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Webhosting DSGVO – Als Hosting Agentur rechtliche Fallstricke vermeiden

Unternehmen haben unterschiedliche Möglichkeiten, die eigene Webseiten zu hosten. Sie können sich entweder selbst um das Hosting der eigenen Website kümmern, oder aber Sie nehmen Hosting-Dienstleistungen von externen IT-Dienstleistern und Hosting-Agenturen in Anspruch. Wenn Sie als Hosting-Agentur Ihren Kunden unterschiedliche Leistungspakete anbieten, haben Sie die Pflicht, sich um den Schutz der Daten Ihrer Kunden zu kümmern. Da es sich dabei um personenbezogene und damit sensible Daten handelt, ist es für Sie wichtig, die Haftung entsprechend zu regeln, um hier nicht in die Haftungsfalle zu stolpern. Was Sie zu dem Thema Hosting wissen müssen und wo Sie einer möglichen Haftung ausgesetzt sind, erfahren Sie in diesem Überblick.

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Was versteht man unter „Hosting“?

Unter Hosting oder Webhosting versteht man die Bereitstellung von Speicherplatz, damit eine Website für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Dabei sind unzählige Website-Daten auf externen Servern eines IT-Hosters gespeichert, die rund um die Uhr online sind. So ist die Website jederzeit und überall abrufbar. Aber nicht nur Webseitendaten, sondern auch personenbezogene Daten der Webseitenbesucher sind dabei auf den externen Servern von Hosting-Agenturen und Hosting-Unternehmen gespeichert.

Während sich das klassische Hosting oder Webhosting auf die Bereitstellung einer Infrastruktur und deren Verwaltung für die Veröffentlichung einer Website im Internet bezieht, gibt es daneben auch das Domain-Hosting sowie das Mail-Hosting.

Oft bieten Hosting-Anbieter neben der Bereitstellung von Webspace auch eine integrierte Domain mit an. Ist die gewünschte Domain-Adresse bei dem gewünschten Hosting-Anbieter aber nicht verfügbar oder bietet Ihr Hosting-Anbieter keine Inklusiv-Domains mit an, kommen externe Domain-Hoster ins Spiel. Domain-Hoster bieten die Bereitstellung und Registrierung Ihrer eigenen Domain an, die für den Betrieb Ihrer eigenen Website zwingend ist. Dabei übernehmen Domain-Hoster die DNS-Konfiguration, bieten mehrere Subdomains an und sorgen für den technischen Support. Sollten Sie bereits über einen eigenen Server verfügen, dann können Sie die bei einem Domain-Hoster bestehende Domain problemlos auch auf Ihren bereits vorhandenen Servern nutzen.

Hat Ihr Hosting-Anbieter auch ein Mail-Hosting nicht mit im Angebot, dann können Sie auf Mail-Hosting-Anbieter zurückgreifen. Dabei wird Ihnen ein Server zur Verfügung gestellt, der allein für Ihre E-Mails eingerichtet ist. Dabei ist die Bereitstellung eines Servers für Ihre E-Mails nicht mit einem E-Mail-Provider, wie zum Beispiel Google, gleichzusetzen. Mithilfe des Mail-Hostings haben Sie die Möglichkeit, E-Mails über Ihre eigene Domain zu versenden und zu empfangen, was bei einem normalen E-Mail-Provider nicht möglich ist. Neben der Serverbereitstellung bieten Mail-Hoster zumeist auch weitere Serviceleistungen und Funktionen (wie z. B. eine E-Mail-Authentifizierung) an, die Ihr Unternehmen vor Spam oder Phishing schützen.

Damit Sie alles an einem Ort haben lohnt es sich, auf einen Hosting-Anbieter zu setzen, der sowohl klassisches Hosting als auch Domain- und Mail-Hosting anbietet, sofern Sie beabsichtigen, diese Dienste in Anspruch nehmen. Denn so haben Sie einen Partner, der sich um die Bereitstellung der benötigten Server kümmert und die Instandhaltung und Wartung für Sie übernimmt.

Welche Arten von „Hosting“ gibt es?

Hosting können Sie in unterschiedlichen Formen betreiben. Die wichtigsten sind:

Shared Web Hosting

Bei dieser Variante wird die Website auf einem Server Ihrer Hosting-Agentur gespeichert. Der Server wird jedoch mit anderen Webseiten geteilt. Dadurch erhält eine Webseite keine eigene IP-Adresse, sondern teilt sich eine IP-Adresse mit den Webseiten auf dem Server. Als Hosting-Agentur können Sie damit Speicherplatz kostengünstig anbieten. Die Verwendung derselben IP-Adresse birgt jedoch die Gefahr, dass unseriöse Webseiten auf andere seriöse Webseiten abfärben und das Image seriöser Unternehmen schädigen, weil rechtswidrige Inhalte auf unseriösen Webseiten veröffentlicht wird.

Virtual Dedicated Server

Bei einem Virtual Dedicated Server teilen sich unterschiedliche Webseiten ebenfalls den Speicherplatz auf einem gemeinsamen Server. Allerdings ist die Anzahl der Webseiten auf den Servern begrenzt, sodass Sie als Hosting-Agentur weitere Leistungen anbieten können. Dennoch bestehen hierbei die gleichen Nachteile, wie beim Shared Web Hosting.

Managed und Dedicated Server

Die Variante mit einem Managed bzw. Dedicated Server ist dann interessant, wenn darauf Wert gelegt wird, einen eigenen Server zu haben. Dieser Server dient ausschließlich dem Bedarf des Kunden, die Website-Daten zu speichern. Sie als Hosting-Agentur kümmern sich dabei im Falle eines Managed Server sowohl um die Wartung als auch die Pflege, während Ihre Kunden bei einem Dedicated Server zwar volle Kontrolle über den Server besitzen, aber dafür auch für Sicherheit, Wartung und Pflege selbst verantwortlich sind.

Colocation Hosting

Beim Colocation Hosting besitzen Ihre Kunden ein eigenes Server-Equipment, bringen dieses aber in Ihrem Hause unter, weil Ihre Kunden beispielsweise keinen ausreichenden Platz zur Verfügung haben. So benötigen Ihre Kunden keinen eigenen Serverraum und überlassen die Wartung und die Pflege Ihnen. Dabei haben Ihre Kunden die Wahl, ob sie weitere Leistungen von Ihnen (z. B. PHP-Installation oder eine SSL-Verschlüsselung) in Anspruch nehmen.

Cloud Hosting

Wenn nach einer besonders flexiblen Lösung gesucht wird, dann lohnt sich besonders das neue Cloud Hosting. Dabei stellen Sie als Hosting-Anbieter Speicherkapazität für Ihre Kunden bereit. Das Prinzip funktioniert dabei genauso wie beim Cloud-Computing. Ihre Kunden bezahlen nur die Rechenkapazität, die von Ihnen in Anspruch genommen wird. Sollte sich die benötigte Rechenleistung Ihrer Kunden ändern, haben Ihre Kunden die Möglichkeit, die benötigte Rechenleistung individuell an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Dabei ist die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ebenso gesichert, wie der reibungslose Betrieb.

Ist ein Hosting-Vertrag notwendig?

Um den rechtlichen Rahmen zwischen Ihnen und Ihren Kunden festzulegen ist es sinnvoll, wenn Sie eine vertragliche Basis in Form eines Webhosting-Vertrages schließen. Ob es sich bei einem Webhosting-Vertrag, um einen Miet-, Werk- oder Dienstvertrag handelt ist irrelevant. Denn nach Ansicht des BGH enthält ein Webhosting-Vertrag in den meisten Fällen Bestandteile aller drei Vertragsarten. Wichtig ist lediglich, dass Sie die entsprechenden Leistungen (z.B. Hauptleistungspflichten, Regelung der Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen) festlegen und besonders haftungsrechtliche Fragen (z.B. Verbot der Speicherung rechtswidriger Inhalte und Auftragsverarbeitung) klären.

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Mit welchen Kosten müssen Ihre Kunden beim Hosting rechnen?

Je nachdem, wie umfangreich die Webprojekte Ihrer Kunden sind, wirkt sich dies auf die Unterhaltungskosten einer Website aus. Ein Online-Shop benötigt beispielsweise mehr Rechenkapazität als eine einfache Unternehmenswebsite. Aus rechtlicher Sicht ist hierbei zu beachten, dass Sie flexible Tarife und verbrauchsabhängige Kosten in Ihren Hosting-Verträgen bzw. in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit aufnehmen, da es hierbei Besonderheiten gibt. Besonders, wenn Sie Ihre Preise an z.B. wirtschaftlichen oder politischen Faktoren (z.B. durch steigende Strompreise) anpassen müssen, sollten Sie Preisanpassungsklauseln vertraglich regeln. So haben Sie bei der Preisgestaltung mehr Freiheiten und Ihren Kunden steht kein Sonderkündigungsrecht zu.

Wofür haften Sie als Hosting-Agentur? 

Als Hosting-Agentur müssen Sie einige rechtliche Besonderheiten beachten. Gerade, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten oder Ihren Speicherplatz für Kunden anbieten, die Ihren Webspace dann zum Beispiel für rechtswidrige Inhalte nutzen. Dann stellt sich oft die Frage, wer für den Inhalt verantwortlich ist und haftet.

Auftragsverarbeitung

Wenn Sie als Provider die Inhalte der Webseiten Ihrer Kunden speichern und verarbeiten oder Zugang zu personenbezogenen Daten haben, dann ist in jedem Fall darauf zu achten, dass Sie mit Ihren Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) schließen. Besonders bei Online-Shops werden sensible Daten, wie Personen- und Zahlungsdaten, übermittelt und gespeichert. In solchen Fällen sind Sie im Auftrag Ihrer Kunden als Auftragsverarbeiter tätig und haften entsprechend für die personenbezogenen Daten, sofern Sie keinen AV-Vertrag abgeschlossen haben, der die rechtliche Verantwortlichkeit regelt. Selbst, wenn Kunden Sie zur Wartung von Servern beauftragen, müssen Sie einen AV-Vertrag abschließen, da Sie im Rahmen der Wartung die Möglichkeit haben, auf personenbezogenen Daten zuzugreifen.

Haftung für rechtswidrige Inhalte

Als Hosting-Anbieter richtet sich die Verantwortlichkeit nach dem Telemediengesetz (TMG). Danach richtet sich Ihre Verantwortlichkeit für rechtswidrige Inhalte auf Webseiten, die Sie für Ihre Kunden betreiben und technisch betreuen. Als Hosting-Anbieter sind Sie grundsätzlich nicht für die fremden Inhalte Ihrer Kunden verantwortlich. Allerdings nur, sofern Sie

  • keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen auch
  • keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird.

Sie haften auch dann nicht für die fremden Inhalte, wenn Sie zwar Kenntnis über den rechtswidrigen Inhalt erlangen, Sie aber unverzüglich tätig sind und den Inhalt löschen oder den Zugang zu diesen sperren.

Anders sieht es dann aus, sofern Sie positive Kenntnis (z.B. durch eine Abmahnung oder durch einen Hinweis) über rechtswidrige Inhalte Ihrer Kunden haben und den Inhalt weder löschen noch den Zugang sperren. In diesen Fällen sind Sie ebenso haftbar, wie Ihre Kunden, die den rechtswidrigen Inhalt online gestellt haben.

Darüber hinaus besteht Ihrerseits keine Verpflichtung den Inhalt Ihrer Kunden zu überwachen (§ 7 Absatz 2 TMG). 

Nichterreichbarkeit der Server

Was passiert aber, wenn Ihre Systeme ausfallen und die Webseiten Ihrer Kunden für einen gewissen Zeitraum nicht mehr zugänglich sind? Bieten Sie Serverkapazitäten und Webspace an, sind Sie grundsätzlich auch dafür verantwortlich, dass Ihre technischen Einrichtungen jederzeit erreichbar sind und funktionieren. Denn sollten Ihre technischen System einmal ausfallen, kann Ihren Kunden daraus ein Wettbewerbsnachteil und Verluste entstehen.

Daher ist es für Sie besonders wichtig vertraglich zu regeln, welche Leistungen Sie Ihren Kunden schulden. Denn erbringen Sie die vertraglich geschuldete Leistung nicht, hat Ihr Vertragspartner einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Absatz 1 BGB.

Wenn Sie als Hosting-Anbieter also Rechenkapazitäten oder Webspace zur Verfügung stellen, damit Ihre Kunden den Speicherplatz für ihre Website nutzen, sind Sie grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Website Ihrer Kunden jederzeit von Webseitenbesuchern abrufbar ist. Dabei schulden Sie nicht nur das Bemühen der ständigen Abrufbarkeit der Website Ihrer Kunden. Daneben müssen Sie auch die erfolgreiche Anbindung an das Internet sicherstellen

Allerdings ist eine einhundertprozentige Abrufbarkeit unmöglich, sodass Sie sich dahingehend absichern müssen. Dafür können Sie in Ihrer Leistungsbeschreibung oder in Ihren AGB-Klauseln eine Leistungseinschränkung (z.B. 95 % Erreichbarkeit im Durchschnitt pro Jahr) festlegen. Ohne eine solche Klausel, haften Sie vollumfänglich und jederzeit für die entstandenen Schäden Ihrer Kunden, die durch den Ausfall entstanden sind. Jedoch ist bei der Formulierung solcher pauschalen Klauseln Vorsicht geboten, da in der Vergangenheit Gerichte diese Klauseln als unwirksam erklärt haben. Wir beraten Sie daher umfassend bei der Gestaltung Ihrer Leistungsbeschreibung und AGB, damit Sie Ihre Haftung auf ein Minimum reduzieren.

Sollte es einmal dazu kommen, dass Ihre technischen Systeme ausfallen und die Website Ihrer Kunden deshalb nicht mehr erreichbar sind, sind Sie für den daraus entstandenen Schaden Ihrer Kunden verantwortlich, weil Sie Ihre Vertragspflichten verletzt haben. Allerdings müssen Ihre Kunden in einem solchen Fall beweisen, wie hoch der entstandene Schaden ist. Ihre Kunden müssen in diesem Rahmen beweisen, dass die Einnahmen mit bestimmter Wahrscheinlichkeit erzielt worden wären. Einfache Behauptungen reichen daher nicht aus.

Damit Sie rundum versorgt sind, haben wir unser „Hosting-Paket für Agenturen und Unternehmen“ ins Leben gerufen. Darin unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Rechtstexten, sodass Sie jederzeit vor Haftungsfallen geschützt sind. Darüber hinaus klären wir Sie in einer Beratung über mögliche Gefahren, im Rahmen des Hostings, auf. Melden Sie sich dazu gerne bei uns und wir sorgen dafür, dass Ihr Hosting-Business das nächste Level erreicht.

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