Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen Individuelle Rechtstexte auf Ihren Business-Case zugeschnitten Selbstverständlich mit anwaltlicher Haftungsübernahme Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Siebert Lexow erstellen Ihre Rechtstexte und beraten Sie individuell und persönlich zum Datenschutz. Partnerkanzlei von Professionelle Verträge und Vorlagen für Ihr Recruiting-Business Kostenlose Erstberatung im Abmahnfall per Telefon, E-Mail oder Video-Call. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Kontaktformular. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. „*“ zeigt erforderliche Felder an Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen. Agenturen, die sich auf das Anwerben von Mitarbeitern (Recruiting) für ihre Kunden spezialisiert haben, arbeiten in einem sehr sensiblen Bereich. Umso wichtiger sind rechtssichere Verträge und Vorlagen, um mögliche Haftungsfallen zu umschiffen und unzufriedenen Bewerbern keine offenen Flanken in möglichen Gerichtsprozessen zu präsentieren. “Herr Rechtsanwalt Lexow hat uns bei der Umsetzung des Datenschutzes auf unserer Webseite und bei vielen, weiteren Fragen hinsichtlich unseres Unternehmens wunderbar und kompetent beraten. Seine Lösungsvorschläge waren fundiert, verständlich und vor allem in der Praxis gut umsetzbar. Wir würden die Kanzlei jedem weiterempfehlen, der sich zu den Themen Datenschutz und Marketing und mit seinem Business sicher im Netz bewegen will. Vielen Dank!" “Wir haben die Kanzlei für die Erstellung unserer AGB beauftragt. Zu meiner Überraschung, hatte ich sogar Herrn Lexow zur persönlich am Telefon. Nebst Must-Have rechtlichen Regelungen, wird ebenfalls auf individuelle Anforderungen des Unternehmens eingegangen. Zusätzlich wurde unser Wartungsvertrag zur Bestandsaufnahme mit einbezogen und in Zusammenarbeit mit Herrn Lexow weiter ausgearbeitet, da dies ein fester Bestandteil unserer Leistungen ist. Man profitiert ebenfalls vom IT Know-How der Kanzlei. Da auch Punkte besprochen werden, an welche man selbst zuerst nicht gedacht hätte. In allen Punkten, wurden die Erwartungen weit übertroffen!" “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow mit der Erstellung der Datenschutzerklärung beauftragt und dazu das entsprechende Service-Paket im Internet bestellt. Die nachfolgende Beratung ging individuell auf meine Anforderungen ein. Auch mehrfache Rückfragen hat das Team geduldig und qualifiziert beantwortet. Der Service und das Ergebnis sind Top - ich kann das Paket uneingeschränkt empfehlen.” “Ich habe die Kanzlei Siebert Lexow mit deren Premium Agenturpaket beauftragt und kann es auf jeden Fall weiterempfehlen. Um mein Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen bin ich jetzt mit den passenden AGB, sowie Abnahmeprotokoll und AV-Vertrag ausgestattet. Jegliche Bedenken wurden in einem persönlichen Telefonat aus dem Weg geräumt und Rückfragen wurden auf schnellem Wege beantwortet. Ich hatte die Dokumente binnen einer Woche komplett fertig und bereit zur Nutzung. Ich bin sehr zufrieden!” Unternehmen stecken in Zeiten von Fachkräftemangel und dem Kampf um die besten Talente vermehrt Energie in die Auswahl von passenden Bewerben, um ihre offenen Stellen bestmöglich zu besetzen. Die Personalsuche und Bewerbungsverfahren rauben viel Zeit und Ressourcen der HR-Abteilungen, sodass sie in vielen Fällen auf die Expertise externer Recruiting-Agenturen zurückgreifen. Da Recruiting-Agenturen innerhalb der Personalsuche personenbezogene Daten der Bewerber verarbeiten, müssen diese besonders die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten und einhalten. Wie Sie als Recruiting-Agentur eine rechts-sichere Personalvermittlung gestalten und wie Sie rechtskonform mit den Kunden- und Bewerberdaten umgehen, erfahren Sie in dieser Übersicht. Unter Recruiting versteht man die Suche und Vermittlung von fachlich qualifizierten Arbeitskräften. Um Unternehmen bei ihren Findungsprozessen zu unterstützen, haben sich Recruiting-Agenturen darauf spezialisiert, passendes Personal zu finden und die Unternehmen im Rahmen des Employer Branding zu beraten, um den Unternehmensauftritt attraktiver auf dem Arbeitsmarkt zu gestalten. Damit Sie als Recruiting-Agentur jederzeit rechtssicher und rechtskonform handeln, müssen Sie auf einige Besonderheiten achten. Als Recruiting-Agentur haben Sie vermehrt mit Unternehmen, Arbeitsuchenden und Bewerbern zu tun. Diese übermitteln Ihnen persönliche und zum Teil auch personenbezogene Daten, wie z. B.: Indem Sie solche personenbezogene Daten erhalten, speichern und übermitteln, sind Sie als Auftragsverarbeiter im Rahmen des Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tätig. Danach müssen Sie dafür sorgen, dass Sie solche sensiblen Daten schützen, sodass unbeteiligte Dritte keine Kenntnis von diesen erlangen. Die DSGVO gibt Ihnen dafür den rechtlichen Rahmen vor. Zusammenfassend müssen Sie bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten u. a. folgendes beachten: Aber nicht nur während der Verarbeitung von personenbezogenen Daten müssen Sie rechtliche Fallstricke beachten. Auch bei der Gestaltung und dem Abschluss von Dienstleistungsverträgen zwischen Ihnen und Ihren Kunden müssen Sie darauf achten, dass Ihre Verträge beispielsweise Subunternehmerregelungen oder Vergütungsklauseln enthalten, damit Sie nicht haften und Ihren Vergütungsanspruch erhalten. Je nach Unternehmen gibt es hierbei spezielle Besonderheiten, die Sie individuell bedenken und entsprechend regeln müssen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, DSGVO-konforme Rechtstexte zu erstellen, die individuell auf Ihre Geschäftsmodelle und Prozesse abgestimmt sind. Melden Sie sich dazu einfach bei uns. Ein AV-Vertrag sichert Sie hinsichtlich einer möglichen Haftung, während Sie personenbezogen Daten verarbeiten, ab. Oft wird ein solcher AV-Vertrag aber nicht geschlossen oder einfach vergessen. Wir raten Ihnen dringend dazu, auf einen solchen zu achten und die rechtlichen Rahmenbedingung der Auftragsverarbeitung zu regeln. Denn, wie die DSGVO schon vorgibt, müssen Sie die rechtlichen Vorschriften für die Datenweitergabe einhalten, da sonst hohe Geldbußen drohen. Dabei ist darauf zu achten, dass Sie einen AV-Vertrag nicht nur mit Ihren Kunden abschließen. Nach der DSGVO ist ein AV-Vertrag nämlich sowohl zwischen Ihren Kunden und Ihnen als auch zwischen Ihren Bewerbern und Ihnen abzuschließen. Sie müssen also einen AV-Vertrag für beide Vertragsseiten abschließen. Bisher war in der Praxis die Vorgehensweise so, dass Sie einen AV-Vertrag vorbereiten, diesen Ihren Vertragspartnern zusenden und letztendlich unterschreiben lassen. Diese Vorgehensweise ist äußerst zeitraubend und ineffektiv. Wir haben dafür die passende Lösung. Um nicht mit jeder Vertragspartei einen eigenen AV-Vertrag abschließen zu müssen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren AV-Vertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auszugestalten. Das bedeutet für Sie, dass Sie ganz einfach bei jedem Vertragsschluss mit Ihren Vertragspartnern diese auf die Gültigkeit Ihres AV-Vertrages hinweisen und der AV-Vertrag damit automatisch Teil des Vertrages wird. So sparen Sie sich das hin und her senden des AV-Vertrages und die individuelle Unterzeichnung pro Vertragspartner. Dies spart Zeit und Geld. Darüber hinaus sind Sie als Auftragsverarbeiter verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Artikel 30 Absatz 2 DSGVO zu führen. Darin sind alle Verarbeitungsvorgänge, in der Sie personenbezogene Daten verarbeiten, zu dokumentieren. In einem solchen Verarbeitungsverzeichnis muss u.a. folgendes enthalten sein: Da sich die Unternehmensprozesse von Recruiting-Agentur zu Recruiting-Agentur unterscheiden, ist es wichtig darauf zu achten, dass die Einbindung auf Ihre Unternehmensprozesse abgestimmt ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten Einbindung Ihrer AV-Verträge als AGB. Da Ihnen die DSGVO vorschreibt, wie Sie die Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewährleisten sollen, müssen Sie bestimmte Instrumente und Maßnahmen einsetzen. Dabei helfen technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) die verarbeiteten und gespeicherten personenbezogen Daten umfassend hinsichtlich bestehender Risiken zu schützen. Gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO sind unter TOM folgende Vorkehrungen zu verstehen: Um diese Vorgaben DSGVO-konform in Ihre Auftragsverarbeitungsprozesse zu implementieren, bedarf es einer ausführlichen Risikoanalyse. Mit unserer Hilfe können Sie TOM einfach in Ihre Geschäftsabläufe einbinden, ohne Sorge hinsichtlich der Rechtssicherheit zu haben. Unsere Datenschutzexperten beraten Sie deshalb gerne. Für Recruiting-Agenturen
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