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Datenschutzerklärung für Apps – So halten Sie Datenschutzrichtlinien ein

Sie haben es geschafft! Nach einer langen Entwicklungsphase können Sie nun Ihre eigene App auf den Markt bringen und entweder selbst promoten oder im Google Play Store oder Apple App Store online stellen. Doch haben Sie auch die Datenschutzerklärung, die Nutzungsbedingungen sowie Ihr Impressum an Ihre Bedürfnisse angepasst? Viele App-Entwickler und Programmierer sind mit den unzähligen rechtlichen Stolpersteinen überfordert. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten rechtlichen Fallstricke vor, auf die Sie besonders achten sollten.

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Die rechtlichen Basics

Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, gibt es grundlegende Elemente, die jede App enthalten sollte. So können Sie das Beste aus Ihrer App herausholen und sind gleichzeitig vollständig geschützt. Die Basiselemente sind dabei:

  • Nutzungsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Datenschutzbestimmungen nach DSGVO
  • Impressum

Welche Rolle spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen in Ihrer App?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (oder auch Nutzungsbedingungen oder Nutzungslizenz genannt) bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung Ihrer App festzulegen. Dabei ist wichtig darauf zu achten, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht und richtig eingebunden sind, da sie sonst nicht gelten. Dabei sollten Sie besonders auf folgende Aspekte Wert legen:

Wer wird Vertragspartei?

Da Sie Ihre App voraussichtlich im Google Play Store oder Apple App Store anbieten oder anbieten werden, müssen Sie Ihre potenziellen Nutzer darüber informieren, ob der Nutzungsvertrag mit dem Play Store bzw. App Store oder mit Ihnen als Entwickler zustande kommt. Indem Sie klarstellen, mit wem die potenziellen Kunden den Nutzungsvertrag schließen, umgehen Sie mögliche Haftungsgefahren.

Wie können Sie AGB rechtskonform einbinden?

Um die AGB wirksam einzubinden, verlangt das Gesetz, dass Sie Ihre Nutzer auf die Nutzungsbedingungen hinweisen, Ihre Nutzer die Nutzungsbedingungen einsehen und der Geltung der Nutzungsbedingungen zustimmen können. Sowohl der Google Play Store als auch der Apple App Store erfüllen diese Anforderungen nicht, daher sollten Sie die Nutzer klar und verständlich über die Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren.

Denn selbst entwickelte Apps im App Store von Apple haben bestimmte Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen zu erfüllen. Wenn Sie wenig oder keinen Wert auf Ihre AGB legen oder keine AGB haben, gilt standardmäßig die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für lizenzierte Anwendungen bzw. das Licensed Application End User Licence Agreement (abgekürzt: EULA) für Ihre iOS-App. Dies bestimmt die Art und Weise, wie Endbenutzer Ihre App nutzen. Damit hat Google immer noch zu kämpfen. Android-Apps haben bisher keine Mindestanforderungen oder Standard-EULA.

Welche Rolle spielen Datenschutzbestimmungen in Ihrer App?

Wann immer Sie personenbezogenen Daten Ihrer Nutzer verarbeiten, müssen Sie bestimmte Datenschutzbestimmungen einhalten. Nach TTDSG und DSGVO sind Sie daher verpflichtet, eine Datenschutzerklärung für Ihre App bereitzustellen. Dies fordert sowohl Apple als auch Google.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten bezeichnen Informationen, die eine Person mit nur wenige Informationen identifizieren (z. B. IP-Adresse oder Cookie-ID). Ihre Aufgabe als Entwickler ist es, diese personenbezogenen Daten durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung und Verschlüsselung zu schützen.

Es gibt unterschiedliche Verschlüsselungsverfahren, die Sie zum Schutz Ihrer Daten einsetzen können. Insbesondere beim Einsatz von Servern aus Drittstaaten müssen Sie beispielsweise Ihre Daten gemäß der DSGVO schützen und verhindern, dass behördliche Institutionen auf Nutzerdaten zugreifen. Das Nichterrichten von Sicherheitsbarrieren kann deshalb zu hohen Abmahnkosten führen.

Wie können Sie die Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden?

In der Datenschutzerklärung müssen Nutzer über die Nutzung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden, bevor sie mit der Nutzung ihrer Daten beginnen. Das bedeutet, dass Sie die Datenschutzerklärung bereits im App-Store bereitstellen oder Nutzern den Zugriff auf die Datenschutzerklärung unmittelbar nach dem Herunterladen oder beim erstmaligen Öffnen der App ermöglichen müssen. Auch die Datenschutzerklärung sollte so integriert werden, dass sie jederzeit innerhalb der App abrufbar ist.

Beachten Sie zudem, dass Ihre Datenschutzerklärung schnell und einfach auffindbar ist. Das bedeutet, dass der Zugriff auf die Datenschutzerklärung idealerweise über das Menü möglich ist, damit Ihnen nicht der Vorwurf gemacht wird, dass Ihre Datenschutzerklärung zu schwer aufzufinden sei. In der Praxis hat sich die „Zwei-Klick-Methode“ bewährt. Wenn der Nutzer mit nur zwei Klicks auf die Datenschutzerklärung zugreifen kann, ist alles in Ordnung. Schließlich ist dann noch die Zustimmung des Benutzers erforderlich, damit die Datenschutzrichtlinie wirksam ist.

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Was gehört in eine Datenschutzerklärung?

Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz der Transparenz. Aus Sicht des Gesetzgebers sollten daher folgende Punkte innerhalb der Datenschutzerklärung präzisiert und näher ausgeführt werden:

  • Beschreibung der Datenarten, die Ihre App erhebt
  • Zweck der Datenerhebung
  • Speicherdauer der Daten
  • Übermittlung an Dritte
  • Kontaktangaben des Anbieters

Sind Sie zur Angabe eines Impressums verpflichtet?

Damit Ihre Nutzer wissen, wer App-Entwickler und Verantwortlicher der genutzten App ist, sind Sie nach § 5 TMG verpflichtet, ein Impressum in Ihrer App zu hinterlegen.

Welche Angaben müssen enthalten sein?

Das Impressum sollte u. a. folgende Pflichtangaben enthalten:

Bei Privatpersonen:

  • Vor- und Nachname des App-Entwicklers
  • Anschrift des App-Entwicklers
  • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefon-Nr. oder Kontaktformular als Alternative)

Bei Unternehmen:

  • Firmenbezeichnung bzw. Firmennamen
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte Personen (i.d.R. der Geschäftsführer)
  • Anschrift und Unternehmenssitz
  • Nummer aus Handelsregister o.ä.
  • Umsatzsteuer-ID

Darüber hinaus, können je nach Art und Umfang der App weitere Pflichtangaben (z.B. Online-Streitschlichtungsplattform) erforderlich sein.

Wie können Sie das Impressum rechtssicher einbinden?

Wie auch bei der Einbindung Ihrer Datenschutzerklärung sollen Nutzer schnell und einfach auf Ihr Impressum zugreifen können. Auch hier wird die „Zwei-Klick-Methode“ empfohlen und ist auch von den Gerichten anerkannt. Daher sollte das Impressum mit maximal 2 Klicks im App Store oder in der App selbst erreichbar sein. Stellen Sie zudem sicher, dass Ihr Impressum auch im Offline-Modus zugänglich ist. Anderenfalls können Sie die ständige Verfügbarkeitsanforderungen nicht erfüllen.

Auch App-Entwickler müssen sich an unzählige rechtliche Bedingungen halten, um die Apps in einem App Store anbieten zu können und rechtssicher zu betreiben. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, nutzen Sie unser speziell für die App-Prüfung entwickeltes Beratungspaket.

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