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DSGVO für Agenturen und Webdesigner – ohne rechtliches Risiko Business machen

Webdesigner und Agenturen arbeiten an verschiedenen Projekten und Aufträgen. Die Rechtsgebiete, die vertraglich geregelt werden müssen, sind zwangsläufig sehr unterschiedlich. Allgemeines Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Marken- und Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht. Das Navigieren in diesem Paragrafendschungel kann schwierig sein, besonders wenn Sie kein Experte sind. Die folgende Übersicht gibt einen schnellen Überblick über die Grundlagen, die jede Agentur im Blick haben sollte, wenn Sie sich auf rechtssicheren Terrain bewegen wollen.

Die rechtlichen Grundpfeiler

Agenturen haben es mit den unterschiedlichsten Kunden und Auftraggebern zu tun. Ihre rechtliche Absicherung müssen sie deshalb entsprechend anpassen. Haftungsfallen drohen in allen Bereichen, können aber durch eine einfache und schnelle Vertragsgestaltung minimiert oder beseitigt werden. Damit sich Ihr Unternehmen rechtssicher abhebt, sollte sich Ihr Schutz auf folgende Punkte beziehen:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Vertrag)
  • Datenschutzbestimmungen nach DSGVO
  • Abnahmeprotokolle

Agentur-Haftung vermeiden: Ist Ihre Website wirklich rechtssicher?

Rechtssicherheit ist ein Qualitätsmerkmal. Punkten Sie bei Ihren Kunden mit fundiertem Wissen zu DSGVO, Impressumspflicht und Urheberrecht.

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Warum sollten Sie auf individuelle AGB setzen?

Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht das Gesetz alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Geschäftsbedingungen, die Sie als Verwender Ihren Kunden oder Vertragspartnern bei Abschluss eines Vertrages stellen (Art. 305 Absatz 1 Satz 1 BGB).

Der große Vorteil solcher Vertragsklauseln ist, dass der rechtliche Vertragsrahmen individuell an das Unternehmen angepasst werden kann und für Transparenz gegenüber Verbrauchern und Unternehmen sorgen.

Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind, müssen Sie sicherstellen, dass sie wirksam in den Vertrag integriert werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  • Sie müssen einerseits Ihren Vertragspartner bei Vertragsschluss auf die AGB ausdrücklich hinweisen (§ 305 Absatz 2 Nummer 1 BGB) und
  • andererseits dem Vertragspartner die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise Kenntnis vom Inhalt der AGB zu nehmen (§ 305 Absatz 2 Nummer 1 BGB).

Dies kann dadurch erreicht werden, indem Sie die AGB auf der Website Ihres Unternehmens hinterlegen und im „2-Klick-Verfahren“ zugänglich machen. Auf diese Weise kann jeder jederzeit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugreifen und sich über Ihre AGB in Kenntnis setzen. Informieren Sie den Vertragspartner darüber hinaus vor Vertragsschluss über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weisen Sie ausdrücklich auf deren Geltung hin. Nur so können Ihre AGB Bestandteil des Vertrages werden.

Wieso sollten Sie einen AV-Vertrag abschließen?

Agenturen oder Webdesigner werden oft mit dem Hosting von Webseiten betraut. Innerhalb der Hosting-Dienstleistung müssen Sie Ihre Kunden mit Serverleistung versorgen, damit die Websites Ihrer Kunden gespeichert und für jeden im Internet zugänglich gemacht werden können. Dies führt Ihrerseits zwangsläufig zu einer Datenverarbeitung personenbezogener Daten von den Website-Besuchern. Doch wer ist für die personenbezogenen Daten verantwortlich? Wie werden sie gespeichert und wie lange? Wann sollten Daten gelöscht werden?

Diese Fragen und die damit verbundenen Probleme treten vor allem im Rahmen einer solchen Auftragsverarbeitung auf. Mithilfe eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag) können Sie Abhilfe schaffen und diese Rahmenbedingungen aus rechtlicher Sicht klären. Wir empfehlen, den AV-Vertrag mit in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, damit Sie zweigleisig fahren und datenschutzkonform handeln.

Ihr AV-Vertrag regelt dabei unter anderem die folgenden Punkte:

  • Wer ist der Verantwortliche, Sie oder Ihr Auftraggeber?
  • Was genau wird verarbeitet und wie lange dauert die Datenverarbeitung?
  • Wie erfolgt die Datenverarbeitung und was ist der Zweck?
  • Welcher Art sind die personenbezogenen Daten?
  • Wen betrifft die Verarbeitung?
  • Bestehen Weisungsbefugnisse? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?
  • Was sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien?

Beratung für Agenturen und Webdesigner

Full-Service statt Rechtsrisiko. Wir prüfen die Projekte Ihrer Agentur, damit Sie sich voll auf Design und Technik konzentrieren können.

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Warum sollten Sie auf individuelle AGB setzen?

Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht das Gesetz alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Geschäftsbedingungen, die Sie als Verwender Ihren Kunden oder Vertragspartnern bei Abschluss eines Vertrages stellen (Art. 305 Absatz 1 Satz 1 BGB).

Der große Vorteil solcher Vertragsklauseln ist, dass der rechtliche Vertragsrahmen individuell an das Unternehmen angepasst werden kann und für Transparenz gegenüber Verbrauchern und Unternehmen sorgen.

Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind, müssen Sie sicherstellen, dass sie wirksam in den Vertrag integriert werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  • Sie müssen einerseits Ihren Vertragspartner bei Vertragsschluss auf die AGB ausdrücklich hinweisen (§ 305 Absatz 2 Nummer 1 BGB) und
  • andererseits dem Vertragspartner die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise Kenntnis vom Inhalt der AGB zu nehmen (§ 305 Absatz 2 Nummer 1 BGB).

Dies kann dadurch erreicht werden, indem Sie die AGB auf der Website Ihres Unternehmens hinterlegen und im „2-Klick-Verfahren“ zugänglich machen. Auf diese Weise kann jeder jederzeit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugreifen und sich über Ihre AGB in Kenntnis setzen. Informieren Sie den Vertragspartner darüber hinaus vor Vertragsschluss über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weisen Sie ausdrücklich auf deren Geltung hin. Nur so können Ihre AGB Bestandteil des Vertrages werden.

Wieso sollten Sie einen AV-Vertrag abschließen?

Agenturen oder Webdesigner werden oft mit dem Hosting von Webseiten betraut. Innerhalb der Hosting-Dienstleistung müssen Sie Ihre Kunden mit Serverleistung versorgen, damit die Websites Ihrer Kunden gespeichert und für jeden im Internet zugänglich gemacht werden können. Dies führt Ihrerseits zwangsläufig zu einer Datenverarbeitung personenbezogener Daten von den Website-Besuchern. Doch wer ist für die personenbezogenen Daten verantwortlich? Wie werden sie gespeichert und wie lange? Wann sollten Daten gelöscht werden?

Diese Fragen und die damit verbundenen Probleme treten vor allem im Rahmen einer solchen Auftragsverarbeitung auf. Mithilfe eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag) können Sie Abhilfe schaffen und diese Rahmenbedingungen aus rechtlicher Sicht klären. Wir empfehlen, den AV-Vertrag mit in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, damit Sie zweigleisig fahren und datenschutzkonform handeln.

Ihr AV-Vertrag regelt dabei unter anderem die folgenden Punkte:

  • Wer ist der Verantwortliche, Sie oder Ihr Auftraggeber?
  • Was genau wird verarbeitet und wie lange dauert die Datenverarbeitung?
  • Wie erfolgt die Datenverarbeitung und was ist der Zweck?
  • Welcher Art sind die personenbezogenen Daten?
  • Wen betrifft die Verarbeitung?
  • Bestehen Weisungsbefugnisse? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?
  • Was sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien?

FAQ – häufige Fragen zum Thema DSGVO für Agenturen und Webdesigner

Eine Website ist DSGVO-konform, wenn sie alle Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt und personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet. Das bedeutet konkret:

  • Daten werden nur mit Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung) erhoben
  • Nutzer werden transparent informiert (Datenschutzerklärung).
  • Es werden nur notwendige Daten verarbeitet (Datensparsamkeit).
  • technische Maßnahmen wie SSL-Verschlüsselung sind umgesetzt
  • Tracking- und Marketing-Tools werden nur mit Einwilligung eingesetzt.

Für Agenturen und Webdesigner ist entscheidend, Datenschutz bereits bei der Entwicklung („Privacy by Design“) zu berücksichtigen.

Im Hinblick auf Datenschutz müssen auf einer Website vor allem klare und vollständige Informationen für Nutzer bereitgestellt werden. Dazu gehören:

  • eine Datenschutzerklärung mit Angaben zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung
  • Informationen zu Tracking- und Analysetools (z. B. Cookies, Analytics)
  • Hinweise zu Rechten der Nutzer (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
  • Angaben zum Verantwortlichen und ggf. Datenschutzbeauftragten
  • ein Cookie-Banner mit Einwilligungsfunktion

Diese Inhalte dienen der Transparenz gegenüber den Nutzern und sind gesetzlich vorgeschrieben.

Eine DSGVO-konforme Website entsteht nicht nur durch Pflichttexte, sondern durch ein ganzheitliches Datenschutzkonzept. Wichtige Schritte sind:

  • Datenanalyse: Welche personenbezogenen Daten werden erhoben (z. B. Kontaktformulare, Tracking)?
  • Rechtsgrundlagen klären: Einwilligung oder berechtigtes Interesse prüfen
  • Technische Umsetzung: SSL, Cookie-Consent-Tool, sichere Hosting-Strukturen
  • Tools prüfen: Drittanbieter (z. B. Analytics, Plugins) DSGVO-konform einbinden
  • Verträge abschließen: Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Dienstleistern
  • Dokumentation: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen