Datenschutzerklärung, Impressum, AGB für Ihre iOS- oder Android-App Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Rechtsfragen zu Ihrer App Wir monitoren Gesetzesänderungen und Rechtsprechung für Sie. Wenn hierdurch Anpassungen an Ihren Rechtstexten erforderlich werden, erhalten Sie diese unaufgefordert per E-Mail. Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz. Partnerkanzlei von Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall. Alle Rechtstexte und Dokumente werden nach vorheriger Beratung für Ihre App angepasst. Per Telefon, E-Mail oder Video-Call. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. „*“ zeigt erforderliche Felder an Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen. “Herr Rechtsanwalt Lexow hat uns bei der Umsetzung des Datenschutzes auf unserer Webseite und bei vielen, weiteren Fragen hinsichtlich unseres Unternehmens wunderbar und kompetent beraten. Seine Lösungsvorschläge waren fundiert, verständlich und vor allem in der Praxis gut umsetzbar. Wir würden die Kanzlei jedem weiterempfehlen, der sich zu den Themen Datenschutz und Marketing und mit seinem Business sicher im Netz bewegen will. Vielen Dank!" “Wir haben die Kanzlei für die Erstellung unserer AGB beauftragt. Zu meiner Überraschung, hatte ich sogar Herrn Lexow zur persönlich am Telefon. Nebst Must-Have rechtlichen Regelungen, wird ebenfalls auf individuelle Anforderungen des Unternehmens eingegangen. Zusätzlich wurde unser Wartungsvertrag zur Bestandsaufnahme mit einbezogen und in Zusammenarbeit mit Herrn Lexow weiter ausgearbeitet, da dies ein fester Bestandteil unserer Leistungen ist. Man profitiert ebenfalls vom IT Know-How der Kanzlei. Da auch Punkte besprochen werden, an welche man selbst zuerst nicht gedacht hätte. In allen Punkten, wurden die Erwartungen weit übertroffen!" “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit der Erstellung der Datenschutzerklärung beauftragt und dazu das entsprechende Service-Paket im Internet bestellt. Die nachfolgende Beratung ging individuell auf meine Anforderungen ein. Auch mehrfache Rückfragen hat das Team geduldig und qualifiziert beantwortet. Der Service und das Ergebnis sind Top - ich kann das Paket uneingeschränkt empfehlen.” “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow Lang mit deren Premium Agenturpaket beauftragt und kann es auf jeden Fall weiterempfehlen. Um mein Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen bin ich jetzt mit den passenden AGB, sowie Abnahmeprotokoll und AV-Vertrag ausgestattet. Jegliche Bedenken wurden in einem persönlichen Telefonat aus dem Weg geräumt und Rückfragen wurden auf schnellem Wege beantwortet. Ich hatte die Dokumente binnen einer Woche komplett fertig und bereit zur Nutzung. Ich bin sehr zufrieden!” “Wir hatten das Vergnügen mit der Kanzlei Siebert Lexow Lang zusammenzuarbeiten um die Rechtstexte für den Online-Shop des SV Darmstadt 98 zu überprüfen und zu erstellen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Lexow war äußerst professionell und zielgerichtet. Die Anwälte haben sich gründlich mit den spezifischen Anforderungen des SV Darmstadt 98 auseinandergesetzt und hochwertige Rechtstexte erstellt, darunter AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung u. v. m. Die Zusammenarbeit war super - wir danken für die Unterstützung.” Sie haben es geschafft! Nach einer langen Entwicklungsphase können Sie nun Ihre eigene App auf den Markt bringen und entweder selbst promoten oder im Google Play Store oder Apple App Store online stellen. Doch haben Sie auch die Datenschutzerklärung, die Nutzungsbedingungen sowie Ihr Impressum an Ihre Bedürfnisse angepasst? Viele App-Entwickler und Programmierer sind mit den unzähligen rechtlichen Stolpersteinen überfordert. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten rechtlichen Fallstricke vor, auf die Sie besonders achten sollten. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, gibt es grundlegende Elemente, die jede App enthalten sollte. So können Sie das Beste aus Ihrer App herausholen und sind gleichzeitig vollständig geschützt. Die Basiselemente sind dabei: Allgemeine Geschäftsbedingungen (oder auch Nutzungsbedingungen oder Nutzungslizenz genannt) bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung Ihrer App festzulegen. Dabei ist wichtig darauf zu achten, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht und richtig eingebunden sind, da sie sonst nicht gelten. Dabei sollten Sie besonders auf folgende Aspekte Wert legen: Da Sie Ihre App voraussichtlich im Google Play Store oder Apple App Store anbieten oder anbieten werden, müssen Sie Ihre potenziellen Nutzer darüber informieren, ob der Nutzungsvertrag mit dem Play Store bzw. App Store oder mit Ihnen als Entwickler zustande kommt. Indem Sie klarstellen, mit wem die potenziellen Kunden den Nutzungsvertrag schließen, umgehen Sie mögliche Haftungsgefahren. Um die AGB wirksam einzubinden, verlangt das Gesetz, dass Sie Ihre Nutzer auf die Nutzungsbedingungen hinweisen, Ihre Nutzer die Nutzungsbedingungen einsehen und der Geltung der Nutzungsbedingungen zustimmen können. Sowohl der Google Play Store als auch der Apple App Store erfüllen diese Anforderungen nicht, daher sollten Sie die Nutzer klar und verständlich über die Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Denn selbst entwickelte Apps im App Store von Apple haben bestimmte Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen zu erfüllen. Wenn Sie wenig oder keinen Wert auf Ihre AGB legen oder keine AGB haben, gilt standardmäßig die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für lizenzierte Anwendungen bzw. das Licensed Application End User Licence Agreement (abgekürzt: EULA) für Ihre iOS-App. Dies bestimmt die Art und Weise, wie Endbenutzer Ihre App nutzen. Damit hat Google immer noch zu kämpfen. Android-Apps haben bisher keine Mindestanforderungen oder Standard-EULA. Wann immer Sie personenbezogenen Daten Ihrer Nutzer verarbeiten, müssen Sie bestimmte Datenschutzbestimmungen einhalten. Nach TTDSG und DSGVO sind Sie daher verpflichtet, eine Datenschutzerklärung für Ihre App bereitzustellen. Dies fordert sowohl Apple als auch Google. Personenbezogene Daten bezeichnen Informationen, die eine Person mit nur wenige Informationen identifizieren (z. B. IP-Adresse oder Cookie-ID). Ihre Aufgabe als Entwickler ist es, diese personenbezogenen Daten durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung und Verschlüsselung zu schützen. Es gibt unterschiedliche Verschlüsselungsverfahren, die Sie zum Schutz Ihrer Daten einsetzen können. Insbesondere beim Einsatz von Servern aus Drittstaaten müssen Sie beispielsweise Ihre Daten gemäß der DSGVO schützen und verhindern, dass behördliche Institutionen auf Nutzerdaten zugreifen. Das Nichterrichten von Sicherheitsbarrieren kann deshalb zu hohen Abmahnkosten führen. In der Datenschutzerklärung müssen Nutzer über die Nutzung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden, bevor sie mit der Nutzung ihrer Daten beginnen. Das bedeutet, dass Sie die Datenschutzerklärung bereits im App-Store bereitstellen oder Nutzern den Zugriff auf die Datenschutzerklärung unmittelbar nach dem Herunterladen oder beim erstmaligen Öffnen der App ermöglichen müssen. Auch die Datenschutzerklärung sollte so integriert werden, dass sie jederzeit innerhalb der App abrufbar ist. Beachten Sie zudem, dass Ihre Datenschutzerklärung schnell und einfach auffindbar ist. Das bedeutet, dass der Zugriff auf die Datenschutzerklärung idealerweise über das Menü möglich ist, damit Ihnen nicht der Vorwurf gemacht wird, dass Ihre Datenschutzerklärung zu schwer aufzufinden sei. In der Praxis hat sich die „Zwei-Klick-Methode“ bewährt. Wenn der Nutzer mit nur zwei Klicks auf die Datenschutzerklärung zugreifen kann, ist alles in Ordnung. Schließlich ist dann noch die Zustimmung des Benutzers erforderlich, damit die Datenschutzrichtlinie wirksam ist. Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz der Transparenz. Aus Sicht des Gesetzgebers sollten daher folgende Punkte innerhalb der Datenschutzerklärung präzisiert und näher ausgeführt werden: Damit Ihre Nutzer wissen, wer App-Entwickler und Verantwortlicher der genutzten App ist, sind Sie nach § 5 TMG verpflichtet, ein Impressum in Ihrer App zu hinterlegen. Das Impressum sollte u. a. folgende Pflichtangaben enthalten: Bei Privatpersonen: Bei Unternehmen: Darüber hinaus, können je nach Art und Umfang der App weitere Pflichtangaben (z.B. Online-Streitschlichtungsplattform) erforderlich sein. Wie auch bei der Einbindung Ihrer Datenschutzerklärung sollen Nutzer schnell und einfach auf Ihr Impressum zugreifen können. Auch hier wird die „Zwei-Klick-Methode“ empfohlen und ist auch von den Gerichten anerkannt. Daher sollte das Impressum mit maximal 2 Klicks im App Store oder in der App selbst erreichbar sein. Stellen Sie zudem sicher, dass Ihr Impressum auch im Offline-Modus zugänglich ist. Anderenfalls können Sie die ständige Verfügbarkeitsanforderungen nicht erfüllen. Auch App-Entwickler müssen sich an unzählige rechtliche Bedingungen halten, um die Apps in einem App Store anbieten zu können und rechtssicher zu betreiben. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, nutzen Sie unser speziell für die App-Prüfung entwickeltes Beratungspaket. Für App-Entwickler & Programmierer
Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen & Impressum
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So erfüllen Sie die rechtlichen Anforderungen der App-Stores
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Invididuelle Rechtstexte für Google Play Store und Apple App Store
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Die rechtlichen Basics
Welche Rolle spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen in Ihrer App?
Wer wird Vertragspartei?
Wie können Sie AGB rechtskonform einbinden?
Welche Rolle spielen Datenschutzbestimmungen in Ihrer App?
Was sind personenbezogene Daten?
Wie können Sie die Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden?
Was gehört in eine Datenschutzerklärung?
Sind Sie zur Angabe eines Impressums verpflichtet?
Welche Angaben müssen enthalten sein?
Wie können Sie das Impressum rechtssicher einbinden?
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