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Als Coach selbstständig machen – Was Sie beachten müssen

Um sich beruflich, fachlich oder persönlich weiterzubilden, wird vermehrt auf die Expertise von sog. Coaches zurückgegriffen. Es gibt unterschiedliche Arten von Coachingangeboten, in denen Kunden sich individuell weiterentwickeln können. Das Angebot ist vielfältig und bietet eine alternative Hilfe, um seine Fähigkeit auszubauen oder das Business voranzutreiben. Wenn Sie darüber nachdenken, selbst als Coach tätig zu sein, gibt es einige rechtliche Punkte zu beachten, die wir Ihnen in der folgenden Übersicht vorstellen. So gelingt der Sprung auf die nächste Ebene, damit Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind.

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Was ist Coaching und welche Arten gibt es?

Das Wort „Coaching“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Training“ oder „Betreuung“. Dabei geht es darum, die Kunden in unterschiedlichen Bereichen durch Beratungs- oder Trainingskonzepte zu beraten und zu unterstützen. Je nach Wünsche der Kunden kann es sich dabei um die Weiterentwicklung durch persönliche, fachliche oder berufliche Ziele handeln. Das Beratungs- bzw. Trainingskonzept des Coaches soll dabei lösungsorientiert sein, sodass die Kunden durch aktive und eigenverantwortliche Mitarbeit eine Entwicklung durchlaufen und so Lösungen für zukünftige Probleme eigenständig finden.

In der Coaching-Welt gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich persönlich, beruflich oder fachlich weiterzuentwickeln. Zu den bekanntesten Coaching-Angeboten zählen u. a.:

  • Einzel- und Gruppen-Coaching
  • Beziehungs-Coaching
  • Mental-Coaching
  • Ernährungs- und Fitness-Coaching
  • Life-Coaching
  • Karriere-Coaching
  • Business-Coaching

Dabei haben Sie die Möglichkeit, sich in einem Gebiet gesondert zu spezialisieren, um für Ihre Kunden ein einzigartiges Beratungs- und Trainingskonzept zu entwickeln.

Wer darf Coachen?

Die Besonderheit bei dem Begriff „Coaching“ ist nämlich, dass es sich, im Gegensatz zu einem Psychotherapeuten, nicht um einen geschützten Namen handelt. Jeder, der denkt, er habe gewisse Fähigkeiten, kann diese der Außenwelt anbieten und sich „Coach“ nennen. Zudem gibt es dazu keine staatlich anerkannte Ausbildung und auch bestimmte Qualitätsstandards sind für den Wunschberuf „Coach“ nicht festgelegt. Dabei ist es egal, ob Sie sich Coach, Trainer oder Berater nennen, denn alle Begriffe meinen dasselbe. Die Gefahr, die bei dem Begriff „Coaching“ besteht, ist vor allem die, dass Personen den Begriff missbräuchlich benutzen, obwohl sie fachlich nicht dazu qualifiziert sind, den Kunden effektiv zu helfen.

Damit Sie sich als seriösen Coach kennzeichnen, ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen teilen, damit sich potenzielle Kunden ein Bild von Ihren Fähigkeiten machen können und ob Sie geeignet sind, dem potenziellen Kunden zu helfen.

Was ist rechtlich beim Coaching zu beachten?

Wenn Sie rechtssicheres Coaching betreiben und Ihren Kunden gezielt helfen möchten, dann müssen Sie folgende rechtliche Gesichtspunkte regeln:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Datenschutzerklärung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Einwilligungserklärung
  • Widerrufsausschluss

Wie können Coaching-AGB Ihren Alltag erleichtern?

Der Coaching-Vertrag zwischen Ihnen und Ihren Kunden stellt die vertragliche und rechtliche Basis Ihrer Beratung dar. Für Sie ist er elementar, da Sie darin Ihre Spielregeln festlegen. Erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist, sind Sie und Ihre Kunden Vertragspartner und zur gegenseitigen Leistung (Beratung Ihrerseits und Zahlung des vereinbarten Preises durch Ihre Kunden andererseits) verpflichtet.

Um den Vertragsabschluss für Sie zu erleichtern, können Sie Ihre Vertragsbedingungen in Ihren AGB regeln. Sobald Sie diese korrekt in Ihren Coaching-Vertrag einbinden, sind Ihre AGB Bestandteil des Coaching-Vertrages und sowohl Sie als auch Ihre Kunden sind daran gebunden. Ihre vorformulierten Vertragsbedingung gelten so für eine Vielzahl von Verträgen. Dabei müssen Sie lediglich darauf achten, dass Sie bei Vertragsschluss Ihre Kunden ausdrücklich auf die Einbeziehung Ihrer AGB hinweisen und die Möglichkeit bieten, jederzeit von Ihren AGB Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus müssen Ihre Kunden mit der Einbeziehung Ihrer Vertragsbedingungen einverstanden sein, was aber anzunehmen ist, wenn sich Ihre Kunden auf den Vertragsschluss einlassen.

Sofern Sie AGB in Ihren Vertragsprozess nutzen oder nutzen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Coaching-AGB folgende Punkte enthalten:

  • Vertragsgegenstand
  • Vertragsschluss
  • Grundregeln für Coachings
  • Möglichkeiten und Grenzen des Coachings
  • Umgang mit Stornierungen
  • Beschränkung der Haftung
  • Vorzeitiger Abbruch des Coachings
  • Zahlungskonditionen (Höhe des Honorars, Aufwandsentschädigung)
  • Individuelle Klauseln zum jeweiligen Coaching-Angebot

Der Vorteil von AGB besteht vor allem darin, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit gelten und Sie sich auf die einzelne Vertragsgestaltung mit Ihren Kunden konzentrieren können.

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Wie kann Ihre Datenschutzerklärung Sie absichern?

Ihre Kunden kommen mit teils sehr persönlichen Geschichten auf Sie zu. Aber auch gesundheitliche Daten, politische Meinungen oder die sexuelle Orientierung geben sie Ihnen gegenüber Preis. Dazu gehören aber auch die persönlichen Daten Ihrer Kunden (wie Vorname, Name, Adresse usw.). Da es sich um besonders sensible personenbezogene Daten handelt, ist es wichtig, dass Sie nicht auf Standarddatenschutzerklärungen vertrauen, sondern Ihre Datenschutzerklärung individuell an Ihre Coaching-Leistungen anpassen. Das BDSG und die DSGVO schreiben den rechtlichen Rahmen vor, in dem Sie sich bewegen. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Vorschriften zu kennen und Ihre Rechtstexte danach auszurichten.

Worin und Warum müssen Ihre Kunden einwilligen?

Das Sie eine individuell ausgerichtete Datenschutzerklärung haben ist schon mal gut. Allerdings nützt Sie Ihnen nichts, wenn Sie dazu nicht die Einwilligung Ihrer Kunden haben. Erheben und verarbeiten Sie personenbezogene Daten, müssen Ihre Kunden der Erhebung und Verarbeitung aktiv zustimmen. Tun sie dies nicht, ist sowohl die Erhebung als auch die Verarbeitung rechtswidrig und Sie setzen sich der Gefahr von Abmahnungen und hohen Bußgeldern aus. Daher sollten Sie eine rechtskonforme Einwilligungserklärung Ihrer Kunden einholen, in die sie der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.

Warum sollten Sie einen Widerrufsausschluss festlegen?

Beim Coaching besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Widerrufsausschluss vereinbaren. Von dieser Möglichkeit sollten Sie in jedem Fall Gebrauch machen. Der Widerrufsausschluss sichert Sie dahingehend ab, dass Ihre Kunden den Coaching-Vertrag nicht innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen. In Ihren AGB sollten Sie daher einen Widerrufsausschluss vertraglich regeln, sodass die Klausel bei jedem Vertragsschluss gilt.

Haben Sie keinen Widerrufsausschluss vereinbart, gelten die gesetzlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das Ihren Kunden ein Widerrufsrecht innerhalb von vierzehn Tagen zuspricht. Dies birgt für Sie den Nachteil, dass Sie bereits zu Anfang eine aufwendige Personenanalyse Ihrer Kunden durchführen sowie bereits ein Coaching-Paket zusammenstellen. Ihre Kunden können den Coaching-Vertrag innerhalb der Frist widerrufen und müssen Ihre bereits teilweise erbrachte Leistung nicht zahlen.

Damit für Sie ein rechtssicheres Coachen möglich ist, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Vertragsunterlagen. So sind Ihre Rechtstexte stets auf dem rechtlich aktuellen Stand und bilden so eine vertrauensvolle Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und Ihrem Coachee.

Was gilt beim Online-Coaching?

Coachings können Sie sowohl vor Ort bei Ihren Kunden als auch online anbieten. Der Vorteil bei Online-Coachings ist vor allem der Zeitaspekt, da Sie keine lange Fahrt zu Ihren Kunden auf sich nehmen müssen. Dabei können Sie Ihre Coaching-Pakete auf Ihrer Website, per Mail, Telefon oder auch Messenger-Dienste abschließen. Dadurch können Sie Ihre Coachings zudem kostengünstig anbieten und so eine Vielzahl an potenziellen Kunden ansprechen. Allerdings sind beim Online-Coaching ebenfalls rechtliche Besonderheiten zu beachten.

Unterhalten Sie eine eigene Website und bieten dort Ihre Coaching-Angebote zum Kauf an, dann müssen Sie darauf achten, dass Sie eine Datenschutzerklärung sowie ein Impressum auf Ihrer Website hinterlegen. Diese müssen nach der Zwei-Klick-Methode mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Zudem müssen sowohl die Datenschutzerklärung als auch das Impressum die gesetzlichen Pflichtanforderungen erfüllen.

Zudem gilt für Sie das Fernabsatzrecht, sobald Sie Ihre Coaching-Dienste online anbieten. Durch das Fernabsatzrecht regelt der Gesetzgeber aktiv den Verbraucherschutz für alle Verbraucher. Für Sie ergeben sich daraus drei Konsequenzen:

  • Sie haben Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.
  • Verbraucher haben ein umfassendes Widerrufsrecht, über das Sie belehren müssen.
  • Für Sie gilt die Preisangabenverordnung (PAngV).

Damit Sie in jeder Hinsicht auf der rechtlich sicheren Seite stehen, helfen wir Ihnen gerne bei der Gestaltung Ihrer Rechtstexte und beraten Sie dazu schnell und umfassend. Selbst, wenn sich Ihre Geschäftsbereiche verändern oder Sie Anpassungsbedarf haben, übernehmen wir die Nachbetreuung und bringen Ihre Rechtstexte auf den aktuellen Stand.

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