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Haftung im Internet

Wer haftet eigentlich wofür?

Die Frage der Haftung im Internet spielt für jeden Seitenbetreiber – egal ob Privatperson oder Unternehmer – eine große Rolle. Fragen, die hierbei erfahrungsgemäß immer wieder auftreten sind beispielsweise:

  • In welchem Umfang hafte ich für Inhalte auf den eigenen Webseiten?
  • Muss ich auch für fremde Inhalte, etwa in Foren oder Kommentaren, haften?
  • Wie sieht es mit der Haftung für Links aus?
  • Kann ich mich durch einen Disclaimer von jeglicher Haftung freizeichnen?
  • Wann kommt neben der zivilrechtlichen Haftung auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in Betracht?

Was bedeutet Haftung?

Das Thema der Haftung im Internet ist sehr komplex und vielschichtig. Dies liegt zum einen daran, dass sich Haftungsansprüche aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen ergeben können. Zu nennen sind hier insbesondere das Urheberrecht, das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht.

Zudem muss bei der Frage nach der Haftung im Internet unterschieden werden zwischen eigenen Inhalten des Seitenbetreibers und Inhalten, welche Dritte eingestellt haben. Auch die Haftung für Links folgt eigenen rechtlichen Regeln.

Eigene Inhalte

Hier ist die haftungsrechtliche Rechtslage in vielen Fällen noch überschaubar. Für eigene Inhalte haften Seitenbetreiber nach den allgemeinen Gesetzen. Dies bedeutet, dass allein der Betreiber verantwortlich dafür ist, keine Inhalte zu veröffentlichen, die gegen das Gesetz oder Rechte Dritter verstoßen. Werden also beispielsweise Bilder unter Verstoß gegen fremde Urheberrechte veröffentlicht, haftet der Seitenbetreiber hierfür. Entsprechendes gilt für Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten wie dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht oder dem allgemeinen Zivilrecht.

Fremde Inhalte

Insbesondere die Frage nach der Haftung für fremde Inhalte hat in der Vergangenheit zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen geführt, die teilweise von einem erheblichen Pressecho begleitet waren. Dies betraf etwa die strafrechtliche Verurteilung des Compuserve-Geschäftsführers Felix Somm wegen der Zugänglichmachung pornographischer Schriften in entsprechenden Foren von Compuserve, die gerichtlichen Auseinandersetzungen um Forenbeiträge von heise.de oder den Rechtstreit der Angehörigen des verstorbenen Hackers Tron mit wikipedia.

Auch sind die Gesetzeslage und Rechtsprechung zur Frage der Haftung für fremde Inhalte sehr komplex und teilweise widersprüchlich. So sieht etwa das Teledienstegesetz vor, dass eine Haftung für fremde Inhalte vor Kenntnis des Seitenbetreibers nicht in Betracht kommen und eine Vorabkontrolle fremder Inhalte einem Seitenbetreiber nicht zugemutet werden kann. Da dies aber nicht für Unterlassungsansprüche gilt, kann es trotzdem dazu kommen, dass hier trotzdem auch ohne Verschulden für fremde Inhalte gehaftet wird.

Da Foren, Blogs und Kommentarfunktionen immer stärker verbreitet sind wird die Frage der Haftung für fremde Inhalte auch in Zukunft die Gerichte beschäftigen.

Beratung zur Haftungsrecht

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