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Urheberrecht im Netz

Urheberrecht

Kaum ein Rechtsbereich ist im Internet so wichtig wie das Urheberrecht. Und in kaum einem anderen Bereich gibt es so viele rechtliche Auseinandersetzungen.

Bilder, Texte, Musik und Videos sind im Netz weitgehend frei verfügbar. Das bedeutet aber nicht, dass man alle Inhalte auch automatisch nutzen darf.

Ganze Branchen leben von der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Filesharing, Bilderklau und Streit um Verwertungsrechte sind nur einige Beispiele für mögliche Auseinandersetzungen.

Was ist Urheberrecht?

Das Urheberrecht legt fest, wer Urheber ist, wer also ein bestimmtes Werk geschaffen hat und darüber bestimmen darf. Daneben regelt das Urheberrecht aber auch, wer ein „Werk“ nutzen und wirtschaftlich verwerten darf, etwa indem Verträge über Nutzunsgrechte mit dem Urheber abgeschlossen werden. Das Urheberrecht gilt beispielsweise für

  • Texte und Beschreibungen
  • Bilder und Fotos
  • Software
  • Filme und Musik

Kein Ideenschutz

Wichtig ist, dass das Urheberrecht keine Ideen schützt, sondern immer nur die konkrete Umsetzung einer Idee. Bloße Ideen und Konzepte sind also nicht geschützt, solange diese nicht tatsächlich realisiert wurden. Dementsprechend ist beispielsweise das Konzept einer Website, etwa die Idee, über das Internet eine Plattform zu eröffnen, auf der die Nutzer verschiedene Dinge gegen Höchstgebot oder Festpreis kaufen und verkaufen können, nicht urheberrechtlich schutzfähig.

Schöpfungshöhe

Zusätzlich zu dem Begriff der Schöpfung, also der körperlichen Umsetzung einer Idee, muss das Werk auch eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen. Nach § 2 Abs. 2 UrhG kommt es dabei auf eine persönlich-geistige Schöpfung an. Diese muss das Durchschnittskönnen deutlich übersteigen, um schutzfähig zu sein. Hierdurch werden völlig banale und alltägliche Arbeiten vom Schutzbereich des Urheberrechts ausgenommen.

Kurze Texte werden in der Regel also nicht geschützt sein, lange und individuelle Texte hingegen schon. Bilder und Videos sind aber immer urheberrechtlich geschützt.

Schutz der Website

Eine Website an sich wird in den seltensten Fällen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können. Dies liegt daran, dass die notwendige Gestaltungshöhe oftmals nicht erreicht sein wird, da jeder mit durchschnittlichen Programmierkenntnissen und der entsprechenden Software eine identische Website programmieren kann.

Schutzfähig sind im Einzelfall dann aber selbstverständlich die einzelnen Bestandteile einer Website. Schutz kommt hier insbesondere in Betracht für:

  • Texte
  • Fotografien
  • Bilder, beispielsweise Stadtpläne
  • Software
  • Datenbanken, unter Umständen auch Linksammlungen

 

Insbesondere bei der Erstellung des eigenen Internetprojekts ist es unerlässlich, urheberrechtliche Vorgaben einzuhalten. Hier sollte möglichst im Vorfeld geklärt werden, ob die Rechte Dritter verletzt werden. Es empfiehlt sich auch immer, vertragliche Nutzungsvereinbarungen mit den Rechteinhabern zu treffen, um kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Lassen Sie sich beraten

Wenn Sie Fragen im Bereich Urheberrechte und Nutzungsrechte haben, klären wollen, ob Sie fremde Rechte verletzen oder selbst wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden: Nehmen Sie einfach Kontakt auf, wir helfen Ihnen gern weiter.

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