ihre AGB nachziehen? Kommen Sie zu uns!
  • Kostenloses Siegel “Geprüfte Rechtstexte” auf Wunsch

Beim Coaching kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Von dieser Möglichkeit sollten Sie Gebrauch machen. Anderenfalls können Ihre Kunden bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss den Vertrag widerrufen.

Nach der Erstellung der Erstentwürfe stehen wir Ihnen für Rückfragen kostenfrei zur Verfügung und passen die Verträge bei Bedarf kostenfrei an. Unsere Beratung endet erst, wenn Sie zufrieden sind.

Nach Abschluss des Mandats ändern sich ihre Geschäftsbereiche oder Sie haben Anpassungsbedarf? Gerne übernehmen wir die Nachbetreuung und bringen die Rechtstexte auf dem neuesten Stand. Als ehemaliger Mandant profitieren Sie von Sonderkonditionen.

980 € einmalig (zzgl. USt.)
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Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko

Online-Anfrage für Coaches

Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

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Die Kanzlei Siebert Lexow Lang wird Sie regelmäßig per E-Mail über aktuelle rechtliche Entwicklungen und Angebote informieren, die mit den von Ihnen bei der Kanzlei erworbenen Leistungen vergleichbar sind. Sie können diesen Mailings jederzeit kostenlos widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken oder indem Sie uns direkt kontaktieren D(z. B. via info@siebert-lexow.de)
Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht

Kanzlei Siebert Lexow Lang

Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen.

Lev Lexow
Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
TÜV-zertifizierter DSB
Sören Siebert
Rechtsanwalt, Geschäftsführer
eRecht24 Gründer
Karl Lang
Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
Fachanwalt IT-Recht

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

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Wie Sie als Coach rechtssicher durchstarten und Ihr Business vorantreiben

Um sich beruflich, fachlich oder persönlich weiterzubilden, wird vermehrt auf die Expertise von sog. Coaches zurückgegriffen. Es gibt unterschiedliche Arten von Coachingangeboten, in denen Kunden sich individuell weiterentwickeln können. Das Angebot ist vielfältig und bietet eine alternative Hilfe, um seine Fähigkeit auszubauen oder das Business voranzutreiben. Wenn Sie darüber nachdenken, selbst als Coach tätig zu sein, gibt es einige rechtliche Punkte zu beachten, die wir Ihnen in der folgenden Übersicht vorstellen. So gelingt der Sprung auf die nächste Ebene, damit Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Was ist Coaching und welche Arten gibt es?

Das Wort „Coaching“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Training“ oder „Betreuung“. Dabei geht es darum, die Kunden in unterschiedlichen Bereichen durch Beratungs- oder Trainingskonzepte zu beraten und zu unterstützen. Je nach Wünsche der Kunden kann es sich dabei um die Weiterentwicklung durch persönliche, fachliche oder berufliche Ziele handeln. Das Beratungs- bzw. Trainingskonzept des Coaches soll dabei lösungsorientiert sein, sodass die Kunden durch aktive und eigenverantwortliche Mitarbeit eine Entwicklung durchlaufen und so Lösungen für zukünftige Probleme eigenständig finden.

In der Coaching-Welt gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich persönlich, beruflich oder fachlich weiterzuentwickeln. Zu den bekanntesten Coaching-Angeboten zählen u. a.:

  • Einzel- und Gruppen-Coaching
  • Beziehungs-Coaching
  • Mental-Coaching
  • Ernährungs- und Fitness-Coaching
  • Life-Coaching
  • Karriere-Coaching
  • Business-Coaching

Dabei haben Sie die Möglichkeit, sich in einem Gebiet gesondert zu spezialisieren, um für Ihre Kunden ein einzigartiges Beratungs- und Trainingskonzept zu entwickeln.

Wer darf Coachen?

Die Besonderheit bei dem Begriff „Coaching“ ist nämlich, dass es sich, im Gegensatz zu einem Psychotherapeuten, nicht um einen geschützten Namen handelt. Jeder, der denkt, er habe gewisse Fähigkeiten, kann diese der Außenwelt anbieten und sich „Coach“ nennen. Zudem gibt es dazu keine staatlich anerkannte Ausbildung und auch bestimmte Qualitätsstandards sind für den Wunschberuf „Coach“ nicht festgelegt. Dabei ist es egal, ob Sie sich Coach, Trainer oder Berater nennen, denn alle Begriffe meinen dasselbe. Die Gefahr, die bei dem Begriff „Coaching“ besteht, ist vor allem die, dass Personen den Begriff missbräuchlich benutzen, obwohl sie fachlich nicht dazu qualifiziert sind, den Kunden effektiv zu helfen.

Damit Sie sich als seriösen Coach kennzeichnen, ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen teilen, damit sich potenzielle Kunden ein Bild von Ihren Fähigkeiten machen können und ob Sie geeignet sind, dem potenziellen Kunden zu helfen.

Was ist rechtlich beim Coaching zu beachten?

Wenn Sie rechtssicheres Coaching betreiben und Ihren Kunden gezielt helfen möchten, dann müssen Sie folgende rechtliche Gesichtspunkte regeln:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Datenschutzerklärung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Einwilligungserklärung
  • Widerrufsausschluss

Wie können Coaching-AGB Ihren Alltag erleichtern?

Der Coaching-Vertrag zwischen Ihnen und Ihren Kunden stellt die vertragliche und rechtliche Basis Ihrer Beratung dar. Für Sie ist er elementar, da Sie darin Ihre Spielregeln festlegen. Erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist, sind Sie und Ihre Kunden Vertragspartner und zur gegenseitigen Leistung (Beratung Ihrerseits und Zahlung des vereinbarten Preises durch Ihre Kunden andererseits) verpflichtet.

Um den Vertragsabschluss für Sie zu erleichtern, können Sie Ihre Vertragsbedingungen in Ihren AGB regeln. Sobald Sie diese korrekt in Ihren Coaching-Vertrag einbinden, sind Ihre AGB Bestandteil des Coaching-Vertrages und sowohl Sie als auch Ihre Kunden sind daran gebunden. Ihre vorformulierten Vertragsbedingung gelten so für eine Vielzahl von Verträgen. Dabei müssen Sie lediglich darauf achten, dass Sie bei Vertragsschluss Ihre Kunden ausdrücklich auf die Einbeziehung Ihrer AGB hinweisen und die Möglichkeit bieten, jederzeit von Ihren AGB Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus müssen Ihre Kunden mit der Einbeziehung Ihrer Vertragsbedingungen einverstanden sein, was aber anzunehmen ist, wenn sich Ihre Kunden auf den Vertragsschluss einlassen.

Sofern Sie AGB in Ihren Vertragsprozess nutzen oder nutzen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Coaching-AGB folgende Punkte enthalten:

  • Vertragsgegenstand
  • Vertragsschluss
  • Grundregeln für Coachings
  • Möglichkeiten und Grenzen des Coachings
  • Umgang mit Stornierungen
  • Beschränkung der Haftung
  • Vorzeitiger Abbruch des Coachings
  • Zahlungskonditionen (Höhe des Honorars, Aufwandsentschädigung)
  • Individuelle Klauseln zum jeweiligen Coaching-Angebot

Der Vorteil von AGB besteht vor allem darin, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit gelten und Sie sich auf die einzelne Vertragsgestaltung mit Ihren Kunden konzentrieren können.

Wie kann Ihre Datenschutzerklärung Sie absichern?

Ihre Kunden kommen mit teils sehr persönlichen Geschichten auf Sie zu. Aber auch gesundheitliche Daten, politische Meinungen oder die sexuelle Orientierung geben sie Ihnen gegenüber Preis. Dazu gehören aber auch die persönlichen Daten Ihrer Kunden (wie Vorname, Name, Adresse usw.). Da es sich um besonders sensible personenbezogene Daten handelt, ist es wichtig, dass Sie nicht auf Standarddatenschutzerklärungen vertrauen, sondern Ihre Datenschutzerklärung individuell an Ihre Coaching-Leistungen anpassen. Das BDSG und die DSGVO schreiben den rechtlichen Rahmen vor, in dem Sie sich bewegen. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Vorschriften zu kennen und Ihre Rechtstexte danach auszurichten.

Worin und Warum müssen Ihre Kunden einwilligen?

Das Sie eine individuell ausgerichtete Datenschutzerklärung haben ist schon mal gut. Allerdings nützt Sie Ihnen nichts, wenn Sie dazu nicht die Einwilligung Ihrer Kunden haben. Erheben und verarbeiten Sie personenbezogene Daten, müssen Ihre Kunden der Erhebung und Verarbeitung aktiv zustimmen. Tun sie dies nicht, ist sowohl die Erhebung als auch die Verarbeitung rechtswidrig und Sie setzen sich der Gefahr von Abmahnungen und hohen Bußgeldern aus. Daher sollten Sie eine rechtskonforme Einwilligungserklärung Ihrer Kunden einholen, in die sie der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.

Warum sollten Sie einen Widerrufsausschluss festlegen?

Beim Coaching besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Widerrufsausschluss vereinbaren. Von dieser Möglichkeit sollten Sie in jedem Fall Gebrauch machen. Der Widerrufsausschluss sichert Sie dahingehend ab, dass Ihre Kunden den Coaching-Vertrag nicht innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen. In Ihren AGB sollten Sie daher einen Widerrufsausschluss vertraglich regeln, sodass die Klausel bei jedem Vertragsschluss gilt.

Haben Sie keinen Widerrufsausschluss vereinbart, gelten die gesetzlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das Ihren Kunden ein Widerrufsrecht innerhalb von vierzehn Tagen zuspricht. Dies birgt für Sie den Nachteil, dass Sie bereits zu Anfang eine aufwendige Personenanalyse Ihrer Kunden durchführen sowie bereits ein Coaching-Paket zusammenstellen. Ihre Kunden können den Coaching-Vertrag innerhalb der Frist widerrufen und müssen Ihre bereits teilweise erbrachte Leistung nicht zahlen.

Damit für Sie ein rechtssicheres Coachen möglich ist, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Vertragsunterlagen. So sind Ihre Rechtstexte stets auf dem rechtlich aktuellen Stand und bilden so eine vertrauensvolle Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und Ihrem Coachee.

Was gilt beim Online-Coaching?

Coachings können Sie sowohl vor Ort bei Ihren Kunden als auch online anbieten. Der Vorteil bei Online-Coachings ist vor allem der Zeitaspekt, da Sie keine lange Fahrt zu Ihren Kunden auf sich nehmen müssen. Dabei können Sie Ihre Coaching-Pakete auf Ihrer Website, per Mail, Telefon oder auch Messenger-Dienste abschließen. Dadurch können Sie Ihre Coachings zudem kostengünstig anbieten und so eine Vielzahl an potenziellen Kunden ansprechen. Allerdings sind beim Online-Coaching ebenfalls rechtliche Besonderheiten zu beachten.

Unterhalten Sie eine eigene Website und bieten dort Ihre Coaching-Angebote zum Kauf an, dann müssen Sie darauf achten, dass Sie eine Datenschutzerklärung sowie ein Impressum auf Ihrer Website hinterlegen. Diese müssen nach der Zwei-Klick-Methode mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Zudem müssen sowohl die Datenschutzerklärung als auch das Impressum die gesetzlichen Pflichtanforderungen erfüllen.

Zudem gilt für Sie das Fernabsatzrecht, sobald Sie Ihre Coaching-Dienste online anbieten. Durch das Fernabsatzrecht regelt der Gesetzgeber aktiv den Verbraucherschutz für alle Verbraucher. Für Sie ergeben sich daraus drei Konsequenzen:

  • Sie haben Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.
  • Verbraucher haben ein umfassendes Widerrufsrecht, über das Sie belehren müssen.
  • Für Sie gilt die Preisangabenverordnung (PAngV).

Damit Sie in jeder Hinsicht auf der rechtlich sicheren Seite stehen, helfen wir Ihnen gerne bei der Gestaltung Ihrer Rechtstexte und beraten Sie dazu schnell und umfassend. Selbst, wenn sich Ihre Geschäftsbereiche verändern oder Sie Anpassungsbedarf haben, übernehmen wir die Nachbetreuung und bringen Ihre Rechtstexte auf den aktuellen Stand.

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