Wettbewerb im Internet
Gerade im Internet wird von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen exzessiv Gebrauch gemacht. Fast jeder Shopbetreiber oder Unternehmer war hiervon schon betroffen.
In einigen Fällen ist eine Abmahnung gegenüber einem Gerichtsverfahren zwar eine kostengünstigere Methode, um Rechtsverstöße zu ahnden und für die Zukunft zu vermeiden. In vielen Fällen geht es aber darum, Wettbewerber vom Markt zu drängen oder mit Abmahnungen Einnahmen zu erzielen.
Abmahnung erhalten oder Wettbewerbsverstoß entdeckt?
Ein fehlerhaftes Impressum oder falsche Preisangaben sind Einladungen für Abmahner. Wir prüfen Ihren Webauftritt auf Herz und Nieren.
Schutz vor Wettbewerbsverstößen
Am wirkungsvollsten ist es natürlich, als Webseitenbetreiber der Konkurrenz keinen Ansatzpunkt für Abmahnungen oder Gerichtsverfahren zu bieten. Das rechtliche Absichern von Projekten im Vorfeld ist zudem oft preiswerter als Abmahnungen und Urteilsverfahren. Und nervendschonender ist es auch.
Leider gibt es als Seiten- oder Shopbetreiber aber nahezu unendlich viele Möglichkeiten, wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt zu werden. Einige Beispiele dafür sind:
- Ein fehlerhaftes Impressum
- Unzulässige Klauseln in AGB
- Eine fehlende Datenschutzerklärung
- Falsche Preisangaben auf der Webseite
- Unzulässige Werbeaussagen
- Nicht korrekte Umsetzung von Buttonlösung, Widerruf & Co.
- Fehler im Bereich Datenschutz und Datenschutzerklärung
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, müssen Sie reagieren. Und zwar auch dann, wenn Sie die Abmahnung für rechtswidrig halten.
Die rechtliche Einschätzung einer Abmahnung sowie deren Folgen (beispielsweise Vertragsstrafeversprechen von mehreren zehntausend Euro) können aufgrund der Komplexität des Wettbewerbsrechts oftmals nur spezialisierte Rechtsanwälte vornehmen.
Wir helfen Ihnen bei der Prüfung einer Abmahnung gerne weiter. Um unnötige Kosten zu vermeiden und vor allem um sicher zu stellen, dass Sie nicht vorschnell rechtliche Positionen aufgeben. Wichtig ist vor allem für Sie als Unternehmer, dass Sie eine geforderte Unterlassungserklärung nie ohne Prüfung unterschreiben sollten. Die rechtlichen Folgen können sehr weitreichend sein und im schlimmsten Fall das Ende Ihres Unternehmens bedeuten.
FAQ – häufige Fragen zum Thema Wettbewerbsrecht im Internet
Digitales Wettbewerbsrecht bezeichnet die Anwendung des klassischen Wettbewerbsrechts auf Online-Aktivitäten. Es regelt, wie Unternehmen im Internet rechtssicher werben, verkaufen und auftreten dürfen. Im Fokus stehen dabei Themen wie irreführende Werbung, unzulässige vergleichende Werbung, Influencer-Marketing, Bewertungen oder auch rechtssichere Online-Shops. Grundlage in Deutschland ist vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), ergänzt durch europäische Vorschriften.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer online sichtbar ist, muss zahlreiche rechtliche Vorgaben einhalten, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Das Wettbewerbsrecht im Internet umfasst alle Regeln für faires Verhalten im digitalen Wettbewerb. Dazu zählen insbesondere:
- Online-Werbung (z. B. Google Ads, Social Media, Bannerwerbung)
- Influencer-Marketing und Kennzeichnungspflichten
- Preisangaben und Rabattaktionen
- E-Mail-Marketing und Newsletter (Spam-Verbot)
- Bewertungen und Kundenmeinungen
- Impressum und Pflichtangaben auf Websites
- AGB und rechtssichere Shop-Gestaltung
Auch Themen wie Datenschutz und Markenrecht können eng mit dem Wettbewerbsrecht verzahnt sein.
Im Internet gilt kein rechtsfreier Raum, vielmehr greifen nationale und internationale Vorschriften. Grundsätzlich ist entscheidend, auf welchen Markt sich ein Angebot richtet.
Für deutsche Unternehmen bzw. Websites, die sich an Kunden in Deutschland richten, gilt in der Regel deutsches Recht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei grenzüberschreitenden Angeboten können zusätzlich europäische Regelungen und ausländische Vorschriften relevant werden.
Wichtig: Schon die Ausrichtung einer Website auf ein bestimmtes Land (z. B. Sprache, Währung oder Liefergebiet) kann bestimmen, welches Recht Anwendung findet.