Urheberrecht/ Vertragserstellung im IT-Bereich
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Urheberrecht
Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Schutz ist, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt. Nach § 1 UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst durch das Urheberrecht geschützt. Zentraler Begriff des Urheberrechts ist damit der Begriff des Werkes, es muss sich hierbei um eine persönlich-geistige Schöpfung handeln.
Kein Ideenschutz
Diese Schöpfung muss sich dabei immer wahrnehmbar ausdrücken. Daraus folgt, dass bloße Ideen und Konzepte noch keinen Urheberrechtsschutz begründen können, solange diese nicht tatsächlich umgesetzt sind. Geschützt ist nach deutschem Urheberrecht immer nur die konkrete Form der Präsentation, nicht die Idee selber. Dementsprechend ist beispielsweise das Konzept einer Website, etwa die Idee, über das Internet eine Plattform zu eröffnen, auf der die Nutzer verschiedene Dinge gegen Höchstgebot oder Festpreis kaufen und verkaufen können, nicht urheberrechtlich schutzfähig.
Gestaltungshöhe
Zusätzlich zu dem Begriff der Schöpfung, also der körperlichen Umsetzung einer Idee, muss das Werk auch eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen. Nach § 2 Abs. 2 UrhG kommt es dabei auf eine persönlich-geistige Schöpfung an. Diese muss das Durchschnittskönnen deutlich übersteigen, um schutzfähig zu sein. Hierdurch werden völlig banale und alltägliche Arbeiten vom Schutzbereich des Urheberrechts ausgenommen.
Schutz der Website
Eine Website an sich wird in den seltensten Fällen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können. Dies liegt daran, dass die notwendige Gestaltungshöhe oftmals nicht erreicht sein wird, da jeder mit durchschnittlichen Programmierkenntnissen und der entsprechenden Software eine identische Website programmieren kann.
Schutzfähig sind im Einzelfall dann aber selbstverständlich die einzelnen Bestandteile einer Website. Schutz kommt hier insbesondere in Betracht für:
- Texte
- Fotografien
- Bilder, beispielsweise Stadtpläne
- Software
- Datenbanken, unter Umständen auch Linksammlungen
Insbesondere bei der Erstellung des eigenen Internetprojekts ist es unerlässlich, urheberrechtliche Vorgaben einzuhalten. Hier sollte möglichst im Vorfeld geklärt werden, ob die Rechte Dritter verletzt werdenbzw. entsprechende Nutzungsvereinbarungen mit den Rechteinhabern treffen, um kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wenn Sie klären wollen, ob Sie fremde Urheberrechte verletzen, nehmen Sie Kontakt auf, ich helfe Ihnen gern weiter. Auch wenn Sie aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen wurden oder Werke unbefugt durch Dritte genutzt werden helfe ich Ihnen gern weiter.
Wie können wir Ihnen helfen?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Fragen und Probleme erarbeiten können.
