Um eine Marke erfolgreich auf dem Markt zu etablieren, gehört neben einer guten Geschäftsidee ebenso die rechtliche Sicherheit. Eine solche können Sie durch eine Markenanmeldung erreichen, wodurch Sie Ihre Marke und damit letztendlich auch Ihre Geschäftsidee vor einer widerrechtlichen Nutzung Anderer schützen. Daneben bietet eine Markenanmeldung weitere Vorteile: So kann sie das Vertrauen der Kunden in Ihr Unternehmen aufbauen sowie den Wert Ihres Unternehmens steigern. Welche Vorteile eine Markenanmeldung noch so für Sie bereit hält und wie Sie überhaupt eine Marke anmelden, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Welche Besonderheit gilt bei internationalen Markenanmeldungen?
Möchten Sie eine bereits registrierte nationale Marke auch international schützen lassen, dann müssen Sie einen „Antrag auf internationale Registrierung“ über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nach dem Madrider System stellen. Die Einreichung ist dabei auch elektronisch und signaturfrei möglich.
Folgende Formulare sind für den Antrag auf internationale Registrierung Ihrer Marke erforderlich:
- Begleitschreiben an das DPMA zum Antrag auf internationale Registrierung einer Marke (M8005): Diesen Antrag richten Sie an das DPMA. Sie teilen darin u.a. Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und das Aktenzeichen Ihrer nationalen Basismarke mit.
- Antrag auf internationale Registrierung einer Marke – MM2: Zudem müssen Sie das von der WIPO herausgegebene (englisch- oder französischsprachige) Formblatt MM2 verwenden. Hinweise zum Ausfüllen dieses Formblatts finden Sie auf der Internetseite der WIPO(“Note for filing”).
Darüber hinaus können Sie weitere Dokumente einreichen, wie beispielsweise eine Markendarstellung, das Formular zur Beanspruchung einer Seniorität (MM17) oder eine Benutzungsabsichtserklärung (MM18). Diese finden Sie unter „Additional downloadable Forms“.
Aufgrund der Komplexität empfehlen wir allerdings das Prozedere der Markenanmeldung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchführen zu lassen, der die notwendigen Dokumente vollständig und fristgerecht einreicht, um Verzögerungen bei der Anmeldung zu vermeiden.
Kann eine Markenanmeldung nachträglich geändert werden?
Nachdem Sie eine Markenanmeldung eingereicht haben, sind wesentliche Änderungen der Markenanmeldung ausgeschlossen. Das besagt der Grundsatz der Unveränderlichkeit, der im Markenrecht gilt. Eine Korrektur von Registereintragungen ist deshalb nur in begrenztem Umfang möglich.
Beispielsweise kann das DPMA gemäß § 45 MarkenG Eintragungen im Register und entsprechende Veröffentlichungen auf Antrag oder von Amts wegen aus Gründen von offensichtlichen Unrichtigkeiten ändern und berichtigen.
Wie lange ist eine Marke nach einer Anmeldung markenrechtlich geschützt?
Wie lange ein Anmeldeverfahren einer Marke dauert, ist schwer vorauszusehen. Nach Aussagen des DPMA ist das Anmeldeverfahren aber in der Regel nach wenigen Monaten abgeschlossen. Ausschlaggebend für eine verlängerte Bearbeitungsdauer sind die Unvollständigkeit der eingereichten Dokumente und Unterlagen und mögliche Rückfragen seitens des DPMA.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Sobald Ihre Marke im Markenregister eingetragen ist, ist Ihre Marke zunächst für 10 Jahre geschützt und ist beliebig verlängerbar. Jedoch sind mit der Verlängerung auch wieder Kosten verbunden, die Sie in Ihre langfristige Unternehmensplanung berücksichtigen sollten.
Die Gebühren für eine Markenverlängerung sind wie folgt:
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen) | 750 € |
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260 € |
Sofern Sie die Eintragung Ihrer Marke nicht verlängern oder die Verlängerungsgebühren nicht rechtzeitig zahlen, erlischt das Markenrecht und Sie verlieren alle Exklusivrechte an Ihrer Marke.