Abwehr von Abmahnungen

Gerade im Internet wird von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen exzessiv Gebrauch gemacht. Fast jeder gewerbliche Webseitenbetreiber scheint hiervon bereits betroffen zu sein.

In vielen Fällen ist eine Abmahnung gegenüber einem Gerichtsverfahren zwar eine kostengünstige Methode, um Rechtsverstöße zu ahnden und für die Zukunft zu vermeiden. Die anwaltliche Erfahrung auf diesem Gebiet zeigt aber auch, dass gerade im Internet viele Abmahnungen nicht gerechtfertigt sind und vielfach nur dazu dienen sollen, gegen unliebsame Konkurrenten vorzugehen. Am wirkungsvollsten ist es deshalb, der Konkurrenz keinen Ansatzpunkt für derartige Abmahnungen zu bieten und die eigene Website im Vorfeld rechtlich überprüfen zu lassen.

Abmahnung - Was ist zu tun?

  • Juristische Prüfung der formalen Anforderungen der Abmahnung
  • Juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung
  • Je nach Ergebnis Abwägung der Prüfung des juristischen und wirtschaftlichen Risikos:
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Verhandlungen um gegnerische Abmahnkosten und Schadensersatz
  • Gegenabmahnung oder Negative Feststellungsklage
  • Verweigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung

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Sollten Sie dennoch eine Abmahnung erhalten haben, müssen Sie unbedingt reagieren. Und zwar auch dann, wenn Sie die Abmahnung für rechtswidrig halten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass gerichtlich eine so genannte einstweilige Verfügung beantragt wird. In der Regel sollte ein gerichtliches Verfahren aufgrund des Zeit- und Kostenaufwandes jedoch vermieden werden.

Die Einschätzung der juristischen und finanziellen Folgen einer Abmahnung (Vertragsstrafe zehntausend Euro, Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten, Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs usw.) können aufgrund der Komplexität der zahlreichen einschlägigen Rechtsgebiete und der prozessualen Feinheiten oftmals jedoch nur spezialisierte Rechtsanwälte vornehmen.

Die wichtigsten Regeln im Umgang mit Abmahnungen:

  • Nehmen Sie eine Abmahnung ernst und ignorieren Sie diese nicht
  • Geben Sie niemals eine Unterlassungserklärung in der Form ab, in der Sie die Gegenseite fordert.

Die anwaltliche Beratung

Sichergestellt werden sollte im Rahmen der anwaltlichen Beratung zunächst, dass Sie nicht ohne Grund Ihnen zustehende rechtliche Positionen aufgeben. Bedenken Sie, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung für 30 Jahre bindend ist und nicht widerrufen werden kann. Allein ein einmaliger Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung kann wegen der vereinbarten Vertragsstrafe erhebliche finanzielle Folgen haben.

Ergibt die juristische Prüfung, dass die Abmahnung berechtigt ist, sollte die Gefahr eines kostenintensiven gerichtlichen Verfahrens vermieden werden. Die Wiederholungsgefahr sollte durch Abgabe einer modifizierten (!) Unterlassungs-erklärung ausgeräumt werden.

Auch die Kosten der Abmahnung sollte bedacht werden. Meine anwaltliche Erfahrung auf diesem Gebiete zeigt jedoch, dass es fast immer möglich ist, außergerichtlich mit der Gegenseite zu einer für beide Parteien tragbaren Lösung zu gelangen.

Ich helfe Ihnen bei der Abwehr einer Abmahnung gerne weiter. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie Ihren Sachverhalt. Hierdurch entstehen für Sie noch keine Kosten.
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