Alle Rechtstexte auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen Wir monitoren Gesetzesänderungen und Rechtsprechung für Sie. Wenn hierdurch Anpassungen an Ihren Rechtstexten erforderlich werden, erhalten Sie diese unaufgefordert per E-Mail. Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz. Partnerkanzlei von Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall Alle Rechtstexte und Dokumente werden nach vorheriger Beratung für Ihren Fall angepasst Per Telefon, E-Mail oder Video-Call Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Agentur Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. „*“ zeigt erforderliche Felder an Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen. “Herr Rechtsanwalt Lexow hat uns bei der Umsetzung des Datenschutzes auf unserer Webseite und bei vielen, weiteren Fragen hinsichtlich unseres Unternehmens wunderbar und kompetent beraten. Seine Lösungsvorschläge waren fundiert, verständlich und vor allem in der Praxis gut umsetzbar. Wir würden die Kanzlei jedem weiterempfehlen, der sich zu den Themen Datenschutz und Marketing und mit seinem Business sicher im Netz bewegen will. Vielen Dank!" “Wir haben die Kanzlei für die Erstellung unserer AGB beauftragt. Zu meiner Überraschung, hatte ich sogar Herrn Lexow zur persönlich am Telefon. Nebst Must-Have rechtlichen Regelungen, wird ebenfalls auf individuelle Anforderungen des Unternehmens eingegangen. Zusätzlich wurde unser Wartungsvertrag zur Bestandsaufnahme mit einbezogen und in Zusammenarbeit mit Herrn Lexow weiter ausgearbeitet, da dies ein fester Bestandteil unserer Leistungen ist. Man profitiert ebenfalls vom IT Know-How der Kanzlei. Da auch Punkte besprochen werden, an welche man selbst zuerst nicht gedacht hätte. In allen Punkten, wurden die Erwartungen weit übertroffen!" “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit der Erstellung der Datenschutzerklärung beauftragt und dazu das entsprechende Service-Paket im Internet bestellt. Die nachfolgende Beratung ging individuell auf meine Anforderungen ein. Auch mehrfache Rückfragen hat das Team geduldig und qualifiziert beantwortet. Der Service und das Ergebnis sind Top - ich kann das Paket uneingeschränkt empfehlen.” “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit deren Premium Agenturpaket beauftragt und kann es auf jeden Fall weiterempfehlen. Um mein Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen bin ich jetzt mit den passenden AGB, sowie Abnahmeprotokoll und AV-Vertrag ausgestattet. Jegliche Bedenken wurden in einem persönlichen Telefonat aus dem Weg geräumt und Rückfragen wurden auf schnellem Wege beantwortet. Ich hatte die Dokumente binnen einer Woche komplett fertig und bereit zur Nutzung. Ich bin sehr zufrieden!” “Wir hatten das Vergnügen mit der Kanzlei Siebert Lexow Lang zusammenzuarbeiten um die Rechtstexte für den Online-Shop des SV Darmstadt 98 zu überprüfen und zu erstellen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Lexow war äußerst professionell und zielgerichtet. Die Anwälte haben sich gründlich mit den spezifischen Anforderungen des SV Darmstadt 98 auseinandergesetzt und hochwertige Rechtstexte erstellt, darunter AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung u. v. m. Die Zusammenarbeit war super - wir danken für die Unterstützung.” Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Agentur Webdesigner und Agenturen arbeiten an verschiedenen Projekten und Aufträgen. Die Rechtsgebiete, die vertraglich geregelt werden müssen, sind zwangsläufig sehr unterschiedlich. Allgemeines Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Marken- und Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht. Das Navigieren in diesem Paragrafendschungel kann schwierig sein, besonders wenn Sie kein Experte sind. Die folgende Übersicht gibt einen schnellen Überblick über die Grundlagen, die jede Agentur im Blick haben sollte, wenn Sie sich auf rechtssicheren Terrain bewegen wollen. Agenturen haben es mit den unterschiedlichsten Kunden und Auftraggebern zu tun. Ihre rechtliche Absicherung müssen sie deshalb entsprechend anpassen. Haftungsfallen drohen in allen Bereichen, können aber durch eine einfache und schnelle Vertragsgestaltung minimiert oder beseitigt werden. Damit sich Ihr Unternehmen rechtssicher abhebt, sollte sich Ihr Schutz auf folgende Punkte beziehen: Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht das Gesetz alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Geschäftsbedingungen, die Sie als Verwender Ihren Kunden oder Vertragspartnern bei Abschluss eines Vertrages stellen (Art. 305 Absatz 1 Satz 1 BGB). Der große Vorteil solcher Vertragsklauseln ist, dass der rechtliche Vertragsrahmen individuell an das Unternehmen angepasst werden kann und für Transparenz gegenüber Verbrauchern und Unternehmen sorgen. Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind, müssen Sie sicherstellen, dass sie wirksam in den Vertrag integriert werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: Dies kann dadurch erreicht werden, indem Sie die AGB auf der Website Ihres Unternehmens hinterlegen und im „2-Klick-Verfahren“ zugänglich machen. Auf diese Weise kann jeder jederzeit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugreifen und sich über Ihre AGB in Kenntnis setzen. Informieren Sie den Vertragspartner darüber hinaus vor Vertragsschluss über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weisen Sie ausdrücklich auf deren Geltung hin. Nur so können Ihre AGB Bestandteil des Vertrages werden. Agenturen oder Webdesigner werden oft mit dem Hosting von Webseiten betraut. Innerhalb der Hosting-Dienstleistung müssen Sie Ihre Kunden mit Serverleistung versorgen, damit die Websites Ihrer Kunden gespeichert und für jeden im Internet zugänglich gemacht werden können. Dies führt Ihrerseits zwangsläufig zu einer Datenverarbeitung personenbezogener Daten von den Website-Besuchern. Doch wer ist für die personenbezogenen Daten verantwortlich? Wie werden sie gespeichert und wie lange? Wann sollten Daten gelöscht werden? Diese Fragen und die damit verbundenen Probleme treten vor allem im Rahmen einer solchen Auftragsverarbeitung auf. Mithilfe eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag) können Sie Abhilfe schaffen und diese Rahmenbedingungen aus rechtlicher Sicht klären. Wir empfehlen, den AV-Vertrag mit in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, damit Sie zweigleisig fahren und datenschutzkonform handeln. Ihr AV-Vertrag regelt dabei unter anderem die folgenden Punkte: Gerade, wenn Sie im Rahmen eines Werkvertrages gemäß § 631 BGB Ihre Leistung, z.B. in Form der Erstellung einer Website, zu erbringen haben, schulden Sie Ihren Auftraggebern gegenüber einen Erfolg. Solange dieser Erfolg nicht eintritt, haben Sie keinen Anspruch auf Ihre vereinbarte Vergütung aus § 641 BGB. Da das Werkvertragsrecht die Abnahme gemäß § 640 BGB des jeweiligen Werkes für einen Anspruch auf Entgeltzahlung voraussetzt, sollten Sie die Abnahme genauestens protokollieren. Dies machen Sie am besten mithilfe eines Abnahmeprotokolls. Sofern relevante Mängel vorliegen, werden diese festgehalten und anschließend im Rahmen der Nachbesserung behoben. Sind dagegen keine systemrelevanten Mängel vorhanden und der Auftraggeber bestätigt die Abnahme, geht die Haftung für den unverschuldeten Untergang oder die Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über (§ 644 Abs.1 Satz 1 BGB) und Sie haben eine Anspruch auf Ihre vereinbarte Vergütung aus § 641 BGB. Das Abnahmeprotokoll schützt Sie also davor, dass der Auftraggeber im Nach-hinein Mängel o.ä. geltend macht und behauptet, Sie haben nicht leistungsgerecht geleistet. Neben den allgemein- und datenschutzrechtlichen Vorschriften sind darüber hinaus aber auch weitere Haftungsfallen zu beachten. Egal, ob Sie als Agentur oder Webdesigner eine Werbekampagne planen und darin Bilder oder Videos integrieren oder Sie das Hosting über-nehmen. In vielen Fällen ist es unerlässlich, auch urheber- und markenrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte zu berücksichtigen. Gerade die Verletzung von Urheberrechten anderer kann schnell zu kostspieligen Gerichtsverfahren führen. Allerdings sind Sie in dieser Situation nicht allein. So wie Ihnen ergeht es vielen, die ständig mit neuen Vorschriften konfrontiert werden und gezwungen sind, sich mit den rechtlichen Thematiken auseinanderzusetzen. Wir haben aber dafür eine Lösung parat, die Ihnen die Arbeit abnehmen kann. Set-zen Sie auf die Kanzlei Siebert Lexow Lang und wir erledigen das für Sie. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Für Agenturen & Webdesigner
Professionelle AGB, AV-Verträge und Abnahmeprotokolle
Individuell von Anwälten erstellte Rechtstexte
Persönliche Beratung und Betreuung
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So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Agentur bei Kundenprojekten
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Wie Sie als Web-Agentur ohne rechtliches Risiko Business machen
Die rechtlichen Grundpfeiler
Warum sollten Sie auf individuelle AGB setzen?
Wieso sollten Sie einen AV-Vertrag abschließen?
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