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Für Recruiting-Agenturen

AGB für Recruiter & anwaltliche Beratung zum Praxiseinsatz

Persönliche Beratung durch spezialisierte Anwälte

Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen

Auf Ihren Business-Case zugeschnittene Rechtstexte

Individuelle Rechtstexte auf Ihren Business-Case zugeschnitten

Abmahnschutz: Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall

Selbstverständlich mit anwaltlicher Haftungsübernahme

980 € einmalig (zzgl. USt.)
Unverbindlich anfragen & Risiko minimieren

Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz.

Partnerkanzlei von   

Sichern Sie Ihr Geschäftsmodell ab!

Für Recruiting-Agenturen und Unternehmen

AGB für Recruiter & anwaltliche Beratung zum Praxiseinsatz

Professionelle Verträge und Vorlagen für Ihr Recruiting-Business

Abmahnschutz selbstverständlich mit anwaltlicher Haftungsübernahme

Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall

Beratung und Betreuung durch spezialisierte Anwälte

per Telefon, E-Mail oder Video-Call.

Individuell für Recruiting-Agenturen und Unternehmen

Diese Leistungen bekommen Sie

Wir erstellen passende AGB für die von Ihnen angebotenen Leistungen und minimieren Ihre Haftungsrisiken. Folgende Leistungen decken die AGB ab:

  • Vertragsgegenstand
  • Erstellung & Hosten von Landingpages
  • Recruiting via Social Media
  • Recruiting via E-Mail-Marketing (Newsletter)
  • SEO- und SEA-Maßnahmen
  • Erstellung von Recruiting-Inhalten (Texte, Bilder, Video)
  • Umgang mit Bewerbungen
  • Begrenzung der Haftung
  • Mitwirkungspflichten der Kunden
  • Laufzeiten

Als Recruiter arbeiten Sie mit besonders sensiblen Daten. Sie müssen den Bewerbern erklären, was mit deren Bewerbungsdaten passiert, wie lange Sie die Daten speichern und in welchem Verhältnis Sie zu dem potenziellen Arbeitgeber stehen. Standarddatenschutzerklärungen reichen hier nicht. Wir erstellen eine individuell auf Ihre Geschäftsprozesse abgestimmte DSGVO-konforme Datenschutzerklärung.

In bestimmten Fällen dürfen Sie die Daten der Bewerber nur mit Einwilligung verarbeiten. Das betrifft zum Beispiel die Aufnahme von Bewerbern in den Bewerberpool. Wir klären, für welche Prozesse Sie eine solche Einwilligung benötigen und erstellen die passenden Texte.

Wir erstellen den passenden AV-Vertrag für Ihr Geschäftsmodell. Zugeschnitten und abgestimmt auf ihr Leistungsportfolio. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihr Geschäftsmodell und klären, in welchen Fällen Sie einen AV-Vertrag benötigen.

Geeignet für:

  • Alle Agenturen, das Anwerben von Mitarbeitern für ihre Kunden übernehmen
  • Für alle Rechtsformen geeignet (Solo-Selbständige; Einzelfirmen, GbRs; UGs; GmbH & Co KG; GmbH, Einzelfirmen; AGs usw.)
  • können bei späterer Umfirmierung (z.B. Einzelfirma zu UG/GmbH)

Ein Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO ist ebenfalls Pflicht für Recruiting-Agenturen. Wir erstellen für Sie ein Muster-Verarbeitungsverzeichnis mit praktischen Beispielen zur einfachen Umsetzung.

Wichtige Infos dazu, wie Sie die Rechtstexte effizient und richtig einbinden und in der Praxis für sich nutzen.

  • Die typischen, wichtigsten Fragen von Mandanten aus unserer Beratungspraxis haben wir hier in einer PDF gesammelt und beantwortet.
  • Hier finden Sie auch zahlreiche Musterformulierungen, zum Beispiel erhalten Sie eine Musterformulierung, wie Sie die AGB wirksam in der Praxis, über das Angebot einbeziehen können.

Nach der Erstellung der Erstentwürfe stehen wir Ihnen für Rückfragen kostenfrei zur Verfügung und passen die Verträge bei Bedarf kostenfrei an. Unsere Beratung endet erst, wenn Sie zufrieden sind. In der Regel erhalten Sie die Texte 7 Tage nach Beauftragung.

Nach Abschluss des Mandats ändern sich ihre Geschäftsbereiche oder Sie haben Anpassungsbedarf? Gerne übernehmen wir die Nachbetreuung und bringen die Rechtstexte auf dem neuesten Stand. Als ehemaliger Mandant profitieren Sie von Sonderkonditionen.

980 € einmalig (zzgl. USt.)
Unverbindlich anfragen

Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko

Online-Anfrage für Recruiter

Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Die Kanzlei Siebert Lexow wird Sie regelmäßig per E-Mail über aktuelle rechtliche Entwicklungen und Angebote informieren, die mit den von Ihnen bei der Kanzlei erworbenen Leistungen vergleichbar sind. Sie können diesen Mailings jederzeit kostenlos widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken oder indem Sie uns direkt kontaktieren (z. B. via info@siebert-lexow.de)
Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Spezialisierte Rechtsberatung im Internetrecht

Kanzlei Siebert Lexow

Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen.

Lev Lexow,
Rechtsanwalt, Partner, TÜV-zertifizierter DSB
Sören Siebert,
Rechtsanwalt, Partner & eRecht24 Gründer
Sören Siebert, Rechtsanwalt & eRecht24 Gründer:

Agenturen, die sich auf das Anwerben von Mitarbeitern (Recruiting) für ihre Kunden spezialisiert haben, arbeiten in einem sehr sensiblen Bereich. Umso wichtiger sind rechtssichere Verträge und Vorlagen, um mögliche Haftungsfallen zu umschiffen und unzufriedenen Bewerbern keine offenen Flanken in möglichen Gerichtsprozessen zu präsentieren.

Bekannt aus

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

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Wie Sie Ihre Recruiting-Agentur rechtlich absichern und erfolgreich vermitteln

Unternehmen stecken in Zeiten von Fachkräftemangel und dem Kampf um die besten Talente vermehrt Energie in die Auswahl von passenden Bewerben, um ihre offenen Stellen bestmöglich zu besetzen. Die Personalsuche und Bewerbungsverfahren rauben viel Zeit und Ressourcen der HR-Abteilungen, sodass sie in vielen Fällen auf die Expertise externer Recruiting-Agenturen zurückgreifen. Da Recruiting-Agenturen innerhalb der Personalsuche personenbezogene Daten der Bewerber verarbeiten, müssen diese besonders die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten und einhalten. Wie Sie als Recruiting-Agentur eine rechts-sichere Personalvermittlung gestalten und wie Sie rechtskonform mit den Kunden- und Bewerberdaten umgehen, erfahren Sie in dieser Übersicht.

Was ist Recruiting?

Unter Recruiting versteht man die Suche und Vermittlung von fachlich qualifizierten Arbeitskräften. Um Unternehmen bei ihren Findungsprozessen zu unterstützen, haben sich Recruiting-Agenturen darauf spezialisiert, passendes Personal zu finden und die Unternehmen im Rahmen des Employer Branding zu beraten, um den Unternehmensauftritt attraktiver auf dem Arbeitsmarkt zu gestalten.

Wie funktioniert rechtssicheres Recruiting?

Damit Sie als Recruiting-Agentur jederzeit rechtssicher und rechtskonform handeln, müssen Sie auf einige Besonderheiten achten. Als Recruiting-Agentur haben Sie vermehrt mit Unternehmen, Arbeitsuchenden und Bewerbern zu tun. Diese übermitteln Ihnen persönliche und zum Teil auch personenbezogene Daten, wie z. B.:

  • Name und Vorname
  • Privatanschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Ausweisnummer
  • Sozialversicherungsnummer usw.

Indem Sie solche personenbezogene Daten erhalten, speichern und übermitteln, sind Sie als Auftragsverarbeiter im Rahmen des Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tätig. Danach müssen Sie dafür sorgen, dass Sie solche sensiblen Daten schützen, sodass unbeteiligte Dritte keine Kenntnis von diesen erlangen. Die DSGVO gibt Ihnen dafür den rechtlichen Rahmen vor.

Zusammenfassend müssen Sie bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten u. a. folgendes beachten:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) zwischen Ihnen und Ihren Kunden (Unternehmen sowie Bewerber)
  • Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO
  • Dokumentation der Datensicherheitsmaßnahmen (TOMs)

Aber nicht nur während der Verarbeitung von personenbezogenen Daten müssen Sie rechtliche Fallstricke beachten. Auch bei der Gestaltung und dem Abschluss von Dienstleistungsverträgen zwischen Ihnen und Ihren Kunden müssen Sie darauf achten, dass Ihre Verträge beispielsweise Subunternehmerregelungen oder Vergütungsklauseln enthalten, damit Sie nicht haften und Ihren Vergütungsanspruch erhalten.

Je nach Unternehmen gibt es hierbei spezielle Besonderheiten, die Sie individuell bedenken und entsprechend regeln müssen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, DSGVO-konforme Rechtstexte zu erstellen, die individuell auf Ihre Geschäftsmodelle und Prozesse abgestimmt sind. Melden Sie sich dazu einfach bei uns.

Müssen Sie als Recruiting-Agentur einen AV-Vertrag abschließen?

Ein AV-Vertrag sichert Sie hinsichtlich einer möglichen Haftung, während Sie personenbezogen Daten verarbeiten, ab. Oft wird ein solcher AV-Vertrag aber nicht geschlossen oder einfach vergessen. Wir raten Ihnen dringend dazu, auf einen solchen zu achten und die rechtlichen Rahmenbedingung der Auftragsverarbeitung zu regeln. Denn, wie die DSGVO schon vorgibt, müssen Sie die rechtlichen Vorschriften für die Datenweitergabe einhalten, da sonst hohe Geldbußen drohen.

Dabei ist darauf zu achten, dass Sie einen AV-Vertrag nicht nur mit Ihren Kunden abschließen. Nach der DSGVO ist ein AV-Vertrag nämlich sowohl zwischen Ihren Kunden und Ihnen als auch zwischen Ihren Bewerbern und Ihnen abzuschließen. Sie müssen also einen AV-Vertrag für beide Vertragsseiten abschließen. Bisher war in der Praxis die Vorgehensweise so, dass Sie einen AV-Vertrag vorbereiten, diesen Ihren Vertragspartnern zusenden und letztendlich unterschreiben lassen. Diese Vorgehensweise ist äußerst zeitraubend und ineffektiv. Wir haben dafür die passende Lösung.

Wie können Sie Ihren AV-Vertrag rechtssicher in Ihre Vermittlungspraxis einbinden?

Um nicht mit jeder Vertragspartei einen eigenen AV-Vertrag abschließen zu müssen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren AV-Vertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auszugestalten. Das bedeutet für Sie, dass Sie ganz einfach bei jedem Vertragsschluss mit Ihren Vertragspartnern diese auf die Gültigkeit Ihres AV-Vertrages hinweisen und der AV-Vertrag damit automatisch Teil des Vertrages wird. So sparen Sie sich das hin und her senden des AV-Vertrages und die individuelle Unterzeichnung pro Vertragspartner. Dies spart Zeit und Geld.

Darüber hinaus sind Sie als Auftragsverarbeiter verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Artikel 30 Absatz 2 DSGVO zu führen. Darin sind alle Verarbeitungsvorgänge, in der Sie personenbezogene Daten verarbeiten, zu dokumentieren. In einem solchen Verarbeitungsverzeichnis muss u.a. folgendes enthalten sein:

  • Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten
  • Zwecke der Verarbeitung
  • Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten
  • Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
  • Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32Absatz 1 DSGVO.

Da sich die Unternehmensprozesse von Recruiting-Agentur zu Recruiting-Agentur unterscheiden, ist es wichtig darauf zu achten, dass die Einbindung auf Ihre Unternehmensprozesse abgestimmt ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten Einbindung Ihrer AV-Verträge als AGB.

Sind besondere Maßnahmen zu beachten?

Da Ihnen die DSGVO vorschreibt, wie Sie die Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewährleisten sollen, müssen Sie bestimmte Instrumente und Maßnahmen einsetzen. Dabei helfen technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) die verarbeiteten und gespeicherten personenbezogen Daten umfassend hinsichtlich bestehender Risiken zu schützen. Gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO sind unter TOM folgende Vorkehrungen zu verstehen:

  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
  • Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen
  • Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherstellen
  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung schaffen

Um diese Vorgaben DSGVO-konform in Ihre Auftragsverarbeitungsprozesse zu implementieren, bedarf es einer ausführlichen Risikoanalyse. Mit unserer Hilfe können Sie TOM einfach in Ihre Geschäftsabläufe einbinden, ohne Sorge hinsichtlich der Rechtssicherheit zu haben. Unsere Datenschutzexperten beraten Sie deshalb gerne.

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