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Für Unternehmen, die sehr viele gleichartige AV-Verträge abschließen müssen

Sie kennen das Problem. Sie haben viele Kunden und können oder wollen nicht mit jedem einzelnen einen AV-Vertrag unterschreiben. In diesem Fall können Sie die AV-Verträge als AGB ausgestalten. Dadurch wird der AV-Vertrag automatisch bei jedem Vertragsschluss in den Vertrag einbezogen.

Perfekt geeignet für skalierbare Geschäftsmodelle

Gerade, wenn Sie viele gleichartige AV-Verträge schließen müssen, bietet sich die Ausgestaltung des AV-Vertrags als AGB an.

Beratung zum Festpreis

Wir sind erst fertig, wenn Sie zufrieden sind. Alle Nachbearbeitungsschleifen und die begleitende rechtliche Beratung sind im Honorar enthalten. Versteckte Extrakosten gibt es bei uns nicht.

Kostenloser Updateservice inklusive

Wir monitoren Gesetzesänderungen und Rechtsprechung für Sie. Wenn hierdurch Anpassungen an Ihren Rechtstexten erforderlich werden, erhalten Sie diese unaufgefordert per E-Mail.

760 € einmalig (zzgl. USt.)
570 € für eRecht24 Premium Mitglieder
Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren

Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz.

Partnerkanzlei von   

Genervt vom manuellen Abschließen von AV-Verträgen?

Minimieren Sie Ihr Ihren Aufwand und Ihr Abmahnrisiko zum Festpreis

Wir binden Ihren AV-Vertrag in die AGB ein

AV-Vertrag wird automatisch Vertragsbestandteil, wenn Sie einen Vertrag schließen

Beratung und Betreuung durch spezialisierte Anwälte

per Telefon, E-Mail oder Video-Call.

Für alle Unternehmen, die große Mengen von AV-Verträgen abschließen müssen

Diese Leistungen bekommen Sie

Wir erstellen einen maßgeschneiderten AV-Vertrag, der die Auftragsverarbeitung für Ihr Geschäftsmodell regelt. Der Clou: Der AV Vertrag ist als AGB ausgestaltet. Zusätzlich beraten wir Sie dazu, wie Sie in ihrem Beauftragungsprozess den AV Vertrag als AGB-rechtlich sauber einbinden. So haben Sie zukünftig in jeder Kundenbeziehung eine saubere Regelung zum Umgang mit den Daten ihrer Kunden. Und das ohne Aufwand.

Wir erstellen für Sie ein Muster-Verarbeitungsverzeichnis mit praktischen Beispielen zur einfachen Umsetzung. Dieses Verarbeitungsverzeichnis ist gesetzliche Pflicht.

Wichtige Infos dazu, wie Sie die Rechtstexte effizient und richtig einbinden und in der Praxis für sich nutzen. Die typischen, wichtigsten Fragen von Mandanten aus unserer Beratungspraxis haben wir hier in einer PDF gesammelt und beantwortet. Hier finden Sie auch zahlreiche Musterformulierungen, zum Beispiel erhalten Sie eine Musterformulierung, wie Sie die AGB wirksam in der Praxis, über das Angebot einbeziehen können.

Regeln Sie die Einbindung bestehender und zukünftiger Unterauftragnehmer zu Ihren Gunsten.

Nach Abschluss des Mandats ändern sich ihre Geschäftsbereiche oder Sie haben Anpassungsbedarf? Gerne übernehmen wir die Nachbetreuung und bringen die Rechtstexte auf dem neuesten Stand. Als ehemaliger Mandant profitieren Sie von Sonderkonditionen.

Zu diesem Rechtspaket erhalten Sie kostenlos unseren 12-monatigen Updateservice mitfolgenden Leistungen:

  • Ihre Rechtstexte immer auf dem neuesten Stand: Neue Gesetze und Gerichtsurteile können dazu führen, dass Ihre Rechtstexte (AGB, Verträge) unwirksam oder abmahnfähig werden. Mit uns sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand. Wir senden Ihnen notwendige Änderungen unkompliziert per E-Mail. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
    • Eine kostenlose Beratungsstunde mit einem Rechtsanwalt: Ihr Geschäftsmodell ändert oder Sie haben akute rechtliche Fragen? Mit unserem Updateservice können Sie sich jederzeit kostenlos eine Stunde von einem unserer Anwälte beraten lassen. Beispielsweise:
      • Analyse Ihres Geschäftsmodells: Welche Rechtstexte brauchen Sie für Ihr Geschäftsmodell?
      • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen: Ihre Vertragspartner möchten Anpassungen an den von uns erstellten AV-Verträgen oder sonstige rechtliche Änderungen? Wir beraten!
      • Erweiterung Ihres Geschäftsmodells: Sie haben Ihre Geschäftsmodell erweitert und möchten Ihre AGB nachziehen? Kommen Sie zu uns!
    • Kostenloses Siegel „Geprüfte Rechtstexte“ auf Wunsch

    Die formalen Voraussetzungen zum Abschluss von AV-Verträgen bereitet unseren Kunden erfahrungsgemäß Schwierigkeiten. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre AV-Verträge rechtswirksam als AGB abschließen. Wir analysieren ihren konkreten Auftragsprozess und finden eine maßgeschneiderte Lösung

    Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihr Geschäftsmodell und klären, in welchen Fällen Sie einen AV-Vertrag benötigen.

    Der Umgang mit technischen und organisatorischen Maßnahmen bereitet unseren Kunden häufig Schwierigkeiten. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre TOMs rechtssicher dokumentieren.

    Nach der Erstellung der Erstentwürfe stehen wir Ihnen für Rückfragen kostenfrei zur Verfügung und passen die Verträge bei Bedarf kostenfrei an. Unsere Beratung endet erst, wenn Sie zufrieden sind. In der Regel erhalten Sie die Texte 7 Tage nach Beauftragung.

    • Alle Unternehmen, die AV-Vertrage nicht mit Unterschrift oder mit einem komplizierten elektronischen Prozess abschließen wollen
    • Besonders geeignet im Massengeschäft, also für SaaS-Anbieter, Abolösungen etc.
    • Für alle Rechtsformen geeignet (Solo-Selbständige; Einzelfirmen, GbRs; UGs; GmbH & Co KG; GmbH, Einzelfirmen; AGs usw.)
    • können bei späterer Umfirmierung (z.B. Einzelfirma zu UG/GmbH)

    Das Paket ist besonders geeignet für Unternehmen mit vielen gleichgelagerten Vertragsbeziehungen. Also beispielsweise SaaS-Anbieter, Plattformbetreiber, Abo-Modelle etc.

    760 € einmalig (zzgl. USt.)
    570 € für eRecht24 Premium Mitglieder
    Unverbindlich anfragen

    Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko

    Online-Anfrage für AV-Verträge

    Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

    *“ zeigt erforderliche Felder an

    Die Kanzlei Siebert Lexow Lang wird Sie regelmäßig per E-Mail über aktuelle rechtliche Entwicklungen und Angebote informieren, die mit den von Ihnen bei der Kanzlei erworbenen Leistungen vergleichbar sind. Sie können diesen Mailings jederzeit kostenlos widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken oder indem Sie uns direkt kontaktieren D(z. B. via info@siebert-lexow.de)
    Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
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    Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht

    Kanzlei Siebert Lexow Lang

    Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen.

    Lev Lexow
    Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
    TÜV-zertifizierter DSB
    Sören Siebert
    Rechtsanwalt, Geschäftsführer
    eRecht24 Gründer
    Karl Lang
    Rechtsanwalt, Geschäftsführer,
    Fachanwalt IT-Recht

    Das sagen unsere zufriedenen Kunden

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    Warum Sie Ihren AV-Vertrag als AGB ausgestalten sollten und damit Ihr Business erleichtern

    Egal, ob Sie Webhosting, Webseitenbetreuung oder E-Mail-Marketing betreiben. Viele Agenturen, Webdesigner und Unternehmen wissen nicht, dass sie oft einen Auftragsverar-beitungsvertrag (AV-Vertrag) benötigen, wenn sie personenbezogene Daten der Kunden ver-arbeiten. Was Sie dabei beachten müssen und warum es sich lohnt, den AV-Vertrag als All-gemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auszugestalten, erfahren Sie in dieser Übersicht.

    Worum geht es bei der Auftragsverarbeitung?

    Immer wenn ein Unternehmen (Auftraggeber) einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) beauftragt, weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten, ist das eine Auftragsverarbeitung. „Verarbeitung“ ist jeder Vorgang, der das Erheben, das Erfassen, die Organisation sowie die Speicherung oder das Löschen beziehungsweise die Vernichtung von personenbezogenen Daten zum Gegenstand hat.

    Personenbezogene Daten werden zum Beispiel in folgenden Fällen verarbeitet:

    • Nutzung von Tracking Software (wie Google Analytics)
    • Beauftragung von externen Dienstleistern (z. B. für Newsletter, Marketingaktionen oder Buchhaltung)
    • Outsourcing (ganz oder teilweise) von Rechenzentren
    • Einsatz von Fernwartungssystemen

    Warum sollten Sie einen AV-Vertrag abschließen?

    Da es bei der Auftragsverarbeitung um personenbezogene Daten geht, müssen Sie diese schützen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Rückschlüsse auf die jeweilige Person zulassen. Darunter zählen

    • Name und Anschrift,
    • E-Mail-Adresse,
    • Telefonnummer
    • Kontodaten
    • IP – Adresse

    Aufgrund dieser sensiblen Daten sind Sie in der Pflicht, die Datensicherheit sicherzustellen. Sie müssen dafür sorgen, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Kunden vor Beginn einer möglichen Auftragsverarbeitung einen Vertrag abschließen. Der Inhalt dieses AV.-Vertrages muss bestimmten rechtlichen Standards genügen. Der AV-Vertrag bestimmt so den rechtlichen Rahmen der Auftragsverarbeitung und die damit verbundene Haftungsverteilung. So schützt er Sie vor möglichen Abmahnungen und Bußgeldern, die bis zu 20 Millionen Euro betragen können.

    Was muss ein AV-Vertrag beinhalten?

    Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der DSGVO muss ein AV-Vertrag bestimmte Anforderungen erfüllen. Der AV-Vertrag muss enthalten:

    • Gegenstand der Verarbeitung
    • Dauer der Verarbeitung
    • Art und Zweck der Verarbeitung
    • Art der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
    • Kreis der betroffenen Personen (also Nutzer, Kunden o.ä.)
    • Rechte und Pflichten des Verantwortlichen
    • Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO
    • Regelungen zu Unterauftragsverhältnissen
    • Kontrollrechte des Auftraggebers und Duldungs- sowie Mitwirkungspflichten des externen Dienstleisters
    • Umfang der Weisungsbefugnisse des Auftraggebers gegenüber des Auftragnehmers
    • Rückgabe überlassener Datenträger sowie Löschung der Daten nach Auftragsbeendigung

    Wie können Sie Ihre AV-Verträge als AGB einbeziehen?

    Wie Sie bisher erfahren haben, ist es besonders wichtig, auf den Abschluss eines AV-Vertrages zu achten. In der Praxis wird dies leicht vergessen oder übersehen. Sie setzen sich damit dem Risiko eines Bußgeldverfahrens aus, das unnötig ist und leicht abgewandt werden kann.

    Nach unserer Erfahrung ist der Prozess, wie ein AV-Vertrag in der Praxis abgeschlossen wird, einfach zu kompliziert. Oft schließen die Parteien den AV-Vertrag separat im Original per Papier oder mit digitaler Unterschrift. Ein effizienter Vertragsprozess sieht anders aus.

    Unser „AV-Vertrag als AGB-Paket” bietet Ihnen eine effiziente und einfache Lösung, die rechtlich sicher ist und von den Datenschutzbehörden akzeptiert wird. Integrieren Sie ganz einfach Ihren AV-Vertrag als AGB in Ihren Angebotsprozess. So wird der AV-Vertrag in Zukunft mit jedem Angebot, wie normale AGB, zusammen mit dem eigentlichen Vertrag ab-geschlossen. In der Folge haben Sie automatisch mit jedem Kunden, der Sie beauftragt, einen AV-Vertrag.

    So sind Sie stets vor einer Haftung geschützt und das Risiko möglicher Bußgelder, aufgrund fehlender oder fehlerhafter AV-Verträge, löst sich in Luft auf.

    Da jedes Unternehmen individuelle Prozesse hat und deren Umsetzung entsprechend angepasst werden sollte, beraten wir Sie gerne bei der Umsetzung Ihres AV-Vertrages als AGB. Wenden Sie sich dazu einfach an uns.

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