Marke anmelden, Marke schützen & Markenschutz strategisch umsetzen
Um eine Marke erfolgreich auf dem Markt – und perspektivisch in der Welt – zu etablieren, gehört neben einer guten Geschäftsidee ebenso die rechtliche Sicherheit. Eine solche können Sie durch eine Anmeldung einer Marke erreichen, wodurch Sie Ihre Marke und damit letztendlich auch Ihre Geschäftsidee vor einer widerrechtlichen Nutzung und Nachahmung durch Dritte schützen.
Eine Markenanmeldung bietet insbesondere für Unternehmer, Gründer und Firmen zahlreiche Vorteile: Sie trägt zum Aufbau von Vertrauen bei Kunden bei, stärkt den Rechtsschutz und kann den Unternehmenswert nachhaltig steigern.
Welche Vorteile eine Markenanmeldung noch für Sie bereithält, wie Sie eine Marke anmelden – etwa über die Online-Anmeldung beim Patent- und Markenamt DPMA – und welche Rolle das Recht dabei spielt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Markenrecherche und Markenschutz: eng miteinander verknüpft
Dabei wird schnell deutlich, wie eng die Themen Markenrecherche, Markenschutz und Markenrechtsverletzung miteinander verknüpft sind und wie entscheidend sie für den langfristigen Erfolg des Markenschutzes sind. Nur wer frühzeitig prüft, ob eine Marke frei verfügbar ist, relevante Datenbanken nutzt und mögliche Risiken kennt, kann Konflikte vermeiden und seine Marke strategisch am Markt positionieren. Dies gilt sowohl für nationale Anmeldungen beim DPMA als auch für weitergehende Markenstrategien.
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Was ist eine Marke?
Neben den Vorteilen einer Markenanmeldung ist es für Sie essenziell, zu wissen, was eine Marke ist, um Ihre Markenidentität überhaupt aufbauen zu können.
Eine Marke ist grundsätzlich ein Zeichen, das dazu dient, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Der spätere Markeninhaber erhält dadurch ein ausschließliches Nutzungsrecht.
Welche Zeichen können als Marke geschützt werden?
Das Markengesetz definiert dazu genauer, was Sie als Marke schützen können. Sie können demnach alle Zeichen, insbesondere
- Wörter einschließlich Personennamen,
- Abbildungen,
- Buchstaben,
- Zahlen,
- Klänge,
- dreidimensionale Gestaltungen (3D-Marken) einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie
- sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen
schützen lassen, sofern diese zur Unterscheidung geeignet sind (§ 3 Absatz 1 MarkenG). Entscheidend ist dabei stets die Schutzfähigkeit der Marke.
Arten von Marken und Markenformen
Marken können also in verschiedenen Markenformenauftreten. Es gibt unterschiedliche Markenarten, darunter:
- Wortmarke (Buchstaben und/oder Wörter):
Eine Wortmarke besteht aus Buchstaben, Wörtern oder einer Kombination aus beidem. Der Schutz einer Wortmarke erstreckt sich auf die Verwendung der spezifischen Wörter oder Buchstaben in der markenrechtlich geschützten Form.
Beispiele: Apple, Coca-Cola, Google Bildmarke (grafische Symbole oder Designs):
Eine Bildmarke besteht aus einem grafischen Element, einem Symbol oder einem Design. Die Schutzrechte gelten für das visuelle Erscheinungsbild des Symbols oder Logos.
Beispiele: Apple-Logo, Nike-Swoosh, McDonald’s-“M”- Kombinationsmarke (Wort-Bildelemente): Kombinationsmarken kombinieren sowohl Wort- als auch Bildelemente.
Beispiel: Starbucks-Logo, das sowohl den Schriftzug “Starbucks” als auch ein grafisches Element enthält.
- Dreidimensionale Marke (Form von Waren oder Verpackung): Eine dreidimensionale Marke bezieht sich auf die Form von Waren oder ihrer Verpackung.
Beispiel: Coca-Cola-Flasche - Hörmarke (akustische Signale oder Klänge): Hörmarken beziehen sich auf akustische Signale oder Klänge, die mit einer bestimmten Marke verbunden sind.
Beispiel: Intel-Klanglogo - Farbmarke (spezifische Farben oder Farbkombinationen): Farbmarken beziehen sich auf bestimmte Farben oder Farbkombinationen.
Beispiel: Lila Farbe, die von der Marke Milka verwendet wird. - Positionsmarke (spezifische Position von Elementen): Eine Positionsmarke bezieht sich auf die spezifische Position von Elementen auf einem Produkt oder einer Verpackung
Beispiel: Polo-Logo by Ralph Lauren
Diese unterschiedlichen Arten von Marken bieten Ihnen als Unternehmen die Möglichkeit, Ihre Produkte und Dienstleistungen auf einzigartige Weise zu kennzeichnen und zu schützen. Die Wahl der Art der Marke hängt oft von den Besonderheiten Ihres Produkts, Ihrer Dienstleistung und der Markenstrategie Ihres Unternehmens ab.
Lassen Sie sich zum Thema Markenanmeldung beraten!
Internationale Markenanmeldung und EU-Marken
Möchten Sie eine bereits registrierte nationale Marke auch international schützen lassen, dann müssen Sie einen „Antrag auf internationale Registrierung“ über das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nach dem Madrider System stellen. Die Einreichung ist dabei auch elektronisch und signaturfrei möglich.
Alternativ kann eine Unionsmarke über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Beide Verfahren dienen der erweiterten Markenregistrierung außerhalb Deutschlands.
Folgende Formulare sind für den Antrag auf internationale Registrierung Ihrer Marke erforderlich:
- Begleitschreiben an das DPMA zum Antrag auf internationale Registrierung einer Marke (M8005): Diesen Antrag richten Sie an das DPMA. Sie teilen darin u.a. Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und das Aktenzeichen Ihrer nationalen Basismarke mit.
- Antrag auf internationale Registrierung einer Marke – MM2: Zudem müssen Sie das von der WIPO herausgegebene (englisch- oder französischsprachige) Formblatt MM2 verwenden. Hinweise zum Ausfüllen dieses Formblatts finden Sie auf der Internetseite der WIPO(“Note for filing”).
Darüber hinaus können Sie weitere Dokumente einreichen, wie beispielsweise eine Markendarstellung, das Formular zur Beanspruchung einer Seniorität (MM17) oder eine Benutzungsabsichtserklärung (MM18). Diese finden Sie unter „Additional downloadable Forms“.
Aufgrund der Komplexität empfehlen wir allerdings das Prozedere der Markenanmeldung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchführen zu lassen, der die notwendigen Dokumente vollständig und fristgerecht einreicht, um Verzögerungen bei der Anmeldung zu vermeiden.
Hinweis: Unterstützung durch Anwalt sinnvoll
Aufgrund der Komplexität – insbesondere im Hinblick auf Prüfung, Fristen und mögliche absolute Schutzhindernisse – empfiehlt sich häufig die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwälte. Eine fundierte Beratung kann helfen, Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden.
Kann eine Markenanmeldung nachträglich geändert werden?
Nachdem Sie eine Markenanmeldung eingereicht haben, sind wesentliche Änderungen der Markenanmeldung ausgeschlossen. Das besagt der Grundsatz der Unveränderlichkeit, der im Markenrecht gilt. Eine Korrektur von Registereintragungen ist deshalb nur in begrenztem Umfang möglich.
Beispielsweise kann das DPMA gemäß § 45 MarkenG Eintragungen im Register und entsprechende Veröffentlichungen auf Antrag oder von Amts wegen aus Gründen von offensichtlichen Unrichtigkeiten ändern und berichtigen.
Wie lange ist eine Marke nach einer Anmeldung markenrechtlich geschützt?
Wie lange ein Anmeldeverfahren einer Marke dauert, ist schwer vorauszusehen. Nach Aussagen des DPMA ist das Anmeldeverfahren aber in der Regel nach wenigen Monaten abgeschlossen. Ausschlaggebend für eine verlängerte Bearbeitungsdauer sind die Unvollständigkeit der eingereichten Dokumente und Unterlagen und mögliche Rückfragen seitens des DPMA.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Wie lange eine Markenanmeldung dauert, lässt sich nicht exakt vorhersagen. Das DPMA gibt an, dass das Verfahren in der Regel nach wenigen Monaten abgeschlossen ist. Verzögerungen entstehen meist durch Rückfragen oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der Prüfung.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Nach erfolgreicher Eintragung der Marke besteht der Markenschutz zunächst für zehn Jahre und kann beliebig verlängert werden. Erfolgt keine Verlängerung, erlischt das Markenrecht. Jedoch sind mit der Verlängerung auch wieder Kosten verbunden, die Sie in Ihre langfristige Unternehmensplanung berücksichtigen sollten.
Die Gebühren für eine Markenverlängerung sind wie folgt:
| Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen) | 750 € |
| Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260 € |
Sofern Sie die Eintragung Ihrer Marke nicht verlängern oder die Verlängerungsgebühren nicht rechtzeitig zahlen, erlischt das Markenrecht und Sie verlieren alle Exklusivrechte an Ihrer Marke.
FAQ – häufige Fragen zum Thema Markenanmeldung
Die Kosten für die Anmeldung einer Marke hängen davon ab, wo und in welchem Umfang Sie Ihre Marke schützen lassen. Bei einer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt die amtliche Grundgebühr 300 € (bzw. 290 € bei elektronischer Anmeldung über die Website) und umfasst bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse fallen zusätzliche Gebühren an.
Weitere Kosten können entstehen, wenn Sie:
- eine professionelle Markenrecherche durchführen lassen
- anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen
- Ihre Marke international oder europaweit anmelden
Für kleine und mittlere Unternehmen kann der KMU-Fonds einen Teil dieser Kosten fördern.
Die Markenanmeldung folgt einem klaren Ablauf:
- Markenrecherche: Prüfung, ob identische oder ähnliche Marken bereits im Markenregister eingetragen sind.
- Festlegung der Markenform: Entscheidung, ob es sich z. B. um eine Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bildmarke handelt.
- Antragstellung: Einreichung der Anmeldung online über die Website des DPMA.
- Formale und rechtliche Prüfung: Das Amt prüft u. a., ob absolute Schutzhindernisse vorliegen.
- Eintragung ins Markenregister: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und ist geschützt.
Eine Marke sollte möglichst frühzeitig angemeldet werden – idealerweise vor dem Markteintritt, also bevor Sie unter einem Namen auftreten, Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten. Sinnvoll ist die Markenanmeldung insbesondere:
- vor der Gründung oder kurz danach
- vor dem Launch einer Website oder eines Online-Shops
- bevor größere Investitionen in Marketing oder Design erfolgen
Wer zu lange wartet, riskiert, dass Dritte identische oder ähnliche Zeichen anmelden.
Ja, auch Privatpersonen können Marken anmelden. Eine Markenanmeldung ist nicht an eine Firma oder ein Gewerbe gebunden. Voraussetzung ist lediglich, dass:
- die Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen genutzt werden soll
- die Anmeldung ordnungsgemäß erfolgt
- keine rechtlichen Ausschlussgründe vorliegen
Viele Gründer melden ihre Marke bereits privat an, bevor aus einer Idee konkrete geschäftliche Dinge wie Produkte, Services oder Unternehmen entstehen.