Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben….
Abmahnungen spielen im Internet eine weitaus größere Rolle als in der Offline-Welt. Es scheint so, als wurde fast jeder Seitenbetreiber bereits einmal von Konkurrenten, Abmahnvereinen oder Wettbewerbszentralen kostenpflichtig abgemahnt. Gerade im digitalen Alltag ist daher ein gewisses Maß an Vorsicht geboten.
Das Wichtigste zu Abmahnungen in Kurzform:
- Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht.
- Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung.
- Erkennen Sie die Vorwürfe nicht an.
- Suchen Sie sich fachkundigen Rat für die Abwehr der Abmahnung.
- Vorbeugen ist immer besser, als abgemahnt zu werden.
“Success is the result of perfection, hard work, learning from failure, loyalty, and persistence”
Philip Reyes
Erste Schritte nach einer Abmahnung im Internet
Wenn eine Abmahnung im Internet eintrifft, ist die erste Reaktion oft Unsicherheit, manchmal auch Ärger. Entscheidend ist aber, jetzt strukturiert vorzugehen. Wichtig ist vor allem, die gesetzten Fristen ernst zu nehmen, auch wenn sie sehr kurz erscheinen. Gleichzeitig sollte man nichts überstürzt unterschreiben oder bezahlen. Sinnvoll ist es, das Schreiben zunächst in Ruhe zu prüfen und, sofern möglich, Belege zu sichern, etwa Inhalte der eigenen Webseite zum Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes. In vielen Fällen zeigt sich erst bei genauer rechtlicher Prüfung, ob und in welchem Umfang die Vorwürfe überhaupt berechtigt sind.
Was ist eine Abmahnung im Internet?
Eine Abmahnung im Internet ist ein rechtliches Schreiben, mit dem ein konkreter Verstoß beanstandet wird und der Betroffene aufgefordert wird, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Sie dient dazu, Streitigkeiten ohne Gerichtsverfahren zu klären und ist im Online-Bereich keine Seltenheit. Webseitenbetreiber kann es oft schneller treffen, als gedacht.
Die deutsche Gesetzgebung schreibt bestimmte Pflichtangaben und Regeln vor, die nahezu jede Webseite erfüllen muss. Typische Abmahngründe für eine Abmahnung im Internet sind insbesondere Verstöße gegen das Urheberrecht oder Persönlichkeitsrechte, fehlerhafte AGB und Widerrufsbelehrungen sowie unvollständige oder falsche Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung eines Online-Shops.
Ein typisches Beispiel: Ein Nutzer verwendet ein fremdes Bild ohne Lizenz auf seiner Webseite – schon kann eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung folgen.
Sind alle Abmahnungen Abzocke?
Eine Abmahnung (Internet) ist – zumindest verglichen mit einem Gerichtsverfahren – in vielen Fällen durchaus angemessen, um teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und hat in den meisten Fällen auch berechtigte Gründe. Es ist aber kein Geheimnis, dass zahlreiche Abmahnungen aus anderen Gründen ausgesprochen werden, beispielsweise um einen Mitbewerber aus dem Markt zu drängen.
Es ist zudem kein Geheimnis, dass massenhafte Abmahnungen in einigen Fällen erfolgen, um dem Abmahner einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Gerade im Urheberrecht dienen Abmahnungen oft dazu, Einnahmen zu erzielen, die man sonst wohl kaum erzielt hätte. Man muss der Fairness halber aber auch feststellen, dass viele Abmahnungen durchaus berechtigt sind. Dennoch sollten Sie genau hinschauen: Nicht jede Forderung ist automatisch gerechtfertigt. In manchen Fällen besteht sogar der Verdacht auf missbräuchliches Verhalten oder eine gezielte Abzocke.
An folgenden Kriterien können Sie eine gültige Abmahnung (Internet) erkennen:
- In der Abmahnung sind Sachverhaltsschilderungen, Schadenersatzforderungen, die Unterlassungserklärung sowie die Auflistung der Anwaltskosten detailliert aufgeführt.
- Es gibt eine rechtliche Würdigung und Nachweise vom entstandenen Schaden, andere Beweise sowie Angaben zur Uhrzeit und dem Ort des Vergehens (IP-Adresse).
Falls es sich jedoch um eine rechtswidrige Abmahnung handelt, wird in den meisten Fällen der einmalige Rechtsverstoß mehrmals abgemahnt und keine genauen Nachweise dafür dargelegt. Weiterhin erkennen Sie eine ungültige Abmahnung (Internet) an einem unangemessenen Verhältnis zwischen Umsatz und Abmahnforderung sowie einem unverhältnismäßig hohen Gegenstandswert.
Berechtigte und unberechtigte Abmahnung im Internet
Nicht jede Abmahnung im Internet ist automatisch wirksam oder berechtigt. In vielen Fällen liegt tatsächlich eine klare Rechtsverletzung vor, etwa wenn geschütztes Material ohne Erlaubnis verwendet wurde. Es gibt jedoch auch Konstellationen, in denen Abmahnungen zumindest fragwürdig erscheinen – beispielsweise wenn Forderungen überzogen wirken oder der zugrunde liegende Verstoß kaum nachvollziehbar ist. Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf den Einzelfall. Ob es sich um eine berechtigte Abmahnung (Internet) oder eher um ein missbräuchliches Vorgehen handelt, lässt sich häufig erst nach einer juristischen Einschätzung zuverlässig beurteilen.
Gefährliche Unterlassungserklärungen, hohe Kosten
In der anwaltlichen Praxis habe ich oftmals beobachtet, dass Unternehmer viel Zeit und Geld in die Umsetzung ihrer Geschäftsidee investiert haben, sich jedoch nach dem Start des Projektes bereits mit Massenabmahnungen bzw. einer Abmahnwelle konfrontiert sahen.
Oftmals können Abmahnungen durch die geforderte Unterlassungserklärung und die damit verbundenen Kosten dazu führen, dass ein mühsam aufgebautes Projekt wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist. Besonders kritisch ist dabei, dass die Unterlassungserklärung häufig weitreichende Verpflichtungen enthält. Wer diese vorschnell unterschreibt, bindet sich unter Umständen langfristig und riskiert bei jedem weiteren Verstoß empfindliche Vertragsstrafen.
Hiervon sind jedoch nicht nur Start-ups betroffen. Auch etablierte Unternehmen sehen sich in den letzten Jahren einem stärker werdenden Konkurrenzdruck durch Mitbewerber ausgesetzt. Wird hier nicht rechtzeitig in die rechtliche Absicherung eines Internetprojektes investiert, kann der notwendige finanzielle Aufwand zur Abwehr
Anwalt gegen Abmahnung: Unser Service
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gern mit der Prüfung beauftragen. Teilen Sie uns einfach mit, worum es geht oder lassen Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax zukommen.
Sie erhalten eine erste Einschätzung von einem Rechtsanwalt und wir teilen Ihnen mit, ob Sie im Recht sind oder welche Vorgehensweise bei einer gültigen Abmahnung sinnvoll ist. Dadurch entstehen Ihnen noch keine Kosten.
Selbstverständlich werden Ihre Angaben und Daten vertraulich behandelt.
In der anwaltlichen Praxis habe ich oftmals beobachtet, dass Unternehmer viel Zeit und Geld in die Umsetzung ihrer Geschäftsidee investiert haben, sich jedoch nach dem Start des Projektes bereits mit Massenabmahnungen bzw. einer Abmahnwelle konfrontiert sahen.
Oftmals können Abmahnungen durch die geforderte Unterlassungserklärung und die damit verbundenen Kosten dazu führen, dass ein mühsam aufgebautes Projekt wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist. Besonders kritisch ist dabei, dass die Unterlassungserklärung häufig weitreichende Verpflichtungen enthält. Wer diese vorschnell unterschreibt, bindet sich unter Umständen langfristig und riskiert bei jedem weiteren Verstoß empfindliche Vertragsstrafen.
Hiervon sind jedoch nicht nur Start-ups betroffen. Auch etablierte Unternehmen sehen sich in den letzten Jahren einem stärker werdenden Konkurrenzdruck durch Mitbewerber ausgesetzt. Wird hier nicht rechtzeitig in die rechtliche Absicherung eines Internetprojektes investiert, kann der notwendige finanzielle Aufwand zur Abwehr einer Abmahnung oftmals größer ausfallen als eine rechtliche Risikominimierung im Vorfeld.
Ein Punkt, der viele Betroffene besonders beschäftigt, sind die möglichen Kosten. Eine Abmahnung im Internet ist oft mit finanziellen Forderungen verbunden, die sich aus Anwaltskosten, Schadensersatz oder Lizenzgebühren zusammensetzen können. Die Höhe variiert dabei stark und hängt vom konkreten Fall ab. Während einfache Verstöße mit vergleichsweise moderaten Beträgen verbunden sein können, erreichen Forderungen bei gewerblichen Webseiten oder einem Online-Shop schnell eine ganz andere Dimension. Umso wichtiger ist es, die angesetzten Kosten nicht ungeprüft zu akzeptieren.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass weniger die Abmahnung selbst das größte Problem darstellt, sondern der Umgang damit. Ein klassischer Fehler ist es, die Angelegenheit zu ignorieren – in der Hoffnung, dass sich das Problem von selbst erledigt. Ebenso riskant ist es, vorschnell eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder die geforderten Beträge sofort zu begleichen. Auch eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Abmahner ohne rechtliche Beratung kann nachteilig sein. Oft entstehen zusätzliche Risiken erst durch ein unüberlegtes Verhalten in dieser frühen Phase.