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AGB-Recht

AGB im Internet

Vor allem im Internet sind AGB und Nutzungsbedingungen wichtig. Gesetzliche Regelungen sind bei neuen Geschäftsmodellen oft lückenhaft oder gar nicht im BGB vorhanden. Wobei als „neu“ so ziemlich jedes Geschäftsmodell im Internet zu verstehen ist.

Durch AGB geben Sie Ihrem Geschäftsmodell den rechtlichen Rahmen und können die gesetzliche Regelungen zu Ihren Gunsten abwandeln. Und auch die Kunden legen immer mehr Wert auf klare und transparente Vertragsbedingungen.

AGB sind aber nur dann von Vorteil, wenn diese speziell auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sind. Auf die Verwendung von Muster-AGB oder gar die Übernahme fremder Geschäftsbedingungen sollten Sie deshalb besser verzichten.

AGB und was Sie nicht tun sollten

Hier eine Übersicht der Fehler, die im Zusammenhang mit AGB am häufigsten begangen werden:

  • Unzulässige Klausen in AGB (allein dazu gibt es tausende Urteile)
  • Fehlende Klausen (etwa im Bereich Informationspflichten bei privaten Kunden)
  • Übernahme fremder AGB
  • Verwenden von AGB, die nicht für das Geschäftsmodell passen
  • Nicht wirksame Einbeziehung der AGB

Kann ich nicht einfach AGB kopieren, die es schon gibt?

Das können Sie tun, sollten Sie aber nicht. Einige Gründe, die dagegen sprechen, fremde AGB einfach zu kopieren oder „anzupassen“:

  • Die AGB werden oft gar nicht auf Ihr Geschäftsmodell passen – schon kleinste Abweichungen können hier große Folgen haben.
  • Es besteht die Gefahr, dass Sie aufgrund unzulässiger Klauseln in den kopierten AGB von Mitbewerbern abgemahnt werden.
  • Durch die ungenehmigte Übernahme fremder AGB können Sie vom Verwender (Wettbewerbsrecht) und vom Verfasser (Urheberrecht) abgemahnt werden.
    Dieses Geld sollten Sie besser in eine anwaltliche Beratung für rechtssichere und auf Ihre Dienste und Leistungen zugeschnittenen AGB investieren.

Wirksame Einbeziehung von AGB

Es reicht nicht, AGB zu haben oder diese einfach auf der Seite online zu stellen. Oft sieht man, dass auf Webseiten irgendwo ein Link zu dem AGB zu finden ist. Ohne eine wirksame Einbeziehung nach den gesetzlichen Vorgaben sind diese AGB aber wirkungslos.

Gerade der Punkt der wirksamen Einbeziehung wird oft nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass bei der Einbindung von Geschäftsbedingungen im Internet einige Besonderheiten zu beachten sind.

Hier wird Sie ein kompetenter Anwalt nicht nur bei der Erstellung der AGB beraten, sondern Ihnen auch praktische Anleitungen zur wirksamen Einbeziehung der Geschäftsbedingungen geben.

Unser Service

Für Shopbetreiber und Dienstleister sind AGB oder Nutzungsbedingungen oft unerlässlich. Diese müssen aber speziell auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sind und vor allem keine abmahnfähigen Klauseln enthalten.

Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung Ihrer AGB.

Schildern Sie uns einfach unverbindlich Ihr Geschäftmodell oder senden Sie uns einen Link zu. Sie erhalten dann ein Angebot von uns. Dadurch entstehen Ihnen noch keine Kosten.

Jetzt unverbindlich anfragen