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IR Marke – internationale Registrierung Ihres Unternehmens

Möchten Sie Ihre Marke nicht nur national, sondern auch international oder gar global vor unerlaubter Nutzung nachhaltig schützen? Dann ist eine IR-Marke die richtige Wahl. Was eine IR-Marke ist und wie man am besten vorgeht, erfahren Sie in unserer Kanzlei Siebert Lexow.

In unserer Kanzlei Siebert Lexow bieten wir Ihnen zwei maßgeschneiderte Markenpakete an: die Anmeldung einer deutschen Marke (DE-Marke) sowie die Anmeldung einer Unionsmarke (EU-Marke). Beide Pakete beinhalten ein fundiertes Praxisgutachten sowie eine ausführliche Beratung durch unsere erfahrenen Fachanwälte.

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Was ist eine IR-Marke?

Wenn Sie Ihre Marke über die Grenzen von Deutschland schützen wollen, müssen Sie eine IR-Marke anmelden. „IR” steht für „international registered” und sichert somit den Wert der Marke in anderen Ländern ab.

Zuständig für die internationale Registrierung von Marken sind das Madrider Markenabkommen (MMA) sowie das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA). Um Marken international schützen zu können und die internationale Markenanmeldung zu erleichtern, beschlossen mehrere Länder, Abkommen zu gründen. Die Verwaltung des IR-Markensystems erfolgt durch die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum).

In allen Ländern, die Mitglieder der Abkommen sind, können Sie Ihre Marke schützen lassen. Bei einer Verletzung Ihrer Markenrechte haben Sie die Möglichkeit, international mit einer markenrechtlichen Abmahnung dagegen vorzugehen.

Muss eine Basismarke vorliegen, um eine internationale Markenanmeldung durchzuführen?

Eine internationale Marke muss auf einer Basismarke angemeldet werden und kann nicht eigenständig gegründet werden. Als Basismarke können Sie entweder eine Deutsche oder eine Unionsmarke nutzen.

Deutsche Marke:

Eine deutsche Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen. Sie wird beim DPMA angemeldet und gilt in Deutschland. Der Inhaber kann Dritten die Nutzung ähnlicher Zeichen untersagen.

Unionsmarke:

Eine Unionsmarke ist ein geschütztes Zeichen, das in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Sie wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Der Inhaber hat damit ein einheitliches Markenrecht in der gesamten EU.

Wie kann eine IR-Marke erstreckt werden?

Ihre Marke zu erstrecken bedeutet, dass die Marke auf neue Produktkategorien oder Länder ausgedehnt wird, um das Wachstumspotenzial zu nutzen und die Kundenbasis zu erweitern. Dies ist bei einer internationalen Marke kein Problem. Über das Heimatamt können Sie einen Erstreckungsantrag bei der WIPO stellen und ihre gewünschten neuen Länder und Dienstleistungen auswählen. Dabei fallen aber natürlich neue Gebühren an.

Das Verfahren zur Erstreckung verläuft gleichartig wie zur Anmeldung der IR-Marke ab. Nach der formalen Prüfung und Eintragung des Erstreckungsantrags durch die WIPO haben die benannten Länder innerhalb der festgelegten Fristen die Möglichkeit, die IR-Marke nach ihren eigenen Kriterien zu überprüfen.

Unterschied zu nativen Marken

Eine native bzw. nationale Marke entsteht, wenn Sie ihre Marke direkt bei einem Markenamt in einem anderen Land anmelden, ohne Beteiligung der WIPO. So ist zum Beispiel eine Marke, die direkt beim US-amerikanischen Markenamt (USPTO) eingetragen wird, eine native Marke. Die Anmeldung solcher nativen Marken erfolgt in der Regel nur mit Unterstützung von dort zugelassenen Rechtsanwälten.

Antrag auf internationale Registrierung – so einfach geht es!

Bevor wir eine internationale Markenanmeldung für Sie auf den Weg bringen, prüfen wir zunächst gemeinsam mit Ihnen, ob bereits eine geeignete Basismarke vorliegt. Ist dies nicht der Fall, führen wir auf Wunsch eine umfassende Markenrecherche durch – inklusive Prüfung, ob Ihre Wunschmarke mit älteren Rechten anderer kollidiert.

Ergibt die Recherche keine relevanten Konflikte (wie Markenrechtsverletzungen), melden wir für Sie die Basismarke – etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – an. Nach erfolgreicher Eintragung leiten wir im nächsten Schritt die internationale Markenanmeldung über die WIPO ein.

Das DPMA prüft zunächst die formalen Voraussetzungen und gibt die Anmeldung anschließend an die WIPO weiter. Von dort aus wird sie an die jeweiligen Länderbehörden übermittelt, die dann jeweils eigenständig über Schutzfähigkeit und mögliche Hindernisse entscheiden. In einigen Ländern erfolgt zusätzlich eine inhaltliche Prüfung auf Konflikte mit bestehenden Marken.

Kommt es zu Beanstandungen, übernehmen wir die weitere Kommunikation.

Wird der Markenschutz in allen beantragten Ländern bestätigt, erfolgt die Eintragung der IR-Marke umfassend. Sollte ein Schutz in einzelnen Ländern abgelehnt werden, bleibt der internationale Markenschutz für alle übrigen bestätigten Staaten bestehen.

Für eine internationale Registrierung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Begleitschreiben an das DPMA zum Antrag auf internationale Registrierung einer Marke (M8005): Diesen Antrag richten Sie an das DPMA. Sie teilen darin u. a. Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und das Aktenzeichen Ihrer nationalen Basismarke mit.
  • Gesuch um internationale Markenregistrierung – MM2: Außerdem müssen Sie das von der WIPO herausgegebene Formblatt MM2 (in Englisch oder Französisch) verwenden.

Internationale Prüfung und Schutzdauer Ihrer Marke – Klarheit, Sicherheit, Weitblick

Nach Einreichung Ihrer internationalen Markenanmeldung wird der Antrag nicht zentral entschieden – vielmehr prüft jeder benannte Vertragsstaat individuell, ob die Marke dort Schutz genießt. Neben allgemeinen Anforderungen wie Unterscheidungskraft und dem Fehlen von Schutzhindernissen gelten in vielen Ländern zusätzliche nationale Kriterien, die im Prüfungsverfahren berücksichtigt werden. Dieser Prozess dauert in der Regel 12 bis 18 Monate.

Innerhalb dieser Frist kann jeder Staat den Schutz Ihrer Marke ablehnen – etwa bei Konflikten mit älteren Markenrechten oder bei Verstößen gegen landesspezifische Vorschriften. Zusätzlich haben Dritte die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen – zum Beispiel, wenn eine Verwechslungsgefahr mit einer bestehenden Marke besteht.

Schutzdauer und Verlängerung

Wird der Markenschutz in einem Land gewährt, gilt er dort für zehn Jahre ab dem Anmeldedatum – unabhängig von den Entscheidungen anderer Länder. Sechs Monate vor Ablauf erinnert die WIPO Sie automatisch an die Möglichkeit der Verlängerung. Der Markenschutz kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Ihr Vorteil mit Siebert Lexow:

Wir behalten für Sie nicht nur Fristen und nationale Besonderheiten im Blick – wir sorgen dafür, dass Ihre Marke langfristig geschützt bleibt. Weltweit. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch mit einer Abgrenzungsvereinbarung.

Mit unserem „Marken-Paket“ haben Sie alles, was Sie zur Markenanmeldung benötigen. So können Sie sich um die Entwicklung Ihrer Marke und Ihres Unternehmens zuwenden, während Sie uns die Formalität überlassen.

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