AGB prüfen oder erstellen lassen: Rechtssicherheit und Erfolg für Ihr Unternehmen
Egal, ob Sie als Online-Shop-Betreiber, Dienstleister, Provider oder auf Social-Media-Kanälen aktiv sind – eines haben Sie alle gemeinsam: Sie benötigen rechtssichere AGB. AGB bilden das Rückgrat Ihrer Verträge und ermöglichen Ihnen als Unternehmer individuelle Abweichungen vom Gesetz, die Ihre Haftung reduzieren oder dafür sorgen, dass Sie für Ihre Arbeit auch bezahlt werden. Doch hier ist höchste Sorgfalt gefragt: fehlerhafte AGB im Internet führen leider oft zu teuren Abmahnungen. Gehen Sie daher keine Kompromisse ein und vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise im Bereich AGB. Lassen Sie uns Ihre AGB prüfen und sichern Sie sich rechtliche Gewissheit für Ihren Erfolg!
Wer benötigt eigentlich AGB?
Jeder, der online geschäftliche Beziehungen eingeht, sei es als Online-Shop-Betreiber, Dienstleister, Händler oder sogar als Betreiber von Social-Media-Kanälen, benötigt unbedingt Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Sie dienen als rechtliche Grundlage und regeln die Bedingungen und Rechte für beide Vertragsparteien. AGB bieten Sicherheit bei jeder vertraglichen Vereinbarung und bieten den nötigen rechtlichen Rahmen für eine klare und verlässliche Geschäftsabwicklung. Egal ob es um Verkauf, Dienstleistungen oder andere Transaktionen geht. AGB sind unverzichtbar, um rechtliche Sicherheit und Klarheit zu gewährleisten. Allerdings ist bei der Erstellung auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens einzugehen. Denn Online-Shop-Betreiber sollten Ihre AGB anders gestalten als Coaches oder Agenturen. Die Unternehmensausrichtung gibt vor, welche Klauseln in Ihrem Fall und für Ihr Business Sinn machen. Denn während ein Widerrufsausschluss für Coaches elementar ist, muss dieser für Online-Shop-Betreiber anders ausgestaltet sein.
Warum sollten Sie als Online-Shop-Betreiber, Agentur & Co. Ihre AGB prüfen lassen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) – also Sie – der anderen Vertragspartei – also Ihren Kunden – bei Abschluss eines Vertrags stellt. So lautet die Legaldefinition gemäß § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dabei schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nicht explizit vor, wie genau Sie Ihre Vertragsbedingungen vorformulieren sollen, sondern regelt negativ, was Sie nicht innerhalb Ihrer Vertragsbedingungen regeln dürfen (dazu später mehr). Allerdings ist diese Freiheit Fluch und Segen zugleich: Denn oftmals sehen viele Unternehmer Haftungsängste, die an sich unberechtigt sind und dann lieber zu viel regeln wollen als rechtlich zulässig ist – quasi nach dem Motto „Viel hilft viel“. Das führt dazu, dass in vielen Fällen die AGB rechtlich unzulässige Klauseln enthalten, mit denen Sie Ihre Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Eine AGB-Prüfung sorgt dafür, dass Ihre Klauseln individuell an Ihr Businessmodell angepasst sind und hilft rechtswidrige AGB-Klauseln zu eliminieren, die im schlimmsten Fall Ihrem Business langfristig schaden.
Individuelle AGB für Ihr Geschäftsmodell
AGB für Agenturen und Webdesigner
AGB stellen für Sie als Webagenturen und Webdesigner einen unverzichtbaren Bestandteil dar. Sie dienen dazu, klare rechtliche Grundlagen für Ihre Projekte und Dienstleistungen zu schaffen und potenzielle Haftungsfragen zu regeln. In der schnelllebigen Welt des Webdesigns, in der Kreativität auf komplexe technische Anforderungen trifft, bieten Ihnen gut durchdachte AGB Schutz und Klarheit.
Unsere maßgeschneiderten AGB sind der Schlüssel für Ihre Agentur und Design-Aufträge zu einer reibungslosen Geschäftsabwicklung. Schützen Sie Ihre Projekte mit klaren Klauseln, die Nutzungsrechte, Haftung und Zahlungsbedingungen regeln. Wir sichern Ihre Kreativität und Technik ab, um Konflikte zu minimieren. Unsere AGB legen transparent fest, wie damit umzugehen ist. Sichern Sie sich den professionellen Vorteil mit maßgeschneiderten AGB, die Ihnen Sicherheit in der dynamischen Webbranche bieten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise, um Ihre Interessen zu wahren.
AGB für Onlineshops
Auch für Onlineshops sind AGB von herausragender Bedeutung. Mit ihnen legen Sie das rechtliche Fundament für die Geschäftsbeziehung mit Ihren Kunden fest. In der digitalen Handelslandschaft, in der Transaktionen virtuell und global stattfinden, sind klare und transparente AGB unverzichtbar, um auch in diesem Bereich rechtliche Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten.
Ein markantes Beispiel unterstreicht die Bedeutung: Die Regelungen zu Widerrufsrecht, Rückgabe und Umtausch sind zentral für Onlineshops. AGB können hier klare Anweisungen bieten, die nicht nur Ihre Kunden informieren, sondern auch Sie vor möglichen Haftungsfallen schützen. Gleichzeitig können AGB Gewährleistungsfragen, Haftungsausschlüsse und Datenschutzbestimmungen umfassen, die die rechtliche Integrität Ihres Onlineshops absichern.
In unserem Rechtspaket „Online-Shop-Prüfung“ erhalten Sie neben einem rechtssicheren Impressum und einer auf die DSGVO ausgerichtete Datenschutzerklärung auch eine individuelle und abmahnsichere AGB. So steht Ihr rechtliches Rückgrat „AGB“ stets auf sicheren Beinen!
AGB für Coaches
In einer Branche, die stark auf Vertrauen und persönlichen Beziehungen basiert, bieten gut ausgearbeitete AGB sowohl Schutz als auch Professionalität. So schaffen Sie klare rechtliche Grundlagen im Rahmen Ihrer Beziehung zwischen Ihnen und Ihren Klienten. Beispielsweise können Sie mithilfe von AGB Zahlungsmodalitäten und Stornierungsrichtlinien für vereinbarte Sitzungen festlegen. So können Sie Unklarheiten aus den Weg räumen und das Vertrauen zu Ihren Klienten stärken.
In unserem Coaching-Paket erhalten Sie eine individuelle und passgenaue AGB für Ihre Leistungen. Abgedeckt sind u.a. Umgang mit Stornierungen, Beschränkung der Haftung, Grundregeln für Coachings sowie Vorzeitiger Abbruch von Coachings. Natürlich bieten wir auch an die Art des Coachings individuell angepasste Klauseln an. Weitere Leistungen berücksichtigen wir gerne auf Anfrage.
AGB für Hoster
Als Hosting-Anbieter tragen Sie eine erhebliche Verantwortung für die Online-Präsenz Ihrer Kunden. Neben Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen spielen besonders Unterbrechungen und Serverausfälle eine große Rolle. Eine AGB regelt hierbei Ihre Haftungsbegrenzung in einem rechtlich zulässigem Maße und schützt Sie so vor Haftungsfallen und Schadensersatzansprüchen.
Definieren Sie daher jetzt Ihre Verantwortlichkeiten u.a. bei Ausfällen, Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen. Gut ausgearbeitete AGB sind Ihr Schlüssel zur rechtlichen Sicherheit. Tipp: Als Hosting-Anbieter sind Sie auch auf einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) angewiesen. Wir bieten diesen ebenfalls als AGB an, sodass Sie den Vertragsabschluss vereinfachen. Unsere maßgeschneiderten AGB unterstützen Sie als Hosting-Anbieter, professionell und geschützt zu agieren. Vertrauen Sie auf unsere juristische Fachkenntnis, um Ihre spezifischen Anforderungen zu erfüllen.
AGB für (App-)Entwickler
In einer sich schnell entwickelnden digitalen Landschaft schaffen AGB klare rechtliche Grundlagen für die Beziehung zwischen Ihnen und den Nutzern. Sie bieten Schutz, Sicherheit und definieren die Regeln des Spiels in einer komplexen Branche. Die Notwendigkeit von klaren AGB zeigt sich in der Haftung für Funktionsstörungen oder Datenverlust in einer App. Gut ausgearbeitete AGB können Ihre Verantwortlichkeiten für solche Probleme festlegen und so mögliche Streitigkeiten und rechtliche Konsequenzen minimieren.
Wir bieten Ihnen einen rechtlichen Kompass für Ihre Development-Projekte. Schützen Sie Ihr Business mit klaren Nutzungsbedingungen und regeln Sie die Verantwortlichkeit im Falle von Störungen. Unsere Expertise bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre App sicher und erfolgreich in der digitalen Welt zu etablieren. In unserem App-Paket erhalten Sie dazu neben individuellen Nutzungsbedingungen und AGB sowohl ein rechtssicheres Impressum wie auch einen auf Sie angepassten AV-Vertrag.
AGB für sonstige Geschäftsmodelle
Ihr Geschäftsmodell ist nicht mit aufgelistet oder Sie möchten Ihr Business in einem ganz neuen Bereich etablieren? Kein Problem! Durch unsere jahrelange Expertise haben wir ein umfangreiches Wissen in den verschiedensten Bereichen aufgebaut, das es uns ermöglicht, individuell auf Ihr Anliegen einzugehen. Je nach Businessmodell bieten wir unterschiedliche Rechtspakete an, in denen Sie neben weiteren Rechtstexten auch eine AGB erhalten, die nicht nur den rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch Ihre Haftung auf das rechtlich zulässige Maß minimiert. Kommen Sie auf uns zu und sprechen Sie uns an! Unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrer vollen Kompetenz zur Seite, um das für Sie perfekte Ergebnis zu erzielen.
Können Sie problemlos Muster-AGB verwenden?
Im Internet kursieren unzählige Formulare, Muster und Vorlagen von AGB, die Sie nutzen könnten. Allerdings ist bei der Nutzung Vorsicht geboten. Die Verwendung solcher Muster oder Vorlage bringen große Nachteile für Ihre Rechtssicherheit mit sich:
- Keine Individualität: Muster-AGB stellen lediglich das Grundgerüst einer AGB dar und sind keinesfalls auf Ihre individuellen Bedürfnisse geschnitzt, die Ihr Unternehmen benötigt.
- Fehlende aktuelle Rechtslage: Durch die ständige Änderung der Rechtslage sind viele Muster-AGB oder Vorlagen nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Eine Klausel, die vor einem Monat angemessen war, könnte die Rechtsprechung heute als unangemessen betrachten und Ihre Vertragspartner benachteiligen.
- Nachteilige Klauseln: Oftmals enthalten Muster-AGB aus dem Internet Klauseln, die Ihrem Unternehmen mehr schaden als nutzen, nämlich dann, wenn Sie die Rechte Ihrer Vertragspartner rechtswidrig verkürzen.
- Abmahngefährdet: Enthalten Muster-AGB Klauseln oder Regelungen, die gegen aktuelles Recht verstoßen, drohen Ihnen Abmahnungen Ihrer Mitbewerber oder von Verbraucherzentralen.
Das ist nur eine Auswahl an möglichen Nachteilen, die Muster-AGB mit sich bringen. Deshalb empfehlen wir nur AGB zu verwenden, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtet sind und mit der notwendigen rechtlichen Expertise erstellt wurden.
Was sind die Rechtsfolgen und Risiken unwirksamer AGB?
Sollten Klauseln in Ihren AGB rechtlich unzulässig sein, so sind lediglich die betroffenen Klauseln unwirksam. Das bedeutet, dass die restlichen (also rechtlich zulässigen) Klauseln weiterhin Bestand und Geltung haben (§ 306 BGB). Oftmals wird in den AGB durch eine Salvatorische Klausel darauf hingewiesen, dass die Unwirksamkeit einer Klausel nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die „weggefallenen“ Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen einfach ersetzt.
AGB stellen zudem Marktverhaltensregeln im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Deshalb können Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände Ihr Unternehmen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln oder unwirksamen Klauseln abmahnen. Nach gängiger Rechtsprechung beträgt der Streitwert pro unzulässiger AGB-Klausel 2.500 bis 3.000 €. Der Streitwert wird in der Regel addiert, sodass es für Sie als Unternehmer kostspielig sein kann, wenn mehrere unwirksame AGB-Klauseln vorliegen.
Wann sollten Sie Ihrer AGB einer Prüfung unterziehen?
Viele Gründe sprechen für eine AGB-Prüfung durch unsere qualifizierten Fachanwälte:
- Minimierung Ihrer Haftung: Durch eine umfassende AGB-Prüfung erkennen wir Ihre Rechtslücken und können diese schließen. Dadurch können wir Ihre Haftung auf ein Minimum reduzieren.
- Maximale Rechtssicherheit: Mithilfe einer Haftungsminimierung bei der Nutzung von rechtssicheren AGB sinkt Ihre Gefahr von Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten.
- Individualität Ihrer AGB: Sie erfahren, ob Ihre bestehenden AGB auf Ihr Businessmodell zugeschnitten sind. Besteht Verbesserungsbedarf, können Sie direkt reagieren und Ihre AGB individuell durch unsere erfahrenen Anwälte an Ihre Bedürfnisse anpassen lassen.
- Optimierung Ihrer bestehenden AGB: Mit unserer Hilfe können Sie Ihre bestehenden AGB optimieren und somit in rechtlicher Hinsicht das Beste aus Ihrem Unternehmen heraus rausholen.
- Kostenersparnis: Die Kosten einer umfassenden AGB-Prüfung sind im Vergleich zu einer Abmahnung deutlich geringer. Es lohnt sich für Sie daher früh darin zu investieren, um im Falle eines Rechtsstreits Geld zu sparen.
Wer sollte Ihre AGB prüfen?
Sie möchten einen neuen Unternehmenszweig erschließen? Oder haben Sie Ihre AGB das letzte Mal vor ein paar Jahren aktualisiert?
Wir empfehlen Ihre AGB regelmäßig idealerweise von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen zu lassen. Insbesondere, wenn Sie Ihre AGB auch online einbinden wollen, sorgen unsere spezialisierten Fachanwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang für die nötige Rechtssicherheit.
Wie hoch sind die Kosten einer AGB-Prüfung?
In Anbetracht der Kosten für eine unzulässige Klausel im Rahmen eines Rechtsstreits in Höhe von 2.500 bis 3.000 € pro unzulässige AGB-Klausel, sind die Kosten für eine umfangreiche AGB-Prüfung überschaubar. Die Kosten können dabei zwischen 500 und 2.000 € betragen. Allerdings sei dazu angemerkt, dass unterschiedliche Faktoren wie der Umfang Ihrer bestehenden AGB, der Arbeitsaufwand sowie die Bewertung Ihrer Unternehmensintentionen und Umsetzungswünsche einen Großteil des Preises ausmachen. Lassen Sie sich dazu am besten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung von unseren qualifizierten Anwälten beraten.
Wie prüfen wir Ihre AGB überhaupt?
Im Rahmen unserer AGB-Prüfung erfolgt eine genaue Durchsicht Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei nehmen wir Ihre Klauseln unter die Lupe und prüfen, ob sie mit dem geltenden Recht vereinbar sind. Die Prüfung unterteilt sich dabei in unterschiedliche Schritte, die das Gesetz in den §§ 305 ff. BGB regelt und wir in der juristischen Fachsprache als „AGB-Kontrolle“ bezeichnen.
Zunächst unterziehen wir Ihren AGB-Klauseln einer allgemeine Kontrolle in der wir nicht nur prüfen, ob es sich bei Ihren Vertragsbedingungen überhaupt um AGB handelt, sondern auch, ob Sie diese nach den gesetzlichen Anforderungen in Ihre Angebote einbinden. Besonders für Sie als Online-Shop-Betreiber liegen hier besondere Fallstricke auf der Hand. Der Grund: Binden Sie Ihre AGB, beispielsweise im Rahmen des Bestellabschlusses, nicht rechtlich einwandfrei ein, haben die AGB für Sie keinen Nutzen und können ihre Rechtswirkungen nicht entfalten. Das kann für Sie nachteilig sein. In solchen Fällen finden dann die allgemeinen Regelungen des BGB auf Ihre Vertragsabschlüsse Anwendung, die gerade Verbraucher besonders gegenüber Unternehmern schützen.
Anschließend prüfen wir Ihre AGB-Klauseln auf Herz und Nieren und bewerten sie anhand der folgenden Kriterien:
1. Halten Ihre Klauseln der Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 309, 308 BGB stand?
Auch, wenn es für Sie kompliziert klingt. In diesem Teil erfolgt die eigentliche rechtliche Prüfung Ihrer AGB-Klauseln. Das BGB schreibt Ihnen nämlich genau vor, welche Klauseln Sie in Ihren AGB einsetzen dürfen und welche nicht. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB) und Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB).
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit sind Klauseln, die in jedem Fall unwirksam sind, sofern Sie in Ihrer AGB einen der in § 309 Nr. 1 bis 15 BGB genannten Punkte nachteilig gegenüber Ihren Vertragspartnern regeln. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie als Online-Shop-Betreiber oder Coach einen Haftungsausschluss in Ihren AGB regeln, der das Recht Ihres Vertragspartners auf Nacherfüllung bei einer von Ihnen verursachten Pflichtverletzung einschränkt (vgl. § 309 Nr. 8 b) BGB).
Beispiel: Sie sind ein auf das „Zeichnen“ spezialisierter Coach und bieten über Ihre Website das Paket „Zeichnen easy von der Hand“ an. Sie stellen nach dem Kauf Zeichenvorlagen, PDFs mit Tipps sowie Lernvideos zur Verfügung. Allerdings sind die Zeichenvorlagen fehlerhaft und die Lernvideos lassen sich nicht abspielen, weil Sie diese fehlerhaft erstellt haben. In Ihren AGB regeln Sie nun, dass Ihre Kunden in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Nacherfüllung haben. Eine solche Klausel ist nach § 309 BGB unzulässig und damit unwirksam. Die allgemeinen Gesetze des BGB kommen zur Anwendung.
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit betreffen hingegen AGB-Klauseln, die unbestimmte Rechtsbegriffe (wie zum Beispiel unangemessen lange) beinhalten. Solche Begriffe haben nicht genug Aussagekraft, um daraus auf eine pauschale Unwirksamkeit zu schließen. In solchen Fällen kann „unangemessen lange“ einen Zeitraum von einer Woche oder sechs Monaten umfassen. Unsere Aufgabe ist nun, in diesem Rahmen Ihre Klauseln auszulegen und zu prüfen, wie Ihre betroffene Klausel besonders nach der Art Ihrer Branche und dem jeweiligen Vertragsgegenstand rechtlich zu werten ist. Dabei stützen wir uns auf vergangene Entscheidungen der Rechtsprechung und stellen somit sicher, dass Ihre AGB immer auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung ist.
2. Benachteiligen Ihre AGB den Vertragspartner womöglich unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 und 2 BGB?
Finden wir keine AGB-Klausel, die gegen ein Klauselverbot der §§ 309, 308 BGB verstößt, schauen wir in einem weiteren Schritt, ob Ihre AGB-Klauseln im Allgemeinen Ihre Vertragspartner unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Eine unangemessene Benachteiligung Ihrer Vertragspartner kann sich insbesondere aus den genannten Punkten ergeben:
-
- Sie formulieren Ihre AGB-Klauseln nicht klar und verständlich, sodass Ihr Vertragspartner seine Vor- und Nachteile bezüglich seiner Rechte aus dem Vertrag falsch einschätzt.
- Sie nutzen AGB-Klauseln, die widersprüchlich sind und gegen eine gesetzliche Regelung verstoßen.
- Sie schränken durch AGB-Klauseln die Rechte oder Pflichten der Vertragsparteien so stark ein, dass Sie dadurch den Vertragszweck gefährden.
3. Enthalten Ihre AGB überraschende Klauseln im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB?
Zu guter Letzt achten wir im Rahmen unserer AGB-Prüfung darauf, ob Sie in Ihren AGB sogenannte Überraschende Klauseln verwenden (§ 305c Abs. 1 BGB). Darunter sind solche Klauseln zu verstehen, die so ungewöhnlich sind, dass Ihre Vertragspartner mit solchen Regelungen nicht rechnet.
Beispiel: Sie bieten im Rahmen Ihres „Zeichnen easy von der Hand“-Coachings eine kostenfreie Live-Beratung an und werben damit. In Ihren AGB ist aber eine Entgeltklausel enthalten, die aufgrund der drucktechnischen Gestaltung unauffällig in das Gesamtbild Ihrer AGB „versteckt“ ist. Mit einer solchen Klausel müssen Ihre Vertragspartner nicht rechnen, sodass sie als „überraschende Klausel“ zu qualifizieren und damit unwirksam ist (Beispiel nach BGH, Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11).