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Social-Media-Guidelines für Unternehmen

Was gilt rechtlich Unternehmen auf Facebook & Co.

Weder etablierte Unternehmen noch Start-ups kommen an sozialen Netzwerken wie Facebook vorbei. Hier gibt es zahlreiche rechtliche Punkte zu beachten:

  • Datenschutz beim Einbinden von Like-Buttons & Co.
  • Social-Media-Guidelines (Wer darf was im Unternehmen posten?)
  • Arbeitsrechtliche Fragen
  • Wettbewerbsverstöße bei Werbung oder Gewinnspielen auf Facebook
  • Urheberrecht an Bildern, Texten und Videos

Rechtsberatung zu sozialen Netzwerken

Geben Sie Ihrem Team die rechtliche Sicherheit für den perfekten Post! Klären Sie alle offenen Fragen und legen Sie klare Social-Media-Richtlinien fest – damit Sie sich voll auf Ihr Marketing konzentrieren können.

Social-Media-Strategie rechtlich absichern

Was sind Social-Media-Richtlinien?

Social-Media-Guidelines sind interne Richtlinien, die den Umgang von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, X oder LinkedIn regeln. Ein Beispiel: Eine Guideline legt fest, wie ein Mitarbeiter reagieren soll, wenn ein Kunde in einem Kommentar Kritik am Unternehmen äußert. Die Definition unterscheidet sich je nach Branche und Unternehmensgröße, im Kern geht es aber immer um klare Vorgaben für Äußerungen im Namen der Firma.

Risiken ohne Social-Media-Guidelines

Fehlen klare Social-Media-Richtlinien, entstehen schnell Probleme. Mitarbeitende posten ungefragt Interna, äußern private Meinungen, die mit der Haltung des Unternehmens verwechselt werden, oder verletzen ohne böse Absicht Urheber- und Markenrecht. Auch die Sicherheit von Zugangsdaten zu Social-Media-Kanälen gerät ohne feste Vorschriften ins Wanken. Wo die Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung nicht klar geregelt ist, verschwimmt schnell, wer für welche Beiträge Verantwortung trägt.

Warum Social-Media-Guidelines wichtig sind: Zweck und Aufgaben

Der Zweck von Social-Media-Guidelines liegt darin, Mitarbeitern Orientierung zu geben und das Unternehmen rechtlich abzusichern. Sie definieren Ziele für den Einsatz von Social-Media-Marketing und legen fest, wer im Namen der Marke sprechen darf. In diesem Sinne dienen gute Handlungsempfehlungen dazu, im Alltag schnell zu entscheiden, ob ein Beitrag freigegeben werden kann oder Rücksprache nötig ist. Sie sorgen für Sicherheit auf allen Seiten, bei Mitarbeitenden genauso wie in der Unternehmensführung.

Diese Inhalte gehören in Social-Media-Guidelines

Social-Media-Guidelines sollten mehrere Bereiche abdecken. Dazu zählen Vereinbarungen zur Netiquette, also zum Umgang und Umgangston in Kommentaren und Beiträgen, ebenso wie Vorgaben zum Auftreten gegenüber Kunden im Web. Auch die Art der Inhalte spielt eine Rolle: Dürfen Mitarbeiter eigenen Content über das Unternehmen veröffentlichen oder liegt diese Aufgabe ausschließlich bei der Unternehmenskommunikation? Konkrete Social-Media-Guidelines-Beispiele helfen dabei, diese Fragen greifbar zu machen.

Social-Media-Guidelines erstellen: Fahrplan und Checkliste

Bei der Erstellung von Social-Media-Guidelines für Unternehmen hat sich ein schrittweiser Fahrplan bewährt:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Social-Media-Plattformen nutzt die Organisation bereits und wer betreut sie?
  2. Ziele festlegen: Was soll mit den Guidelines konkret erreicht werden?
  3. Rahmenbedingungen klären: Welche rechtlichen Vorgaben, etwa zum Datenschutz oder Markenrecht, müssen berücksichtigt werden?
  4. Mitarbeiter einbinden: Wer aus dem Team kennt das Thema aus der Praxis und kann bei der Formulierung helfen?
  5. Guidelines formulieren und im Unternehmen kommunizieren.
  6. Regelmäßig überprüfen und an neue Entwicklungen anpassen.

Gerade bei Punkt drei, den rechtlichen Rahmenbedingungen, lohnt sich frühzeitig anwaltlicher Rat. Siebert Lexow prüft bestehende Entwürfe oder unterstützt von Grund auf bei der Erstellung, damit die Guidelines im Ernstfall auch wirklich tragen.

Verhaltensregeln für Mitarbeiter: Social-Media-Aktivitäten im beruflichen Rahmen

Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen empfiehlt sich eine klare Trennung zwischen privaten und beruflichen Social-Media-Aktivitäten. Wer im Rahmen seiner Arbeit als Markenbotschafter auftritt, sollte wissen, welche Themen öffentlich kommentiert werden dürfen und welche nicht. Social-Media-Guidelines für Mitarbeiter legen typischerweise fest, dass Interna, laufende Rechtsstreitigkeiten oder unternehmensinterne Konflikte kein Thema für private Kanäle sind.

Social-Media-Kommunikation: Welche Richtlinien gelten für die richtige Nutzung sozialer Medien?

Für die Social-Media-Kommunikation insgesamt gilt: Jede Plattform hat eigene Regeln, doch einige Vorschriften lassen sich unternehmensweit einheitlich festlegen. Dazu zählen der respektvolle Umgang mit Kunden und Kollegen, der Verzicht auf Werbung ohne Kennzeichnung sowie die Beachtung von Urheberrecht bei Bildern und Videos. Klare Hinweise zu diesen Punkten stärken die Unternehmenskultur und tragen langfristig zum Erfolg der Social-Media-Guidelines bei.

Social-Media-Guidelines rechtssicher gestalten mit Kanzlei Sieber Lexow

Ob Neuentwicklung oder Überarbeitung bestehender Richtlinien: Die Kanzlei Siebert Lexow berät Unternehmen jeder Größe zu Social-Media-Guidelines, die arbeitsrechtlich, wettbewerbsrechtlich und datenschutzrechtlich abgesichert sind. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, damit Ihre Social-Media-Aktivitäten auf einer soliden rechtlichen Grundlage stehen.

FAQ – häufige Fragen zu Social-Media-Guidelines

Zehn Grundregeln decken die häufigsten rechtlichen und praktischen Fallstricke ab:

  1. Werbung und Kooperationen klar kennzeichnen, sonst drohen Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen.
  2. Private und berufliche Aussagen trennen, besonders wenn der Arbeitgeber erkennbar ist.
  3. Vor jedem Post prüfen, ob Bilder, Texte oder Videos urheberrechtlich geschützt sind.
  4. Auf abwertende oder beleidigende Kommentare gegenüber Kollegen, Kunden oder Wettbewerbern verzichten.
  5. Keine internen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse preisgeben.
  6. Auf Kritik sachlich statt impulsiv reagieren.
  7. Die Netiquette der jeweiligen Plattform einhalten.
  8. Beim Teilen von Kundendaten die Vorgaben der DSGVO beachten.
  9. Deutlich kennzeichnen, wenn eine Meinung privat und nicht im Namen des Unternehmens geäußert wird.
  10. Bei Unsicherheiten Rücksprache mit der Rechtsabteilung oder einer spezialisierten Kanzlei wie Siebert Lexow halten.

Ein generelles Recht auf private Social-Media-Nutzung während der Arbeitszeit gibt es nicht. Ob und in welchem Umfang die Nutzung erlaubt ist, regelt der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Fehlt eine solche Regelung, kann der Arbeitgeber die Nutzung über sein Direktionsrecht einschränken oder ganz untersagen. In der Praxis dulden viele Unternehmen kurze private Pausen am Smartphone, verlassen sich aber lieber auf klare Social-Media-Guidelines für Mitarbeiter als auf stillschweigende Duldung.

Ja, der Arbeitgeber darf im Rahmen von Social-Media-Guidelines Vorgaben machen, allerdings nicht grenzenlos. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bleiben geschützt. Vorschriften, die sich auf die berufliche Rolle und den Umgang mit dem Unternehmen beziehen, sind in der Regel zulässig, ein pauschales Verbot privater Meinungsäußerung dagegen nicht. Ob eine konkrete Klausel in den Social-Media-Guidelines für Mitarbeiter rechtlich Bestand hat, lässt sich am besten im Einzelfall prüfen, etwa durch Siebert Lexow.

Angemessenes Verhalten bedeutet vor allem einen respektvollen und sachlichen Umgangston, auch bei Kritik. Dazu gehört, keine Geschäftsgeheimnisse oder internen Informationen zu veröffentlichen, Urheberrechte Dritter zu beachten und private Meinungen klar von offiziellen Unternehmensaussagen zu trennen. Wer diese Punkte beachtet, bewegt sich in aller Regel innerhalb der arbeitsrechtlichen Vorgaben und der Netiquette.