Marketingstrategien haben sich in den letzten Jahren durch Social Media stark verändert. Printmedien werden immer unwichtiger und der Großteil des Marketings findet heute auf Social-Media Plattformen, wie Facebook, Instagram oder TikTok, statt. Dies eröffnet unzählige neue Möglichkeiten, Ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Allerdings öffnet dies auch neue rechtliche Fallen, die sie beachten müssen. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, soll dieser Artikel die wichtigsten rechtlichen Fragen skizzieren, denen Sie sich stellen müssen, um als Social Media Agentur rechtssicher aufzutreten.
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Social Media Recht
Um sich bedenklos innerhalb von Social Media zu vermarkten, gibt es rechtliche Bereiche, an die Sie als Social Media Agenturen denken müssen, um rechtssicher zu handeln. Diese Bereiche betreffen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)
- Verschwiegenheitserklärung (NDA)
- Agenturhaftung
Warum sollten Sie auf maßgeschneiderte AGB setzen?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen sicher, dass die von Ihnen erbrachten Leistungen in einem gesetzlichen Rahmen verpackt sind. Es ist wichtig, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Dienste und Nutzungen abdecken, die Sie als Social Media Agentur anbieten. Je nach Leistung oder Nutzung müssen Sie die AGB entsprechend erstellen, um die Vertragsgrundlage zu bestimmen. So wissen Sie und Ihr Vertragspartner, wie der Vertragsrahmen aussieht. Gerade in sozialen Netzwerken geht es um Daten, mit denen Unternehmen Geld verdienen. Daher ist es besonders wichtig, dass alle geforderten Inhalte frei von Rechtsfehlern sind. Dadurch wird das Risiko einer möglichen gesetzlichen Haftung minimiert.
Welche Vorteile hat ein AV-Vertrag im Social Media-Bereich?
Wenn Kunden darauf abzielen, ihre Präsenz im Social Media-Bereich mit Ihrer Hilfe auszubauen, dann treten Sie als Dienstleister zwischen Ihren Kunden und der Social Media-Plattform auf. Dabei verarbeiten Sie personenbezogene Daten Ihrer Kunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie mit Ihren Kunden und der Social Media-Plattform einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen oder sofern Sie bereits einen abgeschlossen AV-Vertrag haben, diesen prüfen.
Der AV-Vertrag regelt die Datenverarbeitung zwischen Ihnen und Ihren Kunden bzw. Ihren Auftraggebern. Geregelt werden insbesondere Art und Zweck der Verarbeitung, die Dauer der Verarbeitung sowie die Arten personenbezogener Daten. Wichtig ist auch, Verantwortlichkeiten nicht nur im Außenverhältnis, sondern auch im Innenverhältnis zwischen Ihnen zu regeln, damit die Haftungsfrage im Zweifel geklärt ist. Am einfachsten ist es, die Bestandteile des AV-Vertrages in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammenzufassen und beide Punkte in einem Dokument festzuhalten.
Wozu dient eine Verschwiegenheitserklärung (NDA)?
Arbeiten Sie mit anderen Unternehmern zusammen, dann ist bei der Arbeit mit sensiblen Daten darauf zu achten, dass Sie mit Ihren Vertragspartnern, eine Verschwiegenheitserklärung (non disclosure agreement) abschließen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zur Geheimhaltung vertraulicher und sensibler Daten, Dokumente oder Gespräche. Sie schützt Sie vor möglichen finanziellen Schäden sowie einem Imageverlust und sichert Ihre Geschäftsgeheimnisse. Bei Nichtbeachtung der Vertraulichkeit durch Ihre Vertragspartner führt dies zu einer Vertragsstrafe und Sie können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ihre Verschwiegenheitsvereinbarung sollte dabei folgendes enthalten:
- Wer sind die Vertragsparteien?
- Was ist Gegenstand der Vereinbarung?
- Welche Informationen müssen vertraulich behandelt werden?
- Gibt es zulässige und unzulässige Handlungen?
- Gibt es eine Vertragsstrafe?
- Wie lange gilt die Vereinbarung?
- Welches Recht ist anwendbar und wie ist der Gerichtsstand?
Durch die Nutzung einer Geheimhaltungsvereinbarung nehmen Sie die Vertraulichkeit Ihrer Kundendaten ernst und zeigen ihnen, dass Sie professionell und vertrauenswürdig sind. So werten Sie nebenbei Ihr Image Ihrer Agentur auf.
Was kann noch eine Agenturhaftung auslösen?
Neben fehlerhaft formulierten AGB und unzureichenden Datenschutzbestimmungen können Sie auch für Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheber- oder Markenrecht haften. Wettbewerbswidriges Verhalten kann zu einer meist kostspieligen Unterlassungspflicht führen. Das falsche Erstellen eines Logos oder Firmennamens kann beispielsweise eine Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzung darstellen und führt in vielen Fällen zu einer Abmahnung.
Auch die Nutzung von z. B. fremden Inhalten anderer Websites ohne Kennzeichnung des Urhebers kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Zudem müssen Sie im Rahmen des Framings darauf achten, dass bei einer Einbindung externer Inhalte in Ihre eigene Website damit zu rechnen ist, dass Sie für den fremden Inhalt haften, wenn der fremde Inhalt Rechte Dritter verletzt.
Es lohnt sich daher auf einen umfänglichen Schutz zu setzen, der Sie in vielerlei Hinsicht absichert. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Sie dabei zu unterstützen und steht Ihnen zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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