Sie kennen das Problem. Sie haben viele Kunden und können oder wollen nicht mit jedem einzelnen einen AV-Vertrag unterschreiben. In diesem Fall können Sie die AV-Verträge als AGB ausgestalten. Dadurch wird der AV-Vertrag automatisch bei jedem Vertragsschluss in den Vertrag einbezogen. Gerade, wenn Sie viele gleichartige AV-Verträge schließen müssen, bietet sich die Ausgestaltung des AV-Vertrags als AGB an. Wir sind erst fertig, wenn Sie zufrieden sind. Alle Nachbearbeitungsschleifen und die begleitende rechtliche Beratung sind im Honorar enthalten. Versteckte Extrakosten gibt es bei uns nicht. Wir monitoren Gesetzesänderungen und Rechtsprechung für Sie. Wenn hierdurch Anpassungen an Ihren Rechtstexten erforderlich werden, erhalten Sie diese unaufgefordert per E-Mail. Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz. Partnerkanzlei von AV-Vertrag wird automatisch Vertragsbestandteil, wenn Sie einen Vertrag schließen per Telefon, E-Mail oder Video-Call. Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. „*“ zeigt erforderliche Felder an Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen. “Herr Rechtsanwalt Lexow hat uns bei der Umsetzung des Datenschutzes auf unserer Webseite und bei vielen, weiteren Fragen hinsichtlich unseres Unternehmens wunderbar und kompetent beraten. Seine Lösungsvorschläge waren fundiert, verständlich und vor allem in der Praxis gut umsetzbar. Wir würden die Kanzlei jedem weiterempfehlen, der sich zu den Themen Datenschutz und Marketing und mit seinem Business sicher im Netz bewegen will. Vielen Dank!" “Wir haben die Kanzlei für die Erstellung unserer AGB beauftragt. Zu meiner Überraschung, hatte ich sogar Herrn Lexow zur persönlich am Telefon. Nebst Must-Have rechtlichen Regelungen, wird ebenfalls auf individuelle Anforderungen des Unternehmens eingegangen. Zusätzlich wurde unser Wartungsvertrag zur Bestandsaufnahme mit einbezogen und in Zusammenarbeit mit Herrn Lexow weiter ausgearbeitet, da dies ein fester Bestandteil unserer Leistungen ist. Man profitiert ebenfalls vom IT Know-How der Kanzlei. Da auch Punkte besprochen werden, an welche man selbst zuerst nicht gedacht hätte. In allen Punkten, wurden die Erwartungen weit übertroffen!" “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit der Erstellung der Datenschutzerklärung beauftragt und dazu das entsprechende Service-Paket im Internet bestellt. Die nachfolgende Beratung ging individuell auf meine Anforderungen ein. Auch mehrfache Rückfragen hat das Team geduldig und qualifiziert beantwortet. Der Service und das Ergebnis sind Top - ich kann das Paket uneingeschränkt empfehlen.” “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit deren Premium Agenturpaket beauftragt und kann es auf jeden Fall weiterempfehlen. Um mein Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen bin ich jetzt mit den passenden AGB, sowie Abnahmeprotokoll und AV-Vertrag ausgestattet. Jegliche Bedenken wurden in einem persönlichen Telefonat aus dem Weg geräumt und Rückfragen wurden auf schnellem Wege beantwortet. Ich hatte die Dokumente binnen einer Woche komplett fertig und bereit zur Nutzung. Ich bin sehr zufrieden!” “Wir hatten das Vergnügen mit der Kanzlei Siebert Lexow Lang zusammenzuarbeiten um die Rechtstexte für den Online-Shop des SV Darmstadt 98 zu überprüfen und zu erstellen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Lexow war äußerst professionell und zielgerichtet. Die Anwälte haben sich gründlich mit den spezifischen Anforderungen des SV Darmstadt 98 auseinandergesetzt und hochwertige Rechtstexte erstellt, darunter AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung u. v. m. Die Zusammenarbeit war super - wir danken für die Unterstützung.” Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko Egal, ob Sie Webhosting, Webseitenbetreuung oder E-Mail-Marketing betreiben. Viele Agenturen, Webdesigner und Unternehmen wissen nicht, dass sie oft einen Auftragsverar-beitungsvertrag (AV-Vertrag) benötigen, wenn sie personenbezogene Daten der Kunden ver-arbeiten. Was Sie dabei beachten müssen und warum es sich lohnt, den AV-Vertrag als All-gemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auszugestalten, erfahren Sie in dieser Übersicht. Immer wenn ein Unternehmen (Auftraggeber) einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) beauftragt, weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten, ist das eine Auftragsverarbeitung. „Verarbeitung“ ist jeder Vorgang, der das Erheben, das Erfassen, die Organisation sowie die Speicherung oder das Löschen beziehungsweise die Vernichtung von personenbezogenen Daten zum Gegenstand hat. Personenbezogene Daten werden zum Beispiel in folgenden Fällen verarbeitet: Da es bei der Auftragsverarbeitung um personenbezogene Daten geht, müssen Sie diese schützen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Rückschlüsse auf die jeweilige Person zulassen. Darunter zählen Aufgrund dieser sensiblen Daten sind Sie in der Pflicht, die Datensicherheit sicherzustellen. Sie müssen dafür sorgen, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Kunden vor Beginn einer möglichen Auftragsverarbeitung einen Vertrag abschließen. Der Inhalt dieses AV.-Vertrages muss bestimmten rechtlichen Standards genügen. Der AV-Vertrag bestimmt so den rechtlichen Rahmen der Auftragsverarbeitung und die damit verbundene Haftungsverteilung. So schützt er Sie vor möglichen Abmahnungen und Bußgeldern, die bis zu 20 Millionen Euro betragen können. Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der DSGVO muss ein AV-Vertrag bestimmte Anforderungen erfüllen. Der AV-Vertrag muss enthalten: Wie Sie bisher erfahren haben, ist es besonders wichtig, auf den Abschluss eines AV-Vertrages zu achten. In der Praxis wird dies leicht vergessen oder übersehen. Sie setzen sich damit dem Risiko eines Bußgeldverfahrens aus, das unnötig ist und leicht abgewandt werden kann. Nach unserer Erfahrung ist der Prozess, wie ein AV-Vertrag in der Praxis abgeschlossen wird, einfach zu kompliziert. Oft schließen die Parteien den AV-Vertrag separat im Original per Papier oder mit digitaler Unterschrift. Ein effizienter Vertragsprozess sieht anders aus. Unser „AV-Vertrag als AGB-Paket” bietet Ihnen eine effiziente und einfache Lösung, die rechtlich sicher ist und von den Datenschutzbehörden akzeptiert wird. Integrieren Sie ganz einfach Ihren AV-Vertrag als AGB in Ihren Angebotsprozess. So wird der AV-Vertrag in Zukunft mit jedem Angebot, wie normale AGB, zusammen mit dem eigentlichen Vertrag ab-geschlossen. In der Folge haben Sie automatisch mit jedem Kunden, der Sie beauftragt, einen AV-Vertrag. So sind Sie stets vor einer Haftung geschützt und das Risiko möglicher Bußgelder, aufgrund fehlender oder fehlerhafter AV-Verträge, löst sich in Luft auf. Da jedes Unternehmen individuelle Prozesse hat und deren Umsetzung entsprechend angepasst werden sollte, beraten wir Sie gerne bei der Umsetzung Ihres AV-Vertrages als AGB. Wenden Sie sich dazu einfach an uns. Für Unternehmen, die sehr viele gleichartige AV-Verträge abschließen müssen
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Warum Sie Ihren AV-Vertrag als AGB ausgestalten sollten und damit Ihr Business erleichtern
Worum geht es bei der Auftragsverarbeitung?
Warum sollten Sie einen AV-Vertrag abschließen?
Was muss ein AV-Vertrag beinhalten?
Wie können Sie Ihre AV-Verträge als AGB einbeziehen?
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