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eBay Shop

Verkaufen bei eBay, Amazon & Co.

Händler, die über eBay, Amazon & Co. verkaufen werden täglich mit Abmahnungen konfrontiert.

Es gibt zahllose gesetzliche Vorgaben aus Fernabsatzrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutz, die korrekt umgesetzt werden müssen. Hinzu kommen die unterschiedlichen rechtlichen und technischen Vorgaben der Plattformbetreiber, die sich oft voneinander unterscheiden.

Kostenfalle eBay-Shop?

Als kleiner oder mittelständischer Händler am Handel auf Auktionsplattformen teilzunehmen kann aufgrund des immer weiter um sich greifenden Abmahnwahns schnell zur Kostenfalle werden.

Privatverkäufer oder Unternehmer?

Der Übergang zwischen rein privatem Handel auf Auktionsplattformen und dem Handeln als Unternehmer ( „gewerblicher“ Händler) ist oft fließend. Es kommt dabei nicht darauf an, ob sich der Händler selbst als Privatperson sieht. Leider existiert für diese wichtige Einordnung „Privatperson oder Unternehmer“ keine eindeutige gesetzliche Vorgabe, auch die Rechtsprechung zu diesem Thema ist sehr unübersichtlich.

Abhängig von der Art der angebotenen Ware können Anbieter auch mit einer geringen Anzahl von Transaktionen bereits als Unternehmer gelten. Wenn ein Anbieter als Unternehmer eingeordnet wird, gelten für ihn in vollem Umfang die zahlreichen gesetzlichen Vorschriften des Fernabsatzrechts und des Wettbewerbsrechts. Für einen kleinen Shop mit 100 Transaktionen im Jahr gelten die selben rechtlichen Regeln wie für einen Powerseller mit Millionenumsätzen.

Dabei ist es allein Sache des Verkäufers dafür zu Sorgen, dass seine Angebote den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Die Plattformanbieter wie eBay prüfen nicht, ob die Shops der Kunden den gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten entsprechen.

Wer mahnt ab, was wird abgemahnt?

Die Anzahl der Abmahnungen ist dabei in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Immer häufiger wird versucht, missliebige Konkurrenz über eine Abmahnung vom Markt zu drängen oder zumindest finanziell nachhaltig zu schädigen. Zudem wird das Problem durch teilweise sehr dubiose Abmahnvereine verschärft.

Hierbei haben sich einige Punkte herausgebildet, welche in der Vergangenheit immer wieder abgemaht wurden. Dies sind insbesondere:

  • eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • ein fehlerhaftes Impressum
  • die unberechtigte Übernahme fremder Bilder
  • eine unkorrekte Preisauszeichnung
  • die rechtswidrige Darstellung der Versandoptionen
  • rechtswidrige AGB-Klauseln

Was können Sie tun?

Lassen Sie Ihren eBay-Shop besser auf Rechtsverstöße überprüfen, bevor Sie durch einen Konkurrenten abgemahnt werden. So vermeiden Sie unnötige Kosten und können sich auf den Erfolg Ihres Shops konzentrieren.

Preiswerte Mustertexte: Keine Chance für Abmahner

Abmahnungen wegen Widerruf & Co sind bei eBay an der Tagesordnung. Eine falsche Widerrufsbelehrung oder ein falsches Wort in den AGB sind oftmals Anlass für teure Abmahnungen. Die mühsam aufgebaute Existenz kann so schnell zur Kostenfalle werden.

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