Um eine Marke erfolgreich auf dem Markt zu etablieren, gehört neben einer guten Geschäftsidee ebenso die rechtliche Sicherheit. Eine solche können Sie durch eine Markenanmeldung erreichen, wodurch Sie Ihre Marke und damit letztendlich auch Ihre Geschäftsidee vor einer widerrechtlichen Nutzung Anderer schützen. Daneben bietet eine Markenanmeldung weitere Vorteile: So kann sie das Vertrauen der Kunden in Ihr Unternehmen aufbauen sowie den Wert Ihres Unternehmens steigern. Welche Vorteile eine Markenanmeldung noch so für Sie bereithält und wie Sie überhaupt eine Marke anmelden, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Dabei wird schnell deutlich, wie eng die Themen Markenrecherche, Markenschutz und Markenrechtsverletzung miteinander verknüpft sind und wie entscheidend sie für den langfristigen Erfolg Ihrer Marke sind. Nur wer frühzeitig prüft, ob eine Marke frei verfügbar ist, diese wirksam schützt und potenzielle Risiken kennt, kann teure Konflikte vermeiden und seine Marke strategisch am Markt positionieren.
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Neben den Vorteilen einer Markenanmeldung ist es für Sie essenziell zu wissen, was eine Marke ist, um Ihre Markenidentität überhaupt aufbauen zu können. Eine Marke ist grundsätzlich ein Zeichen, das dazu dient, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Das Markengesetz definiert dazu genauer, was Sie als Marke schützen können. Sie können demnach alle Zeichen, insbesondere
- Wörter einschließlich Personennamen,
- Abbildungen,
- Buchstaben,
- Zahlen,
- Klänge,
- dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie
- sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen
schützen lassen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 Absatz 1 MarkenG).
Marken können also in verschiedenen Formen auftreten, und es gibt verschiedene Arten von Marken:
- Wortmarke (Buchstaben und/oder Wörter):
Eine Wortmarke besteht aus Buchstaben, Wörtern oder einer Kombination aus beidem. Der Schutz einer Wortmarke erstreckt sich auf die Verwendung der spezifischen Wörter oder Buchstaben in der markenrechtlich geschützten Form.
Beispiele: Apple, Coca-Cola, Google Bildmarke (grafische Symbole oder Designs):
Eine Bildmarke besteht aus einem grafischen Element, einem Symbol oder einem Design. Die Schutzrechte gelten für das visuelle Erscheinungsbild des Symbols oder Logos.
Beispiele: Apple-Logo, Nike-Swoosh, McDonald’s-“M”- Kombinationsmarke (Wort- und Bildelemente): Kombinationsmarken kombinieren sowohl Wort- als auch Bildelemente.
Beispiel: Starbucks-Logo, das sowohl den Schriftzug “Starbucks” als auch ein grafisches Element enthält.
- Dreidimensionale Marke (Form von Waren oder Verpackung): Eine dreidimensionale Marke bezieht sich auf die Form von Waren oder ihrer Verpackung.
Beispiel: Coca-Cola-Flasche - Hörmarke (akustische Signale oder Klänge): Hörmarken beziehen sich auf akustische Signale oder Klänge, die mit einer bestimmten Marke verbunden sind.
Beispiel: Intel-Klanglogo - Farbmarke (spezifische Farben oder Farbkombinationen): Farbmarken beziehen sich auf bestimmte Farben oder Farbkombinationen.
Beispiel: Lila Farbe, die von der Marke Milka verwendet wird. - Positionsmarke (spezifische Position von Elementen): Eine Positionsmarke bezieht sich auf die spezifische Position von Elementen auf einem Produkt oder einer Verpackung
Beispiel: Polo-Logo by Ralph Lauren
Diese unterschiedlichen Arten von Marken bieten Ihnen als Unternehmen die Möglichkeit, Ihre Produkte und Dienstleistungen auf einzigartige Weise zu kennzeichnen und zu schützen. Die Wahl der Art der Marke hängt oft von den Besonderheiten Ihres Produkts, Ihrer Dienstleistung und der Markenstrategie Ihres Unternehmens ab.
Welche Besonderheit gilt bei internationalen Markenanmeldungen?
Möchten Sie eine bereits registrierte nationale Marke auch international schützen lassen, dann müssen Sie einen „Antrag auf internationale Registrierung“ über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nach dem Madrider System stellen. Die Einreichung ist dabei auch elektronisch und signaturfrei möglich.
Folgende Formulare sind für den Antrag auf internationale Registrierung Ihrer Marke erforderlich:
- Begleitschreiben an das DPMA zum Antrag auf internationale Registrierung einer Marke (M8005): Diesen Antrag richten Sie an das DPMA. Sie teilen darin u.a. Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und das Aktenzeichen Ihrer nationalen Basismarke mit.
- Antrag auf internationale Registrierung einer Marke – MM2: Zudem müssen Sie das von der WIPO herausgegebene (englisch- oder französischsprachige) Formblatt MM2 verwenden. Hinweise zum Ausfüllen dieses Formblatts finden Sie auf der Internetseite der WIPO(“Note for filing”).
Darüber hinaus können Sie weitere Dokumente einreichen, wie beispielsweise eine Markendarstellung, das Formular zur Beanspruchung einer Seniorität (MM17) oder eine Benutzungsabsichtserklärung (MM18). Diese finden Sie unter „Additional downloadable Forms“.
Aufgrund der Komplexität empfehlen wir allerdings das Prozedere der Markenanmeldung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchführen zu lassen, der die notwendigen Dokumente vollständig und fristgerecht einreicht, um Verzögerungen bei der Anmeldung zu vermeiden.
Kann eine Markenanmeldung nachträglich geändert werden?
Nachdem Sie eine Markenanmeldung eingereicht haben, sind wesentliche Änderungen der Markenanmeldung ausgeschlossen. Das besagt der Grundsatz der Unveränderlichkeit, der im Markenrecht gilt. Eine Korrektur von Registereintragungen ist deshalb nur in begrenztem Umfang möglich.
Beispielsweise kann das DPMA gemäß § 45 MarkenG Eintragungen im Register und entsprechende Veröffentlichungen auf Antrag oder von Amts wegen aus Gründen von offensichtlichen Unrichtigkeiten ändern und berichtigen.
Wie lange ist eine Marke nach einer Anmeldung markenrechtlich geschützt?
Wie lange ein Anmeldeverfahren einer Marke dauert, ist schwer vorauszusehen. Nach Aussagen des DPMA ist das Anmeldeverfahren aber in der Regel nach wenigen Monaten abgeschlossen. Ausschlaggebend für eine verlängerte Bearbeitungsdauer sind die Unvollständigkeit der eingereichten Dokumente und Unterlagen und mögliche Rückfragen seitens des DPMA.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Sobald Ihre Marke im Markenregister eingetragen ist, ist Ihre Marke zunächst für 10 Jahre geschützt und ist beliebig verlängerbar. Jedoch sind mit der Verlängerung auch wieder Kosten verbunden, die Sie in Ihre langfristige Unternehmensplanung berücksichtigen sollten.
Die Gebühren für eine Markenverlängerung sind wie folgt:
| Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen) | 750 € |
| Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260 € |
Sofern Sie die Eintragung Ihrer Marke nicht verlängern oder die Verlängerungsgebühren nicht rechtzeitig zahlen, erlischt das Markenrecht und Sie verlieren alle Exklusivrechte an Ihrer Marke.