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Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) – Schützen Sie ihr Unternehmen

Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) kommen beispielsweise dann zum Einsatz, wenn Sie als Unternehmen in einer Verhandlung mit einem potenziellen Vertragspartner stehen oder Sie als App-Entwickler Ihren Betatestern eine Betaversion zum Testen zur Verfügung stellen. In beiden Fällen tauschen Unternehmen mit (potenziellen) Vertragspartnern sensible und vertrauliche Informationen aus. Damit in solchen sensiblen Phasen Ihre Unternehmensgeheimnisse geschützt sind, ist es wichtig, für solche Fälle eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit Ihren Vertragspartnern abzuschließen. Alles, was Sie dazu wissen müssen und warum es schlecht ist, wenn eine NDA fehlt, erfahren Sie in der folgenden Übersicht.

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Was ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)?

Bei einer Vertraulichkeitsvereinbarung (engl. Non-Disclosure-Agreement) handelt es sich um eine Geheimhaltungserklärung, die als Vertrag ausgestaltet ist. Dabei legt er das Stillschweigen über die laufenden Vertragsverhandlungen oder Verhandlungsergebnisse sowie geheime Unterlagen und Dokumente fest. Ihr Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm öffentlich gemachten Daten und Informationen geheim zu halten. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann dabei völlig frei gestaltetet werden, im Gegensatz zum Betriebsgeheimnis, das dem strafrechtlichen Schutz und dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) unterliegt.

Was sind vertrauliche Informationen?

Bevor Sie aber mit Ihren Vertragspartnern eine Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen, müssen Sie zuvor festlegen, was überhaupt vertrauliche Informationen sind. Diese legen Sie individuell für Ihr Unternehmen fest. Vertrauliche Informationen sind zum Beispiel:

  • Technische oder geschäftliche Daten, Unterlagen oder Kenntnisse
  • Unterschiedliches Know-how
  • Prototypen sowie Muster
  • Original- und Betaversionen von z. B. Apps
  • Präsentationen, Unternehmenskonzept und Geschäftsmodell
  • Geschäfts- und Planungsdaten
  • Betriebsgeheimnisse über geplante Investitionen oder Pläne etc.

Indem Sie alle Ihre vertraulichen Informationen in Ihrem NDA aufnehmen, legen Sie zugleich auch den Vertragsgegenstand des NDAs fest. In den meisten Fällen wird eine Allgemeinklausel genutzt (z. B. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen.“), die dann anschließend die wesentlichen vertraulichen Informationen aufzählt, die von Ihrer Seite aus zu schützen sind (z. B. technische oder geschäftliche Daten und Dokumente).

Wann sollten Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) nutzen?

Im B2B-Bereich dienen NDAs dem Schutz von unternehmensrelevanten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wichtige Ziele eines NDAs sind sowohl besonders sensible und für Ihr Unternehmen fundamentale Daten vor einem unberechtigten Besitz von Mitbewerbern zu schützen als auch die Existenz Ihres Unternehmens auf dem Wettbewerbsmarkt sicherzustellen.

Ein NDA sollten Sie beispielsweise immer dann in Erwägung ziehen, wenn Sie eine neue Entwicklung gemacht haben und in Verhandlungen mit einem neuen Vertragspartner stehen. Ihr neuer Vertragspartner ist daran interessiert, wie genau Ihre neue Entwicklung funktioniert und benötigt Kenntnisse über Ihre Geschäftsabläufe, um selbst bewerten zu können, ob er in eine Zusammenarbeit mit Ihnen einsteigt oder nicht. Damit einer möglichen Patentierung Ihrerseits nichts im Wege steht, müssen Sie sich davor schützen, dass Ihr potenzieller Vertragspartner im Rahmen von Vertragsverhandlungen Ihre sensiblen Daten zweckentfremdet und die Entwicklung selbst patentieren lässt.

Sollte ein potenzieller Vertragspartner, trotz NDA, einmal Ihr Vertrauen missachten, können Sie mithilfe einer entsprechend geregelten Vertragsstrafe eine bestimmte Summe vertraglich festlegen und vom potenziellen Vertragspartner verlangen. Sollte der potenzielle Vertragspartner trotz NDA nicht zahlen, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen und diesen auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe verklagen.

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Was gehört in eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)?

Damit Ihre Vertraulichkeitsvereinbarung auch wasserdicht formuliert ist, sollte zumindest folgendes enthalten sein:

  • Informationsgeber und Informationsnehmer (Vertragsparteien)
  • Präambel, in der der Informationsnehmer gegenüber dem Informationsgeber sein Interesse an dem Grund der jeweiligen Auskunft (z.B. Finanzierung, Kauf, Unterstützung mit Know-how etc.) bekundet
  • Vertragsgegenstand, in dem die vertraulichen Informationen definiert sind
  • Pflichten des Informationsnehmers
  • Nutzung der vertraulichen Daten und Erkenntnisse (auch nach nicht erfolgreichem Vertragsschluss)
  • Verbot von Reverse Engineering
  • Vertragslaufzeit
  • Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
  • Ausschluss von Lizenzrechten
  • Haftung für Verbundene Unternehmen
  • Rückgabe vertraulicher Informationen
  • Anwendbares Recht

Wie Sie sehen, ist die Liste der notwendigen Vertragsinhalte lang. Da jedes Unternehmen und jede Zusammenarbeit mit potenziellen Vertrags- oder Kooperationspartner unterschiedlich ist, sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Vertraulichkeitsvereinbarung auf eine erfahrene Rechtsexpertise vertrauen. Wir unterstützen Sie dabei gerne, um Sie vor unerwünschten Überraschungen zu schützen.

Was passiert, wenn Sie keine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) haben?

Im Falle einer fehlenden Vertraulichkeitsvereinbarung sind Sie den Handlungen Ihrer Wettbewerber schutzlos ausgeliefert. Wettbewerber können dann das Interesse an einer möglichen Zusammenarbeit vortäuschen, um an Ihre geheimen Betriebs- und Unternehmensdaten zu gelagen. Besonders Ihre Pläne zu neuen Entwicklungen oder Verfahren können Ihre Mitbewerber ausspionieren und Ihre Idee selbst umsetzen, sodass Ihnen dadurch ein Wettbewerbsnachteil entsteht. Im schlimmsten Fall kann dies Ihre Unternehmensexistenz gefährden. Gerade junge und kleine sowie mittlere Unternehmen sind neben großen Unternehmen von der Gefahr betroffen, da diese zumeist kein ausreichendes Kapital zur Verfügung haben, um solche Negativerfahrungen abzudämpfen.

Aber nicht nur potenzielle Vertrags- oder Kooperationspartner können eine Gefahr für Ihr Unternehmen sein. Auch die bei Ihnen angestellten Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die Ihr Unternehmen verlassen haben und an einer bahnbrechenden Entwicklung mitgewirkt haben, sind zu berücksichtigen. Denn nicht selten kommt es vor, dass ehemalige Mitarbeiter zur Konkurrenz gehen und wichtige sowie sensible Daten im Gepäck haben, die Ihren Entwicklungsprozess gefährden.

Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich absichern. Nicht nur gegen eine Nutzung Ihrer vertraulichen Informationen im Falle eines gescheiterten Vertragsschlusses mit einem potenziellen Vertrags- oder Kooperationspartner, sondern auch vor der Gefahr aus den eigenen, wenn auch ehemaligen, Reihen. Denn mit einer individuell erstellten NDA sorgen Sie dafür, dass Sie im Falle einer Zweckentfremdung Ihrer vertraulichen Informationen, Ihre potenziellen Vertragspartner oder die daran mitwirkenden Mitarbeiter verpflichten, die vertraulichen Informationen nicht zu offenbaren. Tun sie es dennoch, sind diese zu einer Zahlung einer entsprechend hohen Summe verpflichtet, die Sie an dem jeweiligen Grad Ihrer vertraulichen Informationen entsprechend anpassen. Je sensibler und vertraulicher die Informationen, desto höher ist der Preis im Falle einer Vertragsstrafe. Kaum ein potenzieller Vertragspartner oder ehemaliger Mitarbeiter wird Ihre vertraulichen Informationen preisgeben, wenn Sie einen hohen Preis als Vertragsstrafe festlegen.

Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung Ihrer rechtssicheren Vertraulichkeitsvereinbarung. Wir beurteilen individuell für Ihr Unternehmen, was Ihre NDA zwingend enthalten muss und weisen Sie auf mögliche Gefahren hin. Unser Ziel ist es, Ihre Vertragsverhandlungen zu sichern und Ihre vertraulichen Informationen zu schützen. Melden Sie sich dazu gerne bei uns.

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