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Markenverlängerung – ein oft unterschätzter Schritt im Markenschutz

Eine eingetragene Marke bietet Ihrem Unternehmen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen wertvollen Wettbewerbsvorteil. Doch mit der Markenanmeldung allein ist es nicht getan: Nach Ablauf der Schutzdauer muss die Marke aktiv verlängert werden, um die Schutzrechte dauerhaft aufrechtzuerhalten.

Viele Unternehmen verlieren aus Unachtsamkeit oder Unkenntnis ihre Markenrechte, obwohl die Verlängerung vergleichsweise unkompliziert und planbar ist. Genau hier setzt die Kanzlei Siebert Lexow an: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Marke rechtzeitig zu verlängern, alle Kosten im Blick zu behalten und den Markenschutz dauerhaft zu sichern.

In unserer Kanzlei Siebert Lexow bieten wir Ihnen zwei maßgeschneiderte Markenpakete an: die Anmeldung einer deutschen Marke (DE-Marke) sowie die Anmeldung einer Unionsmarke (EU-Marke). Beide Pakete beinhalten ein fundiertes Praxisgutachten sowie eine ausführliche Beratung durch unsere erfahrenen Fachanwälte.

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Was bedeutet Markenverlängerung und warum ist sie so wichtig?

Eine Markenverlängerung bezeichnet den rechtlich notwendigen Schritt, um den Schutz einer eingetragenen Marke über die erste Schutzperiode hinaus aufrechtzuerhalten. Die Schutzdauer einer Marke beträgt zunächst zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Nach Ablauf dieser Frist ist eine aktive Verlängerung der Marke erforderlich – andernfalls erlischt das Schutzrecht und kann nicht ohne Weiteres wiederhergestellt werden.

Der Sinn der Markenverlängerung liegt auf der Hand: Nur wer den Markenschutz rechtzeitig erneuert, behält das exklusive Nutzungsrecht an seiner Marke. Das betrifft nicht nur Logos, Namen oder Produktkennzeichnungen, sondern auch das damit verbundene Vertrauen und die Wiedererkennbarkeit bei Ihren Kunden. Die rechtzeitige Verlängerung ist daher ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Markenstrategie.

Als spezialisierte Kanzlei für Markenrecht sorgt Siebert Lexow dafür, dass Ihre Marke dauerhaft geschützt bleibt – mit professioneller Fristenüberwachung, fundierter rechtlicher Beratung und transparenten Informationen zu den Kosten und Anforderungen.

Mit einer Abgrenzungsvereinbarung schaffen Unternehmen klare Regeln für die Markennutzung und vermeiden so effektiv Markenrechtsverletzungen. Ein ergänzendes NDA (Non-Disclosure Agreement) schützt zudem vertrauliche Informationen und stärkt die rechtliche Sicherheit in Markenkooperationen.

Wie oft kann eine Marke verlängert werden?

Eine gute Nachricht für Markeninhaber: Die Verlängerung einer Marke ist nicht nur einmal möglich, sondern beliebig oft wiederholbar – jeweils um weitere zehn Jahre. Solange Sie die geltenden Fristen einhalten und die entsprechenden Kosten fristgerecht entrichten, können Sie Ihre Marke unbegrenzt verlängern und den Markenschutz dauerhaft aufrechterhalten.

Das bedeutet konkret: Nach jeder Verlängerung beginnt eine neue zehnjährige Schutzdauer, innerhalb derer Ihre Marke weiterhin exklusiv geschützt ist. So lassen sich langjährig etablierte Markenwerte und Investitionen in Markenaufbau zuverlässig absichern – vorausgesetzt, die nötigen rechtlichen Schritte werden rechtzeitig eingeleitet.

So verlängern Sie Ihre Marke – der Ablauf im Überblick

Die Verlängerung einer Marke ist ein formeller Verwaltungsakt, der jedoch gewissen Fristen und Anforderungen unterliegt. Damit der Markenschutz nicht unbeabsichtigt erlischt, sollten Markeninhaber den Ablauf genau kennen – oder auf erfahrene rechtliche Begleitung setzen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Schritte:

1. Fristen beachten

Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Eine Markenverlängerung ist frühestens ein Jahr vor Ablauf dieser Frist möglich. Spätestens am letzten Tag der Schutzfrist muss die Verlängerung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt werden. Wird diese Frist versäumt, besteht nur noch eine sechsmonatige Nachfrist – allerdings mit einem Kostenaufschlag.

2. Verlängerungsantrag stellen

Die Verlängerung erfolgt durch einen formellen Antrag beim DPMA. Hierbei müssen Sie angeben, welche Markenklassen verlängert werden sollen. Eine teilweise Verlängerung – also nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen – ist ebenfalls möglich.

3. Verlängerungsgebühren zahlen

Die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühren ist zwingend erforderlich. Diese richten sich nach der Anzahl der Klassen, für die der Markenschutz verlängert werden soll. Eine Nichtzahlung führt automatisch zum Erlöschen der Marke.

4. Bestätigung und neue Schutzfrist

Nach erfolgreicher Antragstellung und Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung vom DPMA. Ihre Marke ist dann für weitere zehn Jahre geschützt.

Verlängerung nationaler, europäischer und internationaler Marken – worin liegen die Unterschiede?

Die Grundprinzipien der Markenverlängerung ähneln sich weltweit: Jede Marke muss nach Ablauf der Schutzdauer aktiv verlängert werden, um ihren rechtlichen Bestand zu sichern. Je nach Art der Marke – ob deutsche, europäische oder internationale – gibt es jedoch Unterschiede im Verfahren:

  • Deutsche Marken: Die Verlängerung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab dem Anmeldetag, verlängerbar um jeweils weitere zehn Jahre.
  • Europäische Marken (Unionsmarken): Zuständig ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Auch hier beträgt die Schutzdauer zehn Jahre. Die Verlängerung betrifft automatisch alle EU-Mitgliedsstaaten.
  • Internationale Marken: Diese werden über die WIPO (World Intellectual Property Organization) im Rahmen des Madrider Systems verwaltet. Die Verlängerung gilt jeweils für die ursprünglich benannten Länder und muss dort entsprechend berücksichtigt werden.

Die Kanzlei Siebert Lexow berät Sie umfassend zur jeweiligen Vorgehensweise – ob Sie Ihre Marke in Deutschland verlängern, in der EU absichern oder in mehreren Ländern gleichzeitig schützen möchten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Schutzrechte rechtssicher und termingerecht erneuert werden – ganz gleich, in welchem System Sie Ihre Marke angemeldet haben.

Was kostet eine Markenverlängerung?

Die Kosten für die Verlängerung einer Marke variieren je nach Art der Marke und Anzahl der geschützten Waren- und Dienstleistungsklassen. Es handelt sich dabei um amtliche Gebühren, die innerhalb der vorgesehenen Fristen vollständig zu entrichten sind. Eine verspätete Zahlung führt zu Zuschlägen oder sogar zum Verlust der Marke.

Deutsche Marken

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) betragen die Verlängerungsgebühren aktuell:

  • 750 Euro für die Verlängerung in bis zu drei Klassen
  • Weitere 260 Euro für jede zusätzliche Klasse
  • Bei verspäteter Zahlung (innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist): zusätzlich 50 Euro Verspätungszuschlag

Europäische Marken

Für die Verlängerung einer Unionsmarke beim EUIPO fallen folgende Kosten an:

  • 850 Euro für die erste Klasse
  • 50 Euro für jede weitere Klasse (bis zur dritten Klasse)
  • Ab der vierten Klasse: 150 Euro je zusätzliche Klasse

Internationale Marken (IR-Marke)

Die Gebühren bei der WIPO sind abhängig von der Anzahl der benannten Länder und der dort jeweils geltenden Klassenanzahl. Hinzu kommen Verwaltungskosten und eventuell nationale Zusatzgebühren für eine Internationale Marke.

Mit unserem „Marken-Paket“ haben Sie alles, was Sie zur Markenanmeldung benötigen. So können Sie sich um die Entwicklung Ihrer Marke und Ihres Unternehmens zuwenden, während Sie uns die Formalität überlassen.

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