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Für Agenturen & Webdesigner

Professionelle AGB, AV-Verträge und Abnahmeprotokolle

Individuell von Anwälten erstellte Rechtstexte

Alle Rechtstexte auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten

Persönliche Beratung und Betreuung

Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen

Kostenlose Aktualisierung bei Gesetzesänderungen

Wir aktualisieren Ihre Rechtstexte, wenn Änderungen notwendig werden – 1 Jahre kostenlos

980 € einmalig (zzgl. USt.)
735 € für eRecht24 Premium Mitglieder
Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren

Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz.

Partnerkanzlei von   

So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Agentur bei Kundenprojekten

Professionelle AGB, AV-Verträge und Abnahmeprotokolle in einem Paket & zum Festpreis

Abmahnschutz selbstverständlich mit anwaltlicher Haftungsübernahme

Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall

Keine vorgefertigten Rechtstexte

Alle Rechtstexte und Dokumente werden nach vorheriger Beratung für Ihren Fall angepasst

Beratung und Betreuung durch spezialisierte Anwälte

Per Telefon, E-Mail oder Video-Call

Individuell für Agenturen & Webdesigner

Diese Leistungen bekommen Sie

Wir erstellen individuelle und passgenaue AGB für Ihre Leistungen und minimieren so Ihre Haftungsrisiken. Abgedeckt sind:

  • Erstellung und Wartung von Webseiten & Shops
  • Domainregistrierung
  • Webhosting (Reseller)
  • E-Mail-Archivierung
  • Print
  • Erstellung von Videos, Fotos & Texten
  • SEO-und SEA
  • Social Media Marketing
  • Schaltung von Werbeanzeigen
  • CI
  • Mobile-App-Entwicklung und
  • allgemeine Beratungsleistungen.

 

Weitere Leistungen berücksichtigen wir gerne auf Anfrage.

Ob Sie Webhosting, Webseitenbetreuung oder E-Mail-Marketing anbieten – fast immer ist ein AV-Vertrag für Ihrer Kunden Pflicht. Wir erstellen den passenden AV-Vertrag für Ihr Geschäftsmodell.

Ein Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO ist ebenfalls Pflicht für Agenturen und Webdesigner. Wir erstellen für Sie ein Muster-Verarbeitungsverzeichnis mit praktischen Beispielen zur einfachen Umsetzung für Sie.

Der Klassiker: In vielen Fällen stockt ein Projekt, weil ein der Kunde notwendige Texte, Bilder oder sonstige Inhalte nicht rechtzeitig liefert. Um Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, regeln wir diese Fragen eindeutig in Ihren AGB.

Wir geben Ihnen wichtige Infos, wie Sie die Rechtstexte effizient und richtig einbinden und in der Praxis für sich nutzen. Die häufigsten Fragen von Mandanten aus unserer Beratungspraxis plus zahlreiche Musterformulierungen.

Wir erstellen ein professionelles und rechtssicheres Abnahmeprotokoll für Sie. Denn ohne Abnahme haben Sie keinen Anspruch auf Vergütung. Außerdem kann der Kunde nach der Abnahme viele Mängel später nicht mehr geltend machen.

Häufig kommt es vor, dass ein Kunde die Abnahme einer Webseite nicht erklärt. Erst mit der Abnahme haben Sie aber Anspruch auf Bezahlung. Wir regeln diese Frage so, dass eine Abnahme im Zweifel auch ohne Erklärung des Kunden erfolgen kann.

Unsere Rechtstexte und AGB sind darauf zugeschnitten, Ihre Haftung als Agentur und Webdesigner bestmöglich zu begrenzen.

Nach der Erstellung der Erstentwürfe stehen wir Ihnen für Rückfragen kostenfrei zur Verfügung und passen die Verträge bei Bedarf kostenfrei an. Unsere Beratung endet erst, wenn Sie zufrieden sind.

  • Monitoring aller Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung zu Ihren Rechtstexten
  • Monitoring und Informationen bei der Änderung der Rechtslage zu Ihrem Business
  • Alle Informationen und aktualisierten Rechtstexte werden direkt in Ihr E-Mail-Postfach versendet
  • 245 € (zzgl. USt.) für 12 Monate kein Abo, keine automatische Verlängerung
  • Für eRecht24 Premium Mitglieder die ersten 12 Monate kostenlos

980 € einmalig (zzgl. USt.)
735 € für eRecht24 Premium Mitglieder
Unverbindlich anfragen

Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Agentur

Online-Anfrage für Agenturen

Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Die Kanzlei Siebert Lexow Lang wird Sie regelmäßig per E-Mail über aktuelle rechtliche Entwicklungen und Angebote informieren, die mit den von Ihnen bei der Kanzlei erworbenen Leistungen vergleichbar sind. Sie können diesen Mailings jederzeit kostenlos widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken oder indem Sie uns direkt kontaktieren (z. B. via info@siebert-lexow.de)
Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht

Kanzlei Siebert Lexow Lang

Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen.

Lev Lexow
Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
TÜV-zertifizierter DSB
Sören Siebert
Rechtsanwalt, Geschäftsführer
eRecht24 Gründer
Karl Lang
Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
Fachanwalt IT-Recht

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

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Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Agentur

Wie Sie als Web-Agentur ohne rechtliches Risiko Business machen

Webdesigner und Agenturen arbeiten an verschiedenen Projekten und Aufträgen. Die Rechtsgebiete, die vertraglich geregelt werden müssen, sind zwangsläufig sehr unterschiedlich. Allgemeines Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Marken- und Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht. Das Navigieren in diesem Paragrafendschungel kann schwierig sein, besonders wenn Sie kein Experte sind. Die folgende Übersicht gibt einen schnellen Überblick über die Grundlagen, die jede Agentur im Blick haben sollte, wenn Sie sich auf rechtssicheren Terrain bewegen wollen.

Unser „Agentur-Paket“ ist speziell auf die Bedürfnisse von Agenturen, aber auch Webdesignern abgestimmt. Wir konzentrieren uns dabei darauf, Ihnen gerade in den haftungsgefährdeten Bereichen (AGB, Datenschutz und AV-Verträge) zu helfen, um Ihre Haftungsbeschränkung individuell an Ihr Business anzupassen und so Nerven und Zeit zu sparen.
Sichern Sie sich jetzt ab

Die rechtlichen Grundpfeiler

Agenturen haben es mit den unterschiedlichsten Kunden und Auftraggebern zu tun. Ihre rechtliche Absicherung müssen sie deshalb entsprechend anpassen. Haftungsfallen drohen in allen Bereichen, können aber durch eine einfache und schnelle Vertragsgestaltung minimiert oder beseitigt werden. Damit sich Ihr Unternehmen rechtssicher abhebt, sollte sich Ihr Schutz auf folgende Punkte beziehen:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Vertrag)
  • Datenschutzbestimmungen nach DSGVO
  • Abnahmeprotokolle

 

Warum sollten Sie auf individuelle AGB setzen?

Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht das Gesetz alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Geschäftsbedingungen, die Sie als Verwender Ihren Kunden oder Vertragspartnern bei Abschluss eines Vertrages stellen (Art. 305 Absatz 1 Satz 1 BGB).

Der große Vorteil solcher Vertragsklauseln ist, dass der rechtliche Vertragsrahmen individuell an das Unternehmen angepasst werden kann und für Transparenz gegenüber Verbrauchern und Unternehmen sorgen.

Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind, müssen Sie sicherstellen, dass sie wirksam in den Vertrag integriert werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  • Sie müssen einerseits Ihren Vertragspartner bei Vertragsschluss auf die AGB ausdrücklich hinweisen (§ 305 Absatz 2 Nummer 1 BGB) und
  • andererseits dem Vertragspartner die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise Kenntnis vom Inhalt der AGB zu nehmen (§ 305 Absatz 2 Nummer 1 BGB).

Dies kann dadurch erreicht werden, indem Sie die AGB auf der Website Ihres Unternehmens hinterlegen und im „2-Klick-Verfahren“ zugänglich machen. Auf diese Weise kann jeder jederzeit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugreifen und sich über Ihre AGB in Kenntnis setzen. Informieren Sie den Vertragspartner darüber hinaus vor Vertragsschluss über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weisen Sie ausdrücklich auf deren Geltung hin. Nur so können Ihre AGB Bestandteil des Vertrages werden.

Wieso sollten Sie einen AV-Vertrag abschließen?

Agenturen oder Webdesigner werden oft mit dem Hosting von Webseiten betraut. Innerhalb der Hosting-Dienstleistung müssen Sie Ihre Kunden mit Serverleistung versorgen, damit die Websites Ihrer Kunden gespeichert und für jeden im Internet zugänglich gemacht werden können. Dies führt Ihrerseits zwangsläufig zu einer Datenverarbeitung personenbezogener Daten von den Website-Besuchern. Doch wer ist für die personenbezogenen Daten verantwortlich? Wie werden sie gespeichert und wie lange? Wann sollten Daten gelöscht werden?

Diese Fragen und die damit verbundenen Probleme treten vor allem im Rahmen einer solchen Auftragsverarbeitung auf. Mithilfe eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag) können Sie Abhilfe schaffen und diese Rahmenbedingungen aus rechtlicher Sicht klären. Wir empfehlen, den AV-Vertrag mit in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, damit Sie zweigleisig fahren und datenschutzkonform handeln.

Ihr AV-Vertrag regelt dabei unter anderem die folgenden Punkte:

  • Wer ist der Verantwortliche, Sie oder Ihr Auftraggeber?
  • Was genau wird verarbeitet und wie lange dauert die Datenverarbeitung?
  • Wie erfolgt die Datenverarbeitung und was ist der Zweck?
  • Welcher Art sind die personenbezogenen Daten?
  • Wen betrifft die Verarbeitung?
  • Bestehen Weisungsbefugnisse? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?
  • Was sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien?
Diese Fragen lassen sich nur mithilfe entsprechender rechtlicher Expertise sicher beantworten. Lassen Sie sich nicht von der Komplexität abschrecken und geben Sie die Erstellung solcher AV-Verträge in unsere Hände, denn mit unserem „Agentur Paket“ sind Sie bestens gerüstet, um datenschutzrechtlich zu bestehen und Ihr Business rechtssicher zu halten.
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Wie können Sie Ihre Haftung mit einem Abnahmeprotokoll weiter auf ein Minimum reduzieren?

Gerade, wenn Sie im Rahmen eines Werkvertrages gemäß § 631 BGB Ihre Leistung, z.B. in Form der Erstellung einer Website, zu erbringen haben, schulden Sie Ihren Auftraggebern gegenüber einen Erfolg. Solange dieser Erfolg nicht eintritt, haben Sie keinen Anspruch auf Ihre vereinbarte Vergütung aus § 641 BGB. Da das Werkvertragsrecht die Abnahme gemäß § 640 BGB des jeweiligen Werkes für einen Anspruch auf Entgeltzahlung voraussetzt, sollten Sie die Abnahme genauestens protokollieren. Dies machen Sie am besten mithilfe eines Abnahmeprotokolls. Sofern relevante Mängel vorliegen, werden diese festgehalten und anschließend im Rahmen der Nachbesserung behoben. Sind dagegen keine systemrelevanten Mängel vorhanden und der Auftraggeber bestätigt die Abnahme, geht die Haftung für den unverschuldeten Untergang oder die Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über (§ 644 Abs.1 Satz 1 BGB) und Sie haben eine Anspruch auf Ihre vereinbarte Vergütung aus § 641 BGB. Das Abnahmeprotokoll schützt Sie also davor, dass der Auftraggeber im Nach-hinein Mängel o.ä. geltend macht und behauptet, Sie haben nicht leistungsgerecht geleistet.

Neben den allgemein- und datenschutzrechtlichen Vorschriften sind darüber hinaus aber auch weitere Haftungsfallen zu beachten. Egal, ob Sie als Agentur oder Webdesigner eine Werbekampagne planen und darin Bilder oder Videos integrieren oder Sie das Hosting über-nehmen. In vielen Fällen ist es unerlässlich, auch urheber- und markenrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte zu berücksichtigen. Gerade die Verletzung von Urheberrechten anderer kann schnell zu kostspieligen Gerichtsverfahren führen. Allerdings sind Sie in dieser Situation nicht allein. So wie Ihnen ergeht es vielen, die ständig mit neuen Vorschriften konfrontiert werden und gezwungen sind, sich mit den rechtlichen Thematiken auseinanderzusetzen. Wir haben aber dafür eine Lösung parat, die Ihnen die Arbeit abnehmen kann. Set-zen Sie auf die Kanzlei Siebert Lexow Lang und wir erledigen das für Sie. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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