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Urheberrecht im Internet

Kaum ein Rechtsbereich ist im digitalen Zeitalter so wichtig wie das Urheberrecht im Internet. Und in kaum einem anderen Bereich gibt es so viele rechtliche Auseinandersetzungen. Bilder, Texte, Musikstücke und Videos sind im Internet weitgehend frei verfügbar. Das bedeutet aber nicht, dass man alle Inhalte und Materialien auch automatisch nutzen darf.

Ganze Branchen leben von der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Filesharing, Bilderklau und Streit um Verwertungsrechte sind nur einige Beispiele für mögliche Auseinandersetzungen. Eine unüberlegte Aktion kann schnell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Dieser Artikel bietet einen kompakten Überblick zum Thema Urheberrecht im Internet (Lesezeit: ca. 6 Minuten) und liefert Ihnen wichtige Informationen, eine erste Antwort auf häufige Fragen sowie Orientierung durch einen Rechtsanwalt, um Verstößen im Netz vorzubeugen.

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Was ist Urheberrecht?

Das Urheberrecht legt fest, wer Urheber ist, wer also ein bestimmtes Werk geschaffen hat und darüber bestimmen darf. Daneben regelt das Urheberrecht aber auch, wer ein „Werk“ nutzen und wirtschaftlich verwerten darf, etwa indem Verträge über Nutzungsrechte mit dem Urheber abgeschlossen werden. Das Urheberrecht im Internet gilt beispielsweise für:

  • Texte und Beschreibungen
  • Bilder und Fotos
  • Computerprogramme (Software)
  • Filme und Musik
  • Werke der Kunst und Literatur

Ein wichtiger Grundsatz: Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes – ein Copyright-Vermerk ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Urheberrecht im Internet: Kein Ideenschutz

Wichtig ist, dass das Urheberrecht keine Ideen schützt, sondern immer nur die konkrete Umsetzung einer Idee. Bloße Ideen und Konzepte sind also nicht geschützt, solange diese nicht tatsächlich realisiert wurden. Dementsprechend ist beispielsweise das Konzept einer Website, etwa die Idee, über das Internet eine Plattform zu eröffnen, auf der die Nutzer verschiedene Dinge gegen Höchstgebot oder Festpreis kaufen und verkaufen können, nicht urheberrechtlich schutzfähig.

Schöpfungshöhe

Zusätzlich zu dem Begriff der Schöpfung, also der körperlichen Umsetzung einer Idee, muss das Werk auch eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen. Nach § 2 Abs. 2 UrhG kommt es dabei auf eine persönlich-geistige Schöpfung an. Diese muss das Durchschnittskönnen deutlich übersteigen, um schutzfähig zu sein. Hierdurch werden völlig banale und alltägliche Arbeiten vom Schutzbereich des Urheberrechts ausgenommen.

Kurze Texte werden in der Regel also nicht geschützt sein, lange und individuelle Texte hingegen schon. Bilder und Videos sind aber immer urheberrechtlich geschützt.

Schutz der Website

Eine Website an sich wird in den seltensten Fällen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können. Dies liegt daran, dass die notwendige Gestaltungshöhe oftmals nicht erreicht sein wird, da jeder mit durchschnittlichen Programmierkenntnissen und der entsprechenden Software eine identische Website programmieren kann.

Schutzfähig sind im Einzelfall dann aber selbstverständlich die einzelnen Bestandteile einer Website. Schutz kommt hier insbesondere in Betracht für:

  • Texte
  • Fotografien
  • Bilder, beispielsweise Stadtpläne
  • Software
  • Datenbanken, unter Umständen auch Linksammlungen

Insbesondere bei der Erstellung des eigenen Internetprojekts ist es unerlässlich, urheberrechtliche Vorgaben einzuhalten. Hier sollte möglichst im Vorfeld geklärt werden, ob die Rechte Dritter verletzt werden. Es empfiehlt sich auch immer, vertragliche Nutzungsvereinbarungen mit den Rechteinhabern zu treffen, um kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Eine rechtliche Aktualisierung der eigenen Inhalte und Nutzungsrechte kann daher in manchen Fällen sinnvoll sein.

Lassen Sie sich beraten

Wenn Sie Fragen im Bereich Urheberrechte und Nutzungsrechte haben, klären wollen, ob Sie fremde Rechte verletzen oder selbst wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden: Nehmen Sie einfach Kontakt auf, wir helfen Ihnen gern weiter.

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Urheberrecht im Internet: Was ist erlaubt?

Viele fragen sich, welche Inhalte im Internet tatsächlich genutzt werden dürfen. Grundsätzlich gilt: Eine Verwendung ist nur dann zulässig, wenn Sie selbst der Urheber sind, eine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt oder gesetzliche Ausnahmen greifen. Ein bloßer Quellenhinweis ersetzt dabei keine Lizenz, und auch ein fehlender Copyright-Vermerk bedeutet keinesfalls, dass Inhalte frei nutzbar sind.

Gerade im Netz kommt es daher immer wieder zu Verstößen, etwa durch das unerlaubte Teilen von Bildern oder Texten. Wenn Sie unsicher sind, welche Nutzung im Einzelfall erlaubt ist, unterstützt Sie die Kanzlei Siebert Lexow gern mit einer rechtlichen Einschätzung.

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FAQ – häufige Fragen zum Urheberrecht im Internet

Das Urheberrecht im Internet schützt kreative Leistungen von Menschen – also Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Software oder auch einen Song – vor unbefugter Nutzung. Grundlage ist das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG). Es regelt, dass allein der Schöpfer eines Werkes entscheidet, wer dieses Werk verwenden, verbreiten oder bearbeiten darf.

Auch wenn Inhalte online frei zugänglich erscheinen, bedeutet das nicht automatisch freie Verwendung. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer Inhalte ohne Erlaubnis nutzt oder kopiert, riskiert eine Urheberrechtsverletzung mit möglichen Sanktionen. Die Kanzlei Siebert berät Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten im digitalen Umfeld.

Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes – eine Registrierung ist nicht erforderlich. Sobald ein Werk online gestellt oder in Social Media geteilt wird, bleibt es weiterhin geschützt. Das Gesetz gibt dem Urheber das ausschließliche Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Wer fremde Inhalte hochladen, verbreiten oder bearbeiten möchte, benötigt grundsätzlich die Zustimmung des Rechteinhabers.

Eine wichtige Ausnahme besteht etwa beim Zitatrecht – hier dürfen Inhalte unter bestimmten Regelungen und mit korrekter Quelle genutzt werden. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. Gerade bei digitalen Plattformen und internationaler Verbindung von Märkten entstehen häufig komplexe rechtliche Probleme, bei denen eine juristische Prüfung sinnvoll ist.

Sie dürfen grundsätzlich alle Inhalte veröffentlichen, an denen Sie selbst die Rechte besitzen oder für deren Nutzung Sie eine ausdrückliche Erlaubnis erhalten haben.

Das betrifft insbesondere:

  • selbst erstellte Texte und Bilder
  • eigene Videos oder Musik
  • lizenzierte Inhalte mit klar geregeltem Zugang und Nutzungsumfang

Nicht erlaubt ist es, fremde Fotos, Texte oder Musik einfach zu kopieren oder erneut zu veröffentlichen – auch nicht mit Verweis auf die Quelle, wenn keine entsprechende Lizenz besteht. Gerade für Unternehmen, Influencer und Verbraucher auf Social Media ist Vorsicht geboten. Bereits das Teilen oder erneute Hochladen geschützter Inhalte kann zu Abmahnungen führen. Die Kanzlei Siebert unterstützt Sie dabei, rechtssichere Lösungen für Ihr Online-Projekt zu entwickeln.

Erlaubt ist alles, was entweder

  • vom Urheber ausdrücklich gestattet wurde,
  • durch gesetzliche Regelungen gedeckt ist oder
  • nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht und daher nicht geschützt ist.

Typische Möglichkeiten sind etwa der Erwerb von Nutzungsrechten, Creative-Commons-Lizenzen oder individuell vertraglich vereinbarte Rechteübertragungen. Eine rechtzeitige Prüfung ist daher der beste Grund, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.