Webdesigner und Agenturen arbeiten an verschiedenen Projekten und Aufträgen. Die Rechtsgebiete, die vertraglich geregelt werden müssen, sind zwangsläufig sehr unterschiedlich. Allgemeines Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Marken- und Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht. Das Navigieren in diesem Paragrafendschungel kann schwierig sein, besonders wenn Sie kein Experte sind. Die folgende Übersicht gibt einen schnellen Überblick über die Grundlagen, die jede Agentur im Blick haben sollte, wenn Sie sich auf rechtssicheren Terrain bewegen wollen.
Die rechtlichen Grundpfeiler
Agenturen haben es mit den unterschiedlichsten Kunden und Auftraggebern zu tun. Ihre rechtliche Absicherung müssen sie deshalb entsprechend anpassen. Haftungsfallen drohen in allen Bereichen, können aber durch eine einfache und schnelle Vertragsgestaltung minimiert oder beseitigt werden. Damit sich Ihr Unternehmen rechtssicher abhebt, sollte sich Ihr Schutz auf folgende Punkte beziehen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Vertrag)
- Datenschutzbestimmungen nach DSGVO
- Abnahmeprotokolle
Sie, als Webdesigner oder Agentur, möchten sich direkt zum Thema rechtssichere Webseite beraten lassen?
Warum sollten Sie auf individuelle AGB setzen?
Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht das Gesetz alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Geschäftsbedingungen, die Sie als Verwender Ihren Kunden oder Vertragspartnern bei Abschluss eines Vertrages stellen (Art. 305 Absatz 1 Satz 1 BGB).
Der große Vorteil solcher Vertragsklauseln ist, dass der rechtliche Vertragsrahmen individuell an das Unternehmen angepasst werden kann und für Transparenz gegenüber Verbrauchern und Unternehmen sorgen.
Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind, müssen Sie sicherstellen, dass sie wirksam in den Vertrag integriert werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Sie müssen einerseits Ihren Vertragspartner bei Vertragsschluss auf die AGB ausdrücklich hinweisen (§ 305 Absatz 2 Nummer 1 BGB) und
- andererseits dem Vertragspartner die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise Kenntnis vom Inhalt der AGB zu nehmen (§ 305 Absatz 2 Nummer 1 BGB).
Dies kann dadurch erreicht werden, indem Sie die AGB auf der Website Ihres Unternehmens hinterlegen und im „2-Klick-Verfahren“ zugänglich machen. Auf diese Weise kann jeder jederzeit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugreifen und sich über Ihre AGB in Kenntnis setzen. Informieren Sie den Vertragspartner darüber hinaus vor Vertragsschluss über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weisen Sie ausdrücklich auf deren Geltung hin. Nur so können Ihre AGB Bestandteil des Vertrages werden.
Wieso sollten Sie einen AV-Vertrag abschließen?
Agenturen oder Webdesigner werden oft mit dem Hosting von Webseiten betraut. Innerhalb der Hosting-Dienstleistung müssen Sie Ihre Kunden mit Serverleistung versorgen, damit die Websites Ihrer Kunden gespeichert und für jeden im Internet zugänglich gemacht werden können. Dies führt Ihrerseits zwangsläufig zu einer Datenverarbeitung personenbezogener Daten von den Website-Besuchern. Doch wer ist für die personenbezogenen Daten verantwortlich? Wie werden sie gespeichert und wie lange? Wann sollten Daten gelöscht werden?
Diese Fragen und die damit verbundenen Probleme treten vor allem im Rahmen einer solchen Auftragsverarbeitung auf. Mithilfe eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag) können Sie Abhilfe schaffen und diese Rahmenbedingungen aus rechtlicher Sicht klären. Wir empfehlen, den AV-Vertrag mit in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, damit Sie zweigleisig fahren und datenschutzkonform handeln.
Ihr AV-Vertrag regelt dabei unter anderem die folgenden Punkte:
- Wer ist der Verantwortliche, Sie oder Ihr Auftraggeber?
- Was genau wird verarbeitet und wie lange dauert die Datenverarbeitung?
- Wie erfolgt die Datenverarbeitung und was ist der Zweck?
- Welcher Art sind die personenbezogenen Daten?
- Wen betrifft die Verarbeitung?
- Bestehen Weisungsbefugnisse? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?
- Was sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien?
Warum sollten Sie auf individuelle AGB setzen?
Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht das Gesetz alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Geschäftsbedingungen, die Sie als Verwender Ihren Kunden oder Vertragspartnern bei Abschluss eines Vertrages stellen (Art. 305 Absatz 1 Satz 1 BGB).
Der große Vorteil solcher Vertragsklauseln ist, dass der rechtliche Vertragsrahmen individuell an das Unternehmen angepasst werden kann und für Transparenz gegenüber Verbrauchern und Unternehmen sorgen.
Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind, müssen Sie sicherstellen, dass sie wirksam in den Vertrag integriert werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Sie müssen einerseits Ihren Vertragspartner bei Vertragsschluss auf die AGB ausdrücklich hinweisen (§ 305 Absatz 2 Nummer 1 BGB) und
- andererseits dem Vertragspartner die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise Kenntnis vom Inhalt der AGB zu nehmen (§ 305 Absatz 2 Nummer 1 BGB).
Dies kann dadurch erreicht werden, indem Sie die AGB auf der Website Ihres Unternehmens hinterlegen und im „2-Klick-Verfahren“ zugänglich machen. Auf diese Weise kann jeder jederzeit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugreifen und sich über Ihre AGB in Kenntnis setzen. Informieren Sie den Vertragspartner darüber hinaus vor Vertragsschluss über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weisen Sie ausdrücklich auf deren Geltung hin. Nur so können Ihre AGB Bestandteil des Vertrages werden.
Wieso sollten Sie einen AV-Vertrag abschließen?
Agenturen oder Webdesigner werden oft mit dem Hosting von Webseiten betraut. Innerhalb der Hosting-Dienstleistung müssen Sie Ihre Kunden mit Serverleistung versorgen, damit die Websites Ihrer Kunden gespeichert und für jeden im Internet zugänglich gemacht werden können. Dies führt Ihrerseits zwangsläufig zu einer Datenverarbeitung personenbezogener Daten von den Website-Besuchern. Doch wer ist für die personenbezogenen Daten verantwortlich? Wie werden sie gespeichert und wie lange? Wann sollten Daten gelöscht werden?
Diese Fragen und die damit verbundenen Probleme treten vor allem im Rahmen einer solchen Auftragsverarbeitung auf. Mithilfe eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag) können Sie Abhilfe schaffen und diese Rahmenbedingungen aus rechtlicher Sicht klären. Wir empfehlen, den AV-Vertrag mit in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, damit Sie zweigleisig fahren und datenschutzkonform handeln.
Ihr AV-Vertrag regelt dabei unter anderem die folgenden Punkte:
- Wer ist der Verantwortliche, Sie oder Ihr Auftraggeber?
- Was genau wird verarbeitet und wie lange dauert die Datenverarbeitung?
- Wie erfolgt die Datenverarbeitung und was ist der Zweck?
- Welcher Art sind die personenbezogenen Daten?
- Wen betrifft die Verarbeitung?
- Bestehen Weisungsbefugnisse? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?
- Was sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien?
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